Angeblich rote Ampel überfahren?!

Hallo,
folgendes ist uns gestern passiert.

Mein Mann und ich waren unterwegs.Am Ende einer Straße ist eine kleine Kreuzung,davor eine Ampel.
10Meter hinter dieser Kreuzung ist erneut eine Kreuzung und darauf folgend(wir sind uns grad uneinig wieviel Meter)steht die Blitze.
Es war grade Gelb geworden als wir über die 2te Kreuzung sind.Wir hatten etwas Abstand zum Vordermann der sehr langsam fuhr und es tatsächlich schaffte seine Geschwindigkeit vor der Kurve(bzw.beim abbiegen) noch zu verringern ohne stehenzubleiben.
(Die Kreuzung ist etwas versetzt)
Da wir die Ampel schon hinter uns hatten sind wir natürlich weitergefahren.
20Km/H zeigte der Tacho an bevor es BLING-BLING machte.

Gestern waren wir noch ratlos was passiert sein könnte,heute habe ich dann erfahren daß es eine Rote-Ampel Blitze ist .
Ich weiß definitiv, daß wir NICHT über Rot gefahren sind .
Hat jemand von euch sowas schoneinmal erlebt?
Ist es normal das es einen Doppelbling gibt?
Wir werden auf jeden Fall erstmal abwarten ob was kommt,aber wenn, dann bin ich über unsere Rechtschutzversicherung echt froh.

LG Dana

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Jup, blitzt zweimal... Hat mich damals 50€ + 18 € Verwaltungsaufwand + 3 Punkte gekostet #hicks
Ist allerdings 6 Jahre her,. die Straße war glatt. Die Ampel sicher gelb aber durch bremsen und rutschen...... naja, ist halt passiert!

LG

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Hallo,
hast du dich bei Rot noch im Kreuzungsbereich befunden, so ist das ebenfalls ein Rotlichtverstoß.

Wenn du bei Gelb in die Kreuzung einfährst und durch ein anderes Fahrzeug am freimachen der Kreuzung behindert bist, so ist das ebenfalls so, als wenn du bei Rot über die Kreuzung gefahren wärst.

Du darfst nur in eine Kreuzung einfahren wenn sie frei ist, bzw. der fließende Verkehr so läuft, dass man die Kreuzung zügig durchfährt.

Dann hoffe mal, dass du noch nicht über eine Sekunde warst.

Unter eine Sekunde sind es 90,-€ plus Gebühren und 3 Punkte.
Über eine Sekunde sind es 200,-€ plus Gebühren 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte.

Gruß
Demy

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"Du darfst nur in eine Kreuzung einfahren wenn sie frei ist, bzw. der fließende Verkehr so läuft, dass man die Kreuzung zügig durchfährt."

Das ist richtig. Man darf die Kreuzung nicht blockieren.


"Wenn du bei Gelb in die Kreuzung einfährst und durch ein anderes Fahrzeug am freimachen der Kreuzung behindert bist, so ist das ebenfalls so, als wenn du bei Rot über die Kreuzung gefahren wärst."

Wenn man also bei Gelb oder Grün in die Mitte der Kreuzung fährt und dort stehen bleibt und den Querverkehr blockiert (wegen Rückstaus) begeht man also einen Rotlichtverstoß?

Hast Du für diese eigenwillige Auslegung der StVO eine Begründung oder Quelle?

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aber wer bei gelb fährt ist halt sein eigenes Risiko...

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mein Fahrlehrer hat immer gesagt: Vorausschauend Fahren... und mit allen Rechnen...

und wenn ihr bei gelb gefahren seit, ist es euer eigenes Risiko...

Otto hatte mal ärger wegen sowas, hat vor Gericht gesagt, er wäre nicht bei Rot gefahren sondern bei dunkel orange...

http://www.stern.de/lifestyle/leute/otto-es-war-dunkel-dunkel-orange-511054.html

und suche nicht die Fehler bei anderen....

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Der Doppelblitz (wieso bling?) ist normal. So kann festgestellt werden, ob der betreffende Verkehrsteilnehmer nur die Haltelinie überfahren hat (dann kein Rotlichtverstoß) oder die Kreuzung überquerte.

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Hi,

deine Rechtschutzversicherung wird nicht zahlen, da keine Aussicht auf Erfolg!

Es wird zweimal geblitzt, das erste Mal, wenn du bei Rot über die Haltelinie fährst, das zweite Mal wenn du weitergefahren bist.

Es kann sein, dass man mal über die Linie kommt, was jedoch keine Konsequenzen hat, wenn du stehenbleibst und nicht weiterfährst - der zweite Blitz wird da nämlich nicht ausgelöst.

Dein Fall denke ich, war so: Über die Haltelinie mit den Vorderrädern bei bereits dunkelstem Gelb, die Hinterräder haben dann, weils da eben schon Rot war, den Blitz ausgelöst. Ihr seid weitergefahren anstatt stehenzubleiben, und das war Blitz Nr. 2!

Davon abgesehen ist es nicht erlaubt, bei bereits Gelb in die Kreuzung einzufahren wenn man damit rechnen muss, dass es nicht zügig rübergeht. Euer Vorfahrer hat bereits getrödelt, somit ward ihr gewarnt.

VG
Gael

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Hi Dana,warte erstmal ab ob was per Post kommt,wenn was kommt muss inerhalb drei Monate per Brief bei euch im Briefkasten sein,(sonst verjährt)wenn nicht kommt ist auch nicht gewesen.
Aber,es ist so das der Blitzer vieleicht falsch eingestellt ist,meinem Mann ist so oft in letzte Monate passiert obwohl er stand vor der Ampel es war Rot und der Blitzer machte pen-peng. Die müssen genau nachweisen das ihr durch rot gefahren seit.