Hallo,
ich habe mal eine Frage...neulich war ich mit meinen beiden Kindern bei Ikea und da gibt es ja diese Selbstzahlerkassen. Beide Kinder wuselten nun da rum, ich habe die Sachen eingescannt und in all diesem Gewusel habe ich tatsächlich ein Teil vergessen. Aufgefallen ist mir das, als ich die Sachen ins Auto packen wollte. Da ich ja eine ehrliche Haut bin war es mir ein dringendes Bedürfnis zurück zu gehen und dieses Teil natürlich auch noch zu bezahlen.
Was wäre aber gewesen, hätte mich vorher jemand angehalten? Ich habe es wirklich nicht mit Absicht gemacht
Gilt das dann schon als Diebstahl? Neulich ist mir schon mal das gleiche mit Windeln passiert, die ich an meinen Buggygriff gehangen hatte und völlig vergessen hatte zu bezahlen, da ich nur die Sachen aus dem Korb bezahlt habe...auch da bin ich natürlich zurück in den Laden. Aber mit zwei Kindern bin ich halt manchmal nicht "bei der Sache" beim bezahlen, habe auch schon zwei mal meine EC-Karte liegen lassen....
Wie ist das aber nun? Ich habe echt Angst, wenn mir so etwas passiert, dass mir jemand Diebstahl vorwirft
LG
Christina
Wie ist das? Diebstahl?
Rechtlich gesehen ist es Diebstahl, und du kannst dafür belangt werden. Stell mal vor jeder der das macht (bzw dem das passiert) bekommt keine Strafe. Dann würden sicher viele was vergessen zu bezahlen (und dann eben nicht wieder reingehen.).
Du musst in Zukunft besser acht geben. Lieber 2x gucken.
Oder du nimmst nen Einkaufswagen mit in den Laden. Dann siehste leichter ob auch alles bezahlt ist.
LG
Hallo,
ja wenn es solche Körbe gibt, nehme ich diese ja auch immer nur mit Einkaufswagen und Kinderwagen ist das halt etwas schwierig....
Wie gesagt, ich gebe mir ja schon große Mühe...die Große quengelt sie möchte ein Eis, der Kleine hat seinen Nuckel verloren und so ist man halt total abgelenkt irgendwie....blöd!
Werde versuchen in Zukunft besser aufzupassen, denn das letzte, was ich will ist womöglich Hausverbot bei Ikea zu haben
LG
Christina
Hausverbot ist noch das geringere Übel.
Ein Strafverfahren, das vermutlich auf eine spürbare Geldstrafe hinausläuft, sowie die "Fangprämie" tun im Portemonnais ziemlich weh.
Hallo,
Deine Schilderung ist erstmal kein Diebstahl. Zu einem Diebstahl gehört nicht nur die objektive Begehung, sondern auch das subjektive Wissen, dass man klaut und der Wille einen Diebstahl zu begehen oder in Kauf zu nehmen etwas zu klauen, wenn es z.B. wahrscheinlich ist, dass man nicht alles abgescannt hat.
Diese subjektive Seite fehlt Dir, also ist es rein rechtlich kein Diebstahl.
ABER: In einem Strafverfahren ist es sehr schwer glaubhaft vorzutragen, dass das so ist. Er kennt Dich nicht, er war nicht dabei und wahrscheinlich wird er letztlich sagen, dass zumindest die Windeln, die ja gut sichtbar und auffällig da hängen, bewusst entwendet wurden. Bei dem Ikea-Teil kommt es darauf an, was es ist und wo es lag. Aber auch da wäre eine Verurteilung, wenn es denn zu einer Hauptverhandlung käme, wahrscheinlich. Der Glaube an das Gute im Menschen ist unter Strafrichtern so gut wie ausgestorben.
Zurückgehen ist übrigends immer ungefährlich und eine gute Idee, da das jedenfalls so lange Du mit der Sache noch nicht zuhause oder im Auto bist bzw. die Sache nicht sehr klein ist, ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch ist .
LG
Hallo,
mir ist vor kurzem etwas ähnliches passiert. Wir waren bei Ernstings Family und meine Tochter hat ein T-Shirt vom Bügel gerissen und im Buggy gehabt. Ich habe es nicht bemerkt. Erst als wir draußen waren und ich sie wieder richtig anziehen wollte (wir waren im Einkaufszentrum) habe ich es bemerkt und wieder zurück gebracht.
Was wäre allerdings passiert, wenn es gepiept hätte? Ich meine, dann könnte ja jeder ankommen und sagen, dass das Kind die Sache unbemerkt in den Wagen gezogen hat. Mein LG meinte, Eltern haften für ihre Kinder. Ich hätte besser Acht geben müssen. Das mache ich jetzt auch.
LG
Sylviee
Hallo,
sag deinem Lebensgefährten mal, auch wenn es auf noch so vielen Baustellenschildern steht, Eltern haften NICHT für ihre Kinder.
Eltern haften bei einer Aufsichtspflichtverletzung, nicht aber grundsätzlich für die Taten ihrer Kinder.
Ich glaube aber, dass dieser volkstümliche Rechtsirrtum, auch die nächsten hundert Jahre nicht aus den Köpfen der Leute zu bekommen ist.
http://www.jurawiki.de/VRI/Haftung#Eltern_haften_f.2BAPw-r_ihre_Kinder.
Gruß
Demy