Gesetzlicher Betreuer eines Demenzkranken - was heißt das?

Hallo,

jemand von der Caritas hat meiner Schwiegermutter empfohlen, einen gesetzlichen Betreuer für meinen demenzkranken Schwiegervater einzusetzen. Das hat sie meinem Mann erzählt und gesagt, dass sie das nicht machen würde, sondern er und seine Schwester sollen das übernehmen. Der zweite Bruder soll "außen vor gelassen werden".

Ich hab ein gaaanz schlechtes Gefühl bei der Sache. Zu Recht? Gibt es Stellen, an denen man zunächst "mal nachfragen" kann, bevor man sich zu sowas entscheidet? Ich dachte sowieso immer, diese Betreuer sind "Fremde", die vom Gericht bestimmt werden.

Viele Grüße und danke für eure Antworten
pitti-lise

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Fragt doch mal euren oder den Hausarzt deines Schwiegervaters....

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Hi,

wenn es möglich ist sollte der Betreuer ein Familienmitglied sein - "fremde" Betreuer handeln nicht immer im Interesse des Betreuten bzw. seiner Familie.

Sollte keiner von euch die Betreuung des Vaters übernehmen wollen, müssen alle Entscheidungen über die Finanzen, die Gesundheitsvorsorge, Operationen, Heimunterbringung, etc mit dem bestellten Betreuer abgesprochen werden.

Man darf halt eines nicht vergessen: wenn jemand fremdes vom Amt als Betreuer bestellt wird, hat dieser idR nicht nur eine Person zu betreuen sondern mehrere - aus diesem Grund läuft halt vieles nach Schema-F ab.

Ich finde es ehrlich gesagt schon krass, dass nichtmal die Ehefrau die Betreuung übernehmen will! Es geht ja nicht un die Pfelge sondern um den ganz bürokratischen Teil (Konten, Arztbesuche, etc.).

Ich empfehle ganz dringend, dass ihr euch mit dem Hausarzt oder anderen Beratungsstellen (z.B. Caritas) in Verbindung setzt und euch erklären lasst, was das für euch bedeutet - vor allem, wenn ein Außenstehender als Betreuer bestellt wird.

Gruß
Kim

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"....Betreuer handeln nicht immer im Interesse des Betreuten bzw. seiner Familie. "


genau das ist der grund, warum es oft aber ratsam ist, eben nicht familienmitglieder als betreuer einzusetzen sondern fremde.
eltern, ehepartner oder andere angehörige meinen oft zu wissen, was der betroffene braucht, will oder tun würde. da liegen sie aber leider oft falsch. in meinem beruf erlebe ich leider allzu oft, dass die aneghörigen den zu betreuenden so einiges absprechen... traurig!

ein gesetzlicher betreuer sieht alles eben objektiver. das kann von vorteil sein. und ggf. werden auch angehörige gefragt...


lg

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Hi,

siehst Du - und ich habe in meiner Zeit im Altenheim ganz andere Erfahrungen gemacht - und auch im Bekanntenkreis in den letzten Jahren.

Natürlich muss es nicht so laufen, aber wenn das Verhältnis innerhalb der Familie / Partnerschaft gut ist, dann halte ich einen Betreuer aus der Familie für besser. Gibt es natürlich generell schon Unstimmigkeiten, dann ist ein "fremder" Betreuer sicherlich die bessere Wahl.

Gruß
Kim

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Hallo!
Meine Mutter war eine zeit lang, die gesetzliche Betreuerin meines Vaters, weil er eine Gehirnblutung hatte und eine Zeit lang nicht fähig war irgend etwas zu tun. Nun geht es ihm aber wieder besser und meine Mutter hat die Betreuung aufheben lassen.

Google doch einfach mal

hier ist z.B. ein Link

http://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_betreuung.php

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Es gibt Berufsbetreuer, aber in erster Linie wird versucht, einen Familienangehörigen mit dieser Aufgabe zu betrauen, weil da die Vertrauensgrundlage doch eine andere ist und der zu Betreuende oftmals besser mitarbeitet.

In der Familie kann so eine Situation allerdings auch zu Schwierigkeiten führen, wenn Geschwister untereinander sich nicht grün sind oder meinen, derjenige (es wird nur einer zum Betreuer bestellt), der die Betreuung übernommen hat, würde zu seinem eigenen Vorteil arbeiten.

Kann sein, muss aber nicht. Ihr werdet eure Familie am besten kennen. Wenn die Mutter es nicht übernehmen will und ihr keinen Streit deswegen unter den Geschwistern haben wollt, dann bittet in der Verhandlung oder auch schon bei der Begutachtung um einen Berufsbetreuer. Die Betreuung an sich muss nämlich beim Amtsgericht angeregt werden und der Richter muss sie einrichten mit den verschiedenen Aufgabenkreisen und den Betreuer bestellen.

Gruß
p

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"Ich dachte sowieso immer, diese Betreuer sind "Fremde", die vom Gericht bestimmt werden."

So habe ich das mal miterlebt (auf Arbeit): Die demenzkranke, betreute Person hat sich mit ihrer Betreuerin (eigene Tochter) zerstritten; das war ganz am Anfang der Demenz; ie hatte wohl "lichte" Momente. Dann wurde eine Rechtsanwältin zur Betreuerin bestimmt.
Als die Frau dann nach ein paar Jahren gestorben ist, konnte die Betreuerