Fahrzeugwechsel, kann man Kennzeichen behalten?

Hallo

wir möchten uns ein neueres Auto kaufen und jetzt kam die Frage auf, ob wir unser bisheriges Kennzeichen behalten können?#gruebel

Weiß das jemand?

beim zuständigen Landratsamt online finde ich keine Info#gruebel

LG dhl

1

Hallo

ja ich wollte meine Kennzeichen damals behalten,allerdings musste eine bestimmte zeit dazwischen liegen und deswegen hatte ich mich dagegen entschieden und neue machen lassen(dann drekt wunschkennzeichen)

Diana

2

zwischen der neuen anmeldung und der abmeldung des alten wagens müssen 24 stunden liegen.

wurde uns heute so gesagt.

glg

3

ui, echt? Hmmm,ich konnte mich erinnern das es länger war bei mir glaube ich. Aber du hast es ja heute erfahren.

Vielleicht vertausche ich ja das mit der reservierung.
Aber es ist ja möglich das kennzeichen zu behalten.....
wenigstens das wusste ich noch*grins*

Diana

4

wir hatten das letztes jahr schonmal gemacht. da waren wir dienstags abmelden udn mittwochs anmelden.

war mir auch unsicher und habe deshalb heute nochmal gefragt, da morgen usner neuer wagen kommt *freu*

weiteren Kommentar laden
5

also ich konnte meins behalten und da waren keine 24 stunden zwischen ab- und anmeldung....
lg

7

Wir durften unseres nicht behalten :-(

LG lostie

8

Hi,

also bei uns gehts leider nicht. Das alte Kennzeichen wird für 1 Jahr gesperrt. So war es bei dem neuen Auto von meinem Freund und heute habe ich es selber von einer Kollegin mitbekommen, die ihres auch behalten wollte. (Ich arbeite selber in der Verwaltung, nur nicht beim Straßenverkehrsamt.)

Aber vielleicht hast du glück und es wird bei euch anders gehandhabt. Ruf doch einfach mal bei deimen zuständigen Straßenverkehrsamt an.

lg

9

Also ich hab letzte Woche ein Auto abgemeldet und wurde auf dem Straßenverkehrsamt sofort gefragt ob sie es reservieren soll für das nächste Auto.

10

viele schreiben hier ganz schönen mist zusammen.

wann ein kennzeichen zur weitergabe/wiederverwendung freigeschalten wird, das entscheidet ganz alleine das KBA (kraftfahrtbundesamt)

es ist ein unterschied, ob ein fahrzeug "nur" stillgelegt wird.. in dem falle bleibt das kennzeichen diesem Fz. zugeteilt... oder
ob ein Fz. endgueltig aus dem verkehr gezogen wird. in diesem falle ist das kennzeichen nach wenigen tagen wieder frei verfuegbar.. kommt darauf an, wie die schnell die rechner beim KBA arbeiten.

genauso verhält es sich auch bei einer umschreibung eines fahrzeugs.
wird ein fz. innerhalb des zulassungsbereichs umgeschrieben (halterwechsel) so bleibt i.d.R. das bestehende kennzeichen dem fz. zugeteilt. außer man besteht auf ein anderes.. aus welchen gruenden auch immer und will gerne die mehrkosten dafuer tragen.. so kann man eine umkennzeichnung vornehmen lassen.

wird ein fz. von einem zum anderen zulassungsbereich umgeschrieben, so erfolgt eine meldung ans KBA durch die neue zulassungsstelle und innerhalb weniger tage wird das alte kennzeichen wieder frei geschalten.

ansonsten gibts noch kennzeichensperrungen durchs KBA, bei verlust oder diebstahl.
diese sperrungen dauern i.d.R. auch mds. ein jahr.

11

deine Aussage kann ich so nicht bestätigen:

Ich hab im April ein neues Auto bekommen. Das "alte" Auto hab ich abgemeldet (stillgelegt), weils der Händler in Zahlung genommen hat. Da ich mein altes Kennzeichen gerne wieder haben wollte, musste ich das Altfahrzeug 3 Tage vor der Zulassung des Neufahrzeuges abmelden.

