Hallo,
kurz zur Erklärung. In der Nacht von Freitag auf Samstag ist mir jemand ins parkende Auto gefahren und abgehauen. Polizei war da, alles aufgenommen, Anzeige wegen Fahrerflucht. Gestern morgen dann stand die "Flüchtige" weinend bei mir vor der Tür. Habe jetzt also ihre Daten und alles.
Problem: Sie fuhr mit dem Wagen ihres Vaters, sie ist 19 und in den Versicherungspapieren nicht eingetragen, heißt also sie darf damit eigentlich gar nicht fahren.
Jetzt rief sie mich gerade an und erzählte mir das und sagte die Versicherung wird also sowieo nicht zahlen. Ob wir es nicht so machen könnten, dass sie mit mir zur Werkstatt fährt und dann eben den Schaden versucht aus ihrer eigenen Tasche zu zahlen.
Was mache ich denn jetzt????
LG Susan
Zahlt die Autoversicherung meinen Schaden oder nicht???
Wie kann man denn so blöd sein und mit einem Wagen fahren den man laut Versicherung gar nicht fahren darf? Oh man
Ich weiss nicht genau wie das ist...aber ich könnte mir schon vorstellen, dass sie und ihr Vater ordentlich Trabbel mit der Versicherung bekommen werden!
Mir persönlich wäre schon egal, wer mir den Schaden bezahlt, hauptsache mein Auto wird repariert!
Allerdings weiss ich nicht wie das rechtlich aussieht, zumal du ja auch Anzeige erstattet hast.
lg finchen
"Trabbel"
Den nominiere ich als Unwort der Woche, OK ?
Hallo Susan,
im Grunde ist es ja egal wo das Geld herkommt, solange du die Reperatur bezahlt bekommst
Ob die Versicherung jetzt bezahlen würde oder nicht, das weiß ich nicht (ist denke ich Ermessenssache der einzelnen Versicherung ), aber selbst wenn dieses es theoretisch tragen würde bleibt dem Versicherten immer noch frei den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, damit die Prozente nicht hochsteigen.
Meine alte Versicherung hatte immer gleich bei den Rechnungen unten ne Spalte wo drin stand, bis zu welchem Betrag geraten wird den Schaden selber zu tragen
Fahr mit ihr also zur Werkstatt und wenn sie den Schaden bezahlt, dann ist doch alles geklärt
Lieben Gruß
Sabrina
"Jetzt rief sie mich gerade an und erzählte mir das und sagte die Versicherung wird also sowieo nicht zahlen. "
Soll nicht solch einen Blödsinn erzählen, die Versicherung ist verpflichtet den Schaden zu regulieren, selbst wenn das Auto von unberechtigten Autodieb gefahren worden wäre.
Allerdings nimmt die Versicherung in solchen Fällen die Leute in Regress, was hier in dem Fall wohl dann so aussehen wird, dass der Vertrag des Vaters entsprechende rückwirkend im Beitrag ansteigt und ggfs. sogar wegen Obliegenheitverletzungen gekündigt werden kann.
Gegen "so" machen spricht aber auch nichts aus der Sicht des Vaters, unter Umständen sogar preiswerter, allerdings frage ich mich gerade, wie sie aus der Unfallfluchtgeschichte rauskommen will.
Auf ein Versuchen würde ich mich aber nicht einlassen, entweder sie hat genug Schotter ums zu bezahlen, oder aber der Vater muß sich mit seiner Gesellschaft auseinandersetzen, sonst bleibst am Ende noch selbst auf den Kosten sitzen.
Hallo
1. Die Versicherung übernimmt den Schaden und holt sich das Geld gegebenenfalls wieder .
2. Sie versucht es aus eigener Tasche zu zahlen. Versuchen kann man viel.
3. Weist du ja nicht wer gefahren ist.
4. Hat sie Fahrerflucht begangen.
5.Natürlich kann sie den Schaden der Versicherung melden und trotzdem bezahlen muß sie aber nicht.
6. Läuft nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht und das kannst du nicht einfach zurücknehmen.
7. Bist du nur auf der sicheren Seite das der Schaden bezahlt wird wenn alles ganz offiziell weiterläuft.
Denn versuchen es aus eigener Tasche zuzahlen kann sie ja trotzdem.
8 . Melde dich bei der Polizei und gib die Daten durch du mußt das ja mitteilen.
In mein Auto ist auch jemand gefahren als es ein Freund hatte, er hatte es eine Woche und ich seins .
Promt fährt im einer rein und haut ab. Aber er hatte das Kennzeichen und somit hatte er eine Anzeige am Hacken und hat den Schaden trotzdem selber bezahlt. Aber die Anzeige lief weiter klar.
Beu Fahrerflucht hört für mich der Spaß auf. Denn warum hat sie es getan? Kurzschlußhandlng oder was?
Hallo,
die Daten hat die Polizei schon und die haben sie ja auch angezeigt wegen Fahrerflucht, da kommt sie nicht drumherumg...
Ja, laut ihr war es ne Kurzschlusshandlung, sie hatte Angst vor ihrem Vater...
Das Auto habe ich erst seit einer Woche...
LG Susan
Ers mal, die Versicherung der Unfallfahrerin MUSS zahlen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.
Ob und wie die Versicherung sich das Geld dann von der Dame wieder holt steht auf einem anderen Blatt und hat dich nicht zu interessieren.
Da dein Auto aber erst 1 Woche alt ist würde ich mich ggf. auch nicht so ohne weiteres mit einer Reparatur zufrieden geben.
http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/6255195.html
Da der Wagen so neu ist hast du durchaus gute Chancen, direkt von der Versicherung ein neues Auto (bzw. das Geld dafür) zu fordern.
Zunächst einmal musst Du wissen, ob der Schaden repariert werden soll oder Du Wertersatz in Geld haben möchtest.
Die Versicherung des Kfz des Unfallverursachers wird den Schaden auf jeden Fall zahlen.
Ist der Unfallverursacher nachweisbar feststellbar, rate ich einen RA hinzuziehen und den Schaden direkt über die Versicherung abzuwickeln. Die Kosten für den RA muss die Versicherung auch ersetzen.
Hi,
das hier:
"Problem: Sie fuhr mit dem Wagen ihres Vaters, sie ist 19 und in den Versicherungspapieren nicht eingetragen, heißt also sie darf damit eigentlich gar nicht fahren."
würde mich im Detail interessieren.
Heisst dass, der Vater ist als alleiniger Fahrer eingetragen od heisst dass "keine Fahrer unter 25" oder ist dazu gar nichts eingetragen? Falls gar nichts besonderes Vermerkt, dann zahlt die verischerung ganz normal und nimmt niemanden in Regress. Ist der Vater der als alleiniger Fahrer eingetragen bzw. k. u. 25 - dann hat er die A-Karte gezogen. die Versicherung wird nämlich
1. Rückwirkend höhere Beiträge fordern
2. Ihn für den Schaden in Regress nehmen
3. Vermutlich sogar kündigen
Für Dich hat das alles keinerlei Auswirkungen auf die Regulierung. Schaden melden, Gutachten erstellen lassen - Reparatur beauftragen. Und von der Versicherung bezahlen lassen - auf was anderes würde ich mich aus persönlicher Ehrfahrung nicht einlassen.
Wenn das Mädel den finanziellen Schaden für den Vater gering halten will, dann soll sie den entstandenen Schaden von der Versicherung zurückkaufen oder dem vater die höheren Beiträger erstatten etc. Das ist aber nicht Deine Baustelle.
Mach Dich frei davon, dass sie geweint hat. Es ist verständlich, dass sie Dir leid tut, aber das ändert weder etwas an der Fahrerflucht noch an dem Schaden an Deinem Auto. Die Konsequenzen hat sie zu tragen und mit 19 sollte man wissen, was Fahrerflucht ist... Man hätte sich direkt melden können und dann über das weitere Vorgehen reden können - nicht erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Gruß
Kim