Erbe ausschlagen: wo und welche Unterlagen?

Hallo,

mein Mann und unsere Tochter müssen/wollen das Erbe der verstorbenen Großmutter ausschlagen (es geht hier nicht um Beerdigungskosten) .

Wo müssen wir da hin und welche Unterlagen benötigen wir?

#danke

LL

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Um ein Erbe auszuschlagen, muss ein Erbe da sein und somit hab ihr also Post bekommen. Damit geht ihr zum Notar und schlagt das Erbe aus.

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Ausschlagung/ade.htm

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die mutter meines mannes (einzelkind und die verstorbene mutter/großmutter hatte keine weiteren kinder, ehemann ist ebenfalls schon tot) ist erbin.

sie hat das erbe bereits ausgeschlagen und dort angegeben (??), dasss mein mann und unsere gemeinsame tochter auch erben seien.

post haben wir noch keine bekommen...

LG

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wozu zum Notar? Das verursacht nur Kosten. Meines Wissens kann man das direkt beim Erbschaftsgericht machen. Lass mich aber gerne eines besseren belehren.

wuzzi

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Hallo LL!

Alternativ geht ihr zum zuständigen Amtsgericht Abtl. für Erbschaftsangelegenheiten.

Ihr müßt Eure Ausweise mitnehmen und wenn Ihr fürs Kind auch ausschlagt, muß Dein Mann auf jeden Fall auch dort persönlich aufschlagen. (Nicht unbedingt am selben Tag).

Kostet einmalig 20,-- € Gebühren, egal wieviele ihr seid, die ausschlagen.

Sollten das also noch mehrere eurer Familie vorhaben könnt ihr auch dort als Horde aufkreuzen.

Ca. 4 Wochen später kommt der Gebührenbescheid.

Gruß

misses_b

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und welches ist das zuständige amtgericht?

das wo wir wohnen?

da wo die oma gestorben ist?
da wo die oma gewohnt hat?
da wo wir geboren sind?

LG und #danke


LL

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das, das Euch vorlädt ;-)

wuzzi

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warten bis Euch das Erbschaftsgericht anschreibt und vorlädt. Da wird Euch dann nochmal alles gesagt. Dann habt Ihr sechs Wochen Zeit, Euch zu überlegen, ob Ihr annehmt oder die Erbschaft ausschlagt.

Wenn Ihr ausschlagt, dann "rückt" Eure Tochter nach ggf. andre Verwandte und dann wird wieder angeschrieben und die sechs Wochen beginnen zu laufen.

Unterlagen brauchts da keine. Ich war seinerzeit bei meinem Vater Alleinerbin und hatte vorsichtshalber meinen Ausweis dabei. Allerdings hab ich die Erbschaft angenommen, aber es wurde mir die Möglichkeit sie auszuschlagen mit erklärt.

Hoff nur, es hat sich nichts geändert ... mein Stand ist von 2005

Alles Gute für Euch
wuzzi

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Den Perso braucht man - sonst nichts.

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Ich/Wir haben vor 2 Jahren auch Erbe ausgeschlagen.

ABER eines müsst ihr bedenken: Ich weiß nicht wann deine Großmutter verstorben ist. ABer rein rechtlich ist ein Kind ERBBERECHTIGT, wenn es zum Zeitpunkt des Todes der Großmutter GEZEUGT war.

Also bitte gleich angeben, falls das in Frage kommt, sonst müsst ihr im Notfall die Gebühr für die Ausschlageurkunde nochmal bezahlen, wenn das Amt dahinter kommt, dass da ein Baby existiert.

#herzlich

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hallo,

ich bin in der 21. woche schwanger - also muss ich für mein ungeborenes kind das erbe gleich mitausschlagen?!?

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Ich weiß das du schwanger bist, deswegen hab ich das ja geschrieben. ;-)

Wie gesagt, es kommt drauf an, wann die Oma verstorben ist. Wenn du da schon schwanger warst, also das Baby gezeugt war, musst du (und dein Mann) für das ungeborene auch ausschlagen...

#gruebel mussten wir damals auch

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Hallo lebelauter

Ich habe schon mehrere Erben auf dem Amtsgericht ausgeschlagen. Gebraucht habe ich dafür nur meinen Personalausweis.

Die Rechnung über die Gebühren bekommst du per Post zugeschickt.

Viele Grüße
Tanja

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geht zum Notar .. der macht , dass für euch !
habe es damals für unsere 2 grossen gemacht
mit allen drum und dran + Gerichstkosten waren
es keine 50.-€ !
Vorteil du hast keine Rennerei !
und bekommst alles schwarz auf weiss und besiegelt !
- Unterlagen schön aufbewahren -