Hallo zusammen!
Vor ca. 14 Tagen hatten meine Kinder und ich (unverschuldet) einen ziemlich schweren Autounfall. Passiert ist zum Glück nichts....
Ganz klar ist jedenfalls, dass meine Kinder (8, 4, 1) nun neue Autositze brauchen, habe deshalb auch bei der Versicherung nachgefragt. Der nette Mann hat mir irgendwas von -10% des Wertes bei Kauf pro Jahr und Quittungen (hab ich aber nicht mehr!) erzählt und ich bin irgendwie "fassungslos"... Nachgewiesen trifft mich keine Schuld - warum ersetzt man mir die Sitze nicht?
Jeder weiß, wie teuer ein guter Autositz ist - ich brauche gleich 3 davon.
Was kann ich tun? Weiß jemand was genaueres dazu? Kann und will irgendwie nicht so recht glauben, dass ICH die Sitze nun VOLL bezahlen soll....
Muss man für solche Fälle echt die Quittungen aufheben...? Selbst schuld?
Gruß
M.
P.S. Die Sitze waren 2, 4 und 1 1/2 Jahre alt - ist sicher von Relevanz.
Kindersitze (Auto) nach Unfall - Versicherung?
Hallo,
erst einmal ein Glück, daß euch nichts passiert ist !
Ich kann dir nur sagen, daß wir, ( allerdings liegt das nun schon 12 Jahre zurück ) alle 3 Kindersitze bezahlt bekommen haben. Allerdings von der Versicherung der Gegenpartei.
Auch wir waren unverschuldet gewesen. Wir haben aber damals keine Quittungen einreichen müssen. Sondern nur die Sitztypen angeben müssen und wie alt sie waren.
Ich muß aber auch dazu sagen, daß wir damals einen Anwalt hatten...der hatte das alles für uns gemacht.
So bekamen wir das volle Geld für die 3 Sitze und noch Schmerzensgeld.
Im übrigen waren die Sitze damals auch schon 5, 3 und 1 Jahr( e) alt.
Und es liegt nun schon 12 Jahre zurück
LG
Bine
Hallo!
Danke für deine Antwort!
Auch wir (also der Fahrzeughalter, mein Ex) haben einen Anwalt, vielleicht sollter er den noch mal gezielt drauf ansprechen... Ich sehe es irgendwie echt nicht ein, dass ich nun dafür aufkommen soll.
Schmerzensgeld fällt weg, wir hatten alle nichts.
LG
M.
Ich glaube, da werdet ihr nicht mehr bekommen.
Als ich damals einen Autounfall hatte, habe ich von der gegnerischen Versicherung 175,-Euro Wertminderung bekommen, weil das Auto ja ein Unfallwagen wurde. Und du kannst dir ja denken, dass ein Auto mit dem Titel "Unfallwagen" wesentlich weniger auf dem Markt wert ist.
Bekannte hatten einen Totalschaden. Also wurde ihnen auch nur der Zeitwert ihres Autos ersetzt. Und ein gleichwertiger Wagen hat sie 1000,-Euro mehr gekostet. Also meine Erfahrung: man zahlt selbst bei unverschuldetem Unfall immer drauf!
So gerecht ist die Rechtssprechung...
LG
Birgit
PS: Wenn du keine Quittung mehr hast, schaue doch mal nach, ob du die UVP-PReise der Hersteller findest.
Hallo!
Vielen Dank für deine Antwort!
Ungerecht ist das, wirklich. Ich mein, ich bin froh, dass den Kindern und mir nichts passiert ist - sch*** auf das Geld, auf das Auto... Trotzdem: Kindersitze sind nun mal sehr teuer und ich kann mir keinesfalls alle 3 auf einmal leisten. Nun ja, ich werde das wohl noch mal mit meinem Ex besprechen und ihn bitten, den Anwalt dazu zu befragen - vielleicht weiß der ja was... Ich will ja auch nicht, dass die Sitze komplett bezahlt werden (waren schließlich nicht mehr neu!) - aber so ein Zuschuss täte schon ganz gut.
LG
M.
Wir hatten vor 2.5 Jahren einen Autounfall, auch unverschuldet und haben alles von der gegnerischen Vers ersetzt bekommen, was im Wagen war und kaputt gegangen ist + Schmerzensgeld (war damals nämlich auch Schwanger) !
Das hat alles unser Anwalt geregelt.
Bei einer Freundin war es auch so, dass sie den Kindersitz ersetzt bekommen hat von der gegnerischen Vers.
Sprich einfach den Anwalt direkt darauf an !
Danke für deine Antwort!
Ich habe dem Fahrzeughalter schon gesagt, dass er den Anwalt noch mal drauf ansprechen soll - werde mal berichten, was dabei heraus kam.
Gruß
M.
Hallo freckle,
ich war bisher der Meinung man bekommt alles wort- und grußlos ersetzt, was IM Auto kaputt gegangen ist.
Schreibe mal gezielt demy oder parzifal an, die beiden kennen sich in versicherungstechnischen Belangen sehr gut aus.
Oder auch bezzi vielleicht.
Grüße
Hallo!
Danke auch dir für deine Antwort!
Ich will ja nicht alles - die CDs sind mir z.B. egal... Aber ich bin eben auch der Meinung, dass ich zumindest den Zeitwert der Sitze ersetzt bekommen sollte. Wenn das nun an den Quittungen dafür hapert, dann war das wohl pP. Aber gut, der Anwalt wird gleich morgen drauf angesprochen - vielleicht kann er ja "Licht ins Dunkel" bringen.
Und für die Tipps bezüglich der User, die sich damit auskennen!
Gruß
M.
Warum solltest du den kompletten Neupreis bekommen?
Deine Sitze waren schließlich auch nicht mehr neu.
Verstehe auch ehrlich gesagt nicht warum du keine Quittung mehr hast, vor allem von dem 2 und 1,5 Jahre altem Sitz.
Sowas hebt man doch alleine schon wegen eventueller Garantieansprüche auf.
Hallo!
Ich will doch gar nicht den kompletten Neupreis - erst lesen, dann posten...
Die Quittungen, nun ja - ich hebe so was nicht "ewig" auf, in dieser Hinsicht bin ich leicht chaotisch...
Mal abgesehen davon, dass der Wert des Sitzes anhand der Seriennummer und dem Herstellungsjahr sicherlich leicht ermittelt werden könnte.
Gruß
M.
Du bekommst Du den Wiederbeschaffungwert ersetzt..
Eine Quittung ist hierfür nicht zwingend, erleichtert aber die Sache.
Letztlich aber musst Du als Geschädigte den Schaden und dessen Höhe nachweisen.
Teile der Versicherung nochmals den Kaufpreis und das Alter der Sitze mit und fordere nochmals zur Zahlung auf.
Weise daraufhin, dass Du bei erneuter Ablehnung einen Gutachter zur Wertfestellung beauftragen müsstest dessen Kosten du dann ebenfalls geltend machst.
Warum hast Du nicht einen RA mit der Abwicklung des gesamten Unfalls beauftragt? Jetzt nur wegen der Sitze einen aufzusuchen mindert dessen Gebühren (die die Versicherung zu tragen hat) erheblich.
Bei einem eindeutig unverschuldeten Kfz-Unfall (also auch auf Gegenseite ein Kfz) sollte man immer einen Anwalt aufsuchen (außer es ist klar eine Bagatelle).
Hallo!
Vielen Dank für deine Antwort!
Der Anwalt war von Anfang an "im Spiel", nur bin ich "nur" der Fahrzeugführer - nicht aber der Halter - gewesen und habe darum wenig mit ihm zu tun.
Ich danke dir jedenfalls für die Tipps und hoffe, dass der Anwalt dafür "offen" ist.
Gruß
M.
Anspruchsteller ist der Eigentümer der Kindersitze. Wer Fahrzeugführer oder Halter des Fahrzeugs ist, ist egal.