Hallo ihr lieben urbianer,
Gibt es unter euch der Fahrlehrer ist oder vor kurzem seinen Führerschein gemacht hat?
Mein Mann macht im moment seinen Führerschein, sein Fahrlehrer sagt er fahre sehr gut und mit ihm sei es ein entspanntes fahren. Allerdings sagt sein Fahrlehrer auch, dass sie noch mehr Übungsstunden machen müssen, das wäre so gesetzlich vorgsehen.
Das es eine Mindestanzahl von Übungsstunden gibt, wurde ihm nie gesagt und ich habe das auch nicht geglaubt das es so etwas gibt und dachte der gute Mensch arbeitet auf Provison oder so und bekommt durch mehr Stunden mehr Geld.
Jetzt hat mein Mann gestern den anderen Fahrlehrer der Schule danach gefragt und ihm wurde gesagt, das es eine Mindestanzahl von Übungsstunden gibt und die Schule muss das vorlegen/ beweisen, dass jeder Fahrschüler die gemacht hat. Das wird dann durch das Finanzamt/ Dekra geprüft.
Ihm wurde auch so eine Art Gesetzeskatalog vorgelegt, wo das drin steht.
Ich glaube das immer noch nicht so ganz und denke eher an Geldabschneiderei….
Hat da einer Infos für mich? Habe im Internet nicht wirklich was zu gefunden.
Sorry das es so lang geworden ist und vorab schon vielen Dank für Infos!
gruß Schnatter
Ein Fahrleher hier/ Frage zu Handhabe Übungsstunden
Hallo,
also es gibt IMMER eine Anzahl an Pflichtstunden. Es ist nicht so das einer kommt zwei Stunden fährt der Fahrlehrer sagt ok du kannst fahren wir gehen zur Prüfung. Ich habe meinen Führerschein seit 12 Jahren damals gab es auch schon Pflichtstunden. Ich hatte 12 normale, 2 autobahn, 2 nachtfahrt und 2 überland. das waren die stunden die man MINDESTENS haben musste und das müssen die auch nachweisen. Ich brauchte noch einige Stunden mehr Ich denke nicht das dein Mann abgezockt wird.
liebe Grüße
Janine
Es gibt Sonderfahrten (12 Stück), die jeder Fahrschüler ableisten muss. Autobahnfahrten (4), Überlandfahrten (5), Nacht/Dunkelfahrten (3). Diese müssen nachgewiesen werden. Mit Geldmacherei hat das nichts zu tun.
Sonderfahrten werden auch als Pflichstunden bezeichnet.
Die Anzahl, die ich hier genannt habe, gilt für Klasse B.
Im Internet findest du zahlreiche Infos darüber
Gruß
Salat
Für Stadtfahrten gibt es keine Mindeststundenzahl. Allerdings muss er 12 Sonderfahrten ableisten.
3 Nachtfahrten
4 Autobahnfahrten
5 Überlandfahrten
Dazu dann noch 12 Stunden Theorie, die Pflicht sind.
Die Sonderfahrten müssen auch vor der Prüfung nachgewiesen werden, das stimmt.
Warum wird eine Aussage nicht einfach mal geglaubt, wenn sie schon von zwei verschiedenen Leuten kommen! Andernfalls mal Googlen
Es gibt 12 Sonderfahrten und 6 Übungsfahrten und wenn diese Erfolgreich absolviert wurden, kann dich der Fahrlehrer zur Prüfung anmelden. Ein guter Fahrlehrer meldet seine Schüler aber erst an, wenn sie auch bestehen und dies brauch teilweise länger als 18 theoretische Stunden.
Sie fragt doch nach den Übungsstunden und diese sind nicht gesetzlich geregelt!
12 Sonderfahrten, die sind gesetzlich geregelt (für die Klasse B)
Gruss
mini
Hallo!
http://www.fahrschule-asbach.de/html/pflichtstunden.html
Da stehts auch nochmal.
Hat mit Abzocke also nichts zu tun!
LG
Hey Leute!
Danke für eure Antworten. Aber ich rede nicht von den Pflichtstunden! Das sind inzwischen sogar 14 Stunden.
Die Theorie ist auch klar (12 Stunden).
Sein Fahrlehrer redet aber von 16 ÜBUNGSSTUNDEN = Stadtfahrten.
Und ich sehe das als absolute Abzocke, wenn der Fahrlehrer sagt das man gut fahren kann und man trotzdem 16 Stunden machen muss.
gruß
dann frag einfach bei der Dekra
www.dekra.de
Von 16 normalen Stadtfahrten als Pflicht habe ich noch nie gehört.
Gruß
Salat
Vielleicht kann er es ja wirklich noch nicht und brauchst die Fahrstunden. Zudem in einer Großstadt brauch man für gewöhnlich auch die ein oder andere Farhstunde mehr
Es gibt 12 Sonderfahrten Pflichtstunden vom strassenvekhersamt vorgeschrieben(Klasse B) davon sind;
5 Überland
4 Autobahn
3 Nachfahrten
Da wir zwei Fahrschule haben kann ich dir beantworten!
Dein Fahrlehrer hat recht das er mindestens paar Fahrstunden mit Fahrschüller machen muss bevohr er die Sonderfahrten macht. Es hängt auch vom Fahrschüller wie er fährt aber normal ist mindestens 20 Stunden fahren(mit sonderfahrten) wenn ein sehr gut ist,ob er damit die Praktischeprüfung schaft ist andere sache.
So,viele Fahrschüller nicht wissen wenn eine Fahrschule kontrole vom Tüv und Finanzamt bekommt und die festellen das nur die Sonderfahrten eingetragen sind und ganz wenig Fahrschtunden ,da freut sich der bruder Finanzamt ,und bestraft die Fahrschule mit einigen Tausenden Euros,das vielen Kolegen laden zu machen müssen weil die das Geld daführ nicht haben, und die Fahrschule muss das bezahlen nur weil wenig Stunden gemacht worden ist und die rechnen das nicht pro fahrschüller sondern Schätzen und im diese Haut will ich nicht stecken. Aber davon kriegen die fahrschüller nicht mit ,sondern denken die Fahrschule will abzocken.Das ist die warheit was sagst du dazu!
Es mag ja durchaus sein, dass Fahrschulen vom Finanzamt und vom TÜV überprüft werden. Aber mit welcher rechtlichen Grundlage sollen die Strafgelder verhängen, wenn ein Schüler nur die Sonderfahrten gemacht hat? Es gibt ja keine Pflicht, vorab eine gewisse Anzahl an Fahrstunden zu absolvieren.
Sorry, aber für mich klingt das eher so, als würden die bei den betroffenen Fahrschulen davon ausgehen, dass Fahrstunden an den Büchern vorbei abgerechnet wurden.
ja, die gibt es, aber schon immer und dazu meist noch normele,
Diese Pflichtstunden gabs bei meiner Fahrschulzeit anno 1988 schon. Nix neues.
Als ich dann noch meinen Motorradführerschein gemacht habe, musste ich nur die Pflichstunden machen und konnte dann zur Prüfung.
LG
Schnuppi