Also: Altes Fahrzeug donnerstags stillgelegt, Kennzeichen reserviert, montags neues Auto angemeldet.

Übrigens hab ich mich bei dieser Sache von der Zulassungsstelle darüber informieren lassen, dass man sein Fahrzeug JEDERZEIT mit einem Neukennzeichen versehen lassen kann. Man muss halt für die Kosten aufkommen.

Wieso schreiben deiner Meinung nach "viele hier ganz schönen Mist zusammen"? #gruebel Es scheint einfach in den verschiedenen Bundesländern verschieden gehandhabt zu werden.

12

"Also: Altes Fahrzeug donnerstags stillgelegt, Kennzeichen reserviert, montags neues Auto angemeldet. "

du weißt nichts von dem, was mit den fahrzeugpapieren nach der stillegung passiert ist.

"Übrigens hab ich mich bei dieser Sache von der Zulassungsstelle darüber informieren lassen, dass man sein Fahrzeug JEDERZEIT mit einem Neukennzeichen versehen lassen kann."

bitte "IN" der zulassungsstelle... das hört sich einfach besser an. :-)

habe ich etwas anders behauptet?
jederzeit wollen aber die buerger kein neues kennzeichen haben, weils ihnen einfach zu teuer ist.

bei diebstahl und verlust des/der kennzeichentafeln ist es ein muß, ansonsten ist es eine gefälligkeit, fuer die die buerger gut bezahlen. es ist keine muehe fuer die sachbearbeiter einige daten in den computer zu tippen und ausdrucken zu lassen, wofuer sie ihrem dienstherrn viel geld einbringen. :-)
wo also ist dein problem?

"Es scheint einfach in den verschiedenen Bundesländern verschieden gehandhabt zu werden. "
EBEN NICHT! das zentale verkehrsregister des KBA hat die alleinige befugnis ueber die vergabe (hier wiederfreigabe) der amtlichen kennzeichen.

was meinst du wohl, was passieren wuerde, wenn jedes bundesland anders praktiziere? es gäbe ein heilloses durcheinander mit doppelter und dreifacher kennzeichenvergabe. (und das gabts tatsächlich)

was bzgl. straftaten? ...wo werden bei anstehenden interpol-fahndungen (die es noch und nöcher gibt) deiner meinung nach auskuenfte eingeholt.. etwa in hundert zulassungsstellen???

oh man.. sei lieber ruhig, bevor du noch mehr unsinn schreibst.

weitere Kommentare laden
13

die entwerteten Kennzeichentafeln/-schilder kannst du gerne behalten,
weil sie dein eigentum sind (hast sie schließlich bezahlt).
der neue halter kann sich neue anfertigen lassen.

14

woher nimmst du dein Wissen? Ich teil hier das mit, was ich selbst praktiziert habe. Es geht hier nicht um die alten Metallschilder, es geht um die Zahlen-Buchstaben-Kombi. Die Ausgangsfrage war, ob man diese fürs neue Fahrzeug direkt wieder verwenden darf. Du stellst dies in Abrede: "es ist ein unterschied, ob ein fahrzeug "nur" stillgelegt wird.. in dem falle bleibt das kennzeichen diesem Fz. zugeteilt..." Eben nicht. Weil ich es direkt fürs Neufahrzeug reserviert habe.

Weshalb schreib ich also Unsinn?

Und offensichtlich scheint es sehr wohl unterschiedlich gehandhabt zu werden. Oder wie erklärst du dir, dass manche Leute 24 Stunden aufs Wunschkennzeichen warten müssen, andere 3 Tage?

Alles in allem musst du hier auch nicht so pampig werden. Dich hat hier KEINER angegriffen, soweit ich das überschauen kann.

15

Zu mir haben die Mitarbeiter der Zulassungstelle (Hannover) vor knapp zwei Jahren gesagt, ich kann das alte Kennzeichen erst wieder nehmen wenn das alte Auto wieder zugelassen wird mit neuem Kennzeichen, da dem aber noch nicht so war musste ich neue nehmen.

Gruß, Anni

18

richtig. dies wäre ein beispiel. :-)