Elterngeld - warum nicht bis zum 2. Geburtstag?!

Eben bekomme ich meinen Elterngeld-Bescheid.
Meine Zwerge kamen im November, aber Elterngeld (habe es gesplittet) gibts nur bis August.
Also muss ich im August schon wieder anfangen zu arbeiten, dabei wollte ich bis zum 2. Geburtstag zu Hause bleiben #schmoll

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weil man es nur 10 monate bekommt, ist es gesplittet 20 monate.
wenn du länger zuhause bleiben möchtest musst du es dir selbst finanzieren..

lg eve

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naja du konntest auch noch vier monate ALG I beziehen

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Ich hab zwar keine Ahnung vom Elterngeld, da ich noch Erziehungsgeld hatte, aber m.E. stimmt das doch nicht. 8 Wochen (bei dir 12 bei Zwillingen?) gibt es doch Mutterschaftsgeld, danach erst Elterngeld? So müsstest du ja wenigstens bis November versorgt sein. Oder meinst du August 2011?

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ja aber elterngeld gibt es aufgrund des mutterschaftsgeld nur 10 monate, wenn 12 wochen lang mutterschaftsgeld bekommen hat sogar noch weniger zeit, wenn es gesplittet ist gibt es doppelt so lang die hälfte an elterngeld..

lg eve

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Aber das Elterngeld wird ja erst nach dem Mutterschutz gezahlt, also sind es mit Mutterschutzgeld wieder 12 Monate, ergo bis zum 1. Geburtstag!

lg glu

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Danke für die Antworten

steige da nicht so ganz durch, aber nun......

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Hallo!

Du lässt ja nur das Elterngeld splitten, nicht das Mutterschaftsgeld.

Du hast 12 (?) Wochen Mutterschaftsgeld erhalten, diese werden beim EG angerechnet, somit erhälst du noch 9 Monate Elterngeld. Wenn du dies splitten lässt sind es 18 Monate EG-Bezug. In der Summe erhälst du also 3 Monate Mutterschaftsgeld und 18 Monate EG macht 21 Monate Geld.

Gruß nakiki

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Naja, ich hab Zwillinge und die kamen 4 Wochen zu früh, also sehr lange MuSchu.

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Hallo,
ja, das ist dennoch so, wie beschrieben.
Meine beiden kamen auch immer zu früh, aber das ändert nichts.
LG Anne

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Hi,
EG bis zum 2. Geburtstag bekommt niemand, der Mutterschutzgeld erhält.

Du kannst ja nur Monate mit EG-Bezug splitten, und es bleiben bei allen mind. 2 Monate Mutterschutzgeld, die eben nicht gesplittet werden können.

Bei mir (Geburt zwei Wochen vor ET) ist es also so, dass ich bis ca. zum 22. Lebensmonat Geld bekomme.

Bei dir ist es noch weniger bzw. kürzer, da du erheblich mehr Wochen bzw. sogar Monate mit Mutterschutzgeld hast, die nicht gesplittet werden können, und dafür entsprechend weniger Monate mit EG-Anspruch, der nun mal grundsätzlich mit 12 (bzw. unter den bekannten Umständen 14) Monaten endet - egal, wie viele Monate vor dem 1. Geburtstag nun wirklich Anspruch besteht oder nicht.

Daher kommt bei dir die kürzere Auszahlungsdauer zustande.

Aber ein Teil wird ja durch das deutlich höhere Mutterschaftsgeld (100% des letzten Einkommens) kompensiert. Du bekommst ja deutlich länger einen erheblich höheren Betrag bzw. hast denselben bekommen.

Da hätte es ja rein rechnerisch genau so möglich sein können, von einem Teil der Mutterschaftsgeldzeit quasi zu splitten und die Hälfte zurückzulegen, um z.B. noch ein, zwei Monate länger am Ende überbrücken zu können.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo

Elterngeld hat nichts mit Elternzeit zu tun. Du must erst im November wieder anfangen zu arbeiten.

Bianca