Hallo,
habe mal eine Frage die meinen Bruder (22 J. arbeitslos)und dessen Freundin (24 J. lebt von Hartz4) betrifft.
Sie haben zwei gemeinsame Kinder (1,5j. & 5 Monate), leben aber voneinander getrennt da mein Bruder zu unserem Vater zog.
So, nun möchten aber beide wieder in eine gemeinsame Wohnung ziehen weil sie sich nach wie vor lieben und auch eine Familie sein wollen.
So, nun aber schreibt das Jugendamt der Freundin vor, das sie mit den Kindern nicht zum KV ziehen dürfen, außer er hat eine eingerichtet Wohnung mit mind. 2 Kinderzimmern. Er lebt aber mit dem Vater in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung.
Wenn sie trotzdem zu ihm zieht dann droht das JA, ihr die Kinder weg zu nehmen.
Geht das denn so einfach??? Kann ein JA einem das vorschreiben wo ich hin ziehe??
Nun fragte mich mein Bruder, ob die das immer noch vorschreiben können, wenn sie denn verheiratet wären.
Sie planen es schon länger zu heiraten, doch durch irgendwelche Gründe klappte es bisher nicht.
Das JA hängt bei ihnen hinten dran, weil die Schwester der Freundin beim JA behauptet sie würde die Kleinen schlagen. Nur aus dem Grund, weil die Schwester die Kleine bei sich haben will, kann anscheinend selbst keine Kinder bekommen.
In wie weit diese Unterstellungen stimmen, kann ich nicht sagen, da sie über 100 km von mir weg wohnen.
Nun...wisst ihr ob das JA das so vorschreiben kann wo sie hin zieht?? Auch wenn es zum Kindsvater ist.
Und was ist wenn sie verheiratet wären, kann das JA dann immer noch Vorschriften machen??
Freue mich auf Infos.
Bin froh das ich nicht in so einer Situation bin und eine kleine glückliche Familie habe.
LG
Heike
Bin ich hier richtig, Thema Jugendamt und Vorschriften
Hallo,
ich denke auch eine Heirat duerfte dem ganzen nichts gutes mit sich bringen.
Das Hauptproblem liegt darin das die Familie beim Jugendamt schon auffaellig ist sonst wuerde es ja nicht diese Vorschriften machen.
Damit diese soweit gehen muss schon die Notwendigkeit einer Familienhilfe bestehen dann kan ich mir das gut vorstellen.
Da du schreibst das Jugendamt verbietet einen Zusammenzug bzw unter der Kondition das ausreichend Platz fuer die Kinder vorhanden ist - es muessen ja nicht sofort 2 Kinderzimmer sein sondern nur eins aber Freundin, Bruder und 2 Kinder plus Opa in einer 3 Zimmer Wohnung?
Dem wuerde ich auch nicht zustimmen.
Sollten die beiden wirklich an einem Zusammenleben als Familie interessiert sein, Empfehle ich ein weiteres Gespraech der beiden vor Ort mit dem Jugendamt. Sollten diese auf Ihre Konditionen bestehen (eigene Wohnung) sollen die Eltern zustimmen und auf eine schriftliche Bewilligung/Kenntnisnahme unterschrieben pochen.
Wird diese verweigert Gespraech mit dem Vorgesetzten suchen und gleichzeitig schriftlichen Antrag stellen das sollte naemlich nicht so einfach werden diesen abzulehnen auch wenn bereits eine Familienhilfe eingeschaltet wurde, sie muessen nur Sorge tragen das dies durch das neue zustaendige Jugendamt fortgesetzt wird.
Gruss Esperanza
Was das JA darf und was nicht, kann ich Dir nicht beantworten, aber beim Thema ALG II (Hartz IV) kann ich Dir weiterhelfen.
Ich nehme mal an, Dein Bruder lebt ebenfalls wie die Kindsmutter von ALG II, egal ob verheiratet, oder nicht, besteht hier die Möglichkeit zusammen zu ziehen und eine gemeinsame Wohnung bezahlt zu bekommen, die angemessen groß ist, d.h. bei 4 Personen in dem Fall dann 4 Zimmer , Küche und Bad, nach neuesten Richtlinien Bundessozialgerichtsurteil) bis zu 95 Quadrtratmeter.
Umzug bezahlt in dem Falle auch der ALG II Träger bei Antrag, da notwendig, wegen Familienzusammenführung.
Wichtig ist dabei nur, alles schön brav vorher beantragen und Wohnung immer absegnen lassen vom Amt.
Somit sind alle Beteiligten zufrieden gestellt, das Jugendamt mit seiner Wunschwohnung und die Kindseltern, weil sie wieder zusammenleben können.
Ich würde allerdings wenn möglich den Wohnort dorthin verlegen, wo dieses Jugendamt nicht mehr zuständig ist. ;)
Hallo,
ein Umzug in eine andere Stadt kann das Jugendamt verfolgen.
Als ehem. Mitarbeiterin des selbigen Amtes kann ich dir sagen, dass wir Einblick in die Einwohnermeldedaten haben. Sobald eine Familie verzieht, bei denen wir eine Gefähdrung vermuten wird eine Mitteilung an das Jugendamt der neuen Stadt gemacht.
Abhauen geht nicht so einfach : )
LG
Das schon, aber wer sagt denn, dass die JA Mitarbeiter am neuen Wohnort genau so verbohrt, wie die am jetzigen sind ?
Die Leute, die ich bisher in JAs kennengelernt habe, waren zwar alle reichlich weltfremd, muß wohl am Menschenschlag und dem Studienzweig liegen, aber selbst bei denen gabs Leute, die weniger arbeitsgeil waren und nicht auf jedes Gerücht gehört haben, was nicht haltbar war.
Aber abhauen geht schon, wie man kürzich in den Medien vernehmen konnte, man bekommt sogar in den Staaten politisches Asyl, wenn man vom JA verfolgt wird in Deutschland ;)
Ja, kann es. Ich kenne selbst eine Familie wo das passiert ist. Die Kinder wurden vorübergehend in Obhutnahe genommen. Die lebten mit 3 Erwachsene und 3 Kindern in einer 3 Zimmer wohnung. Das ging gar nicht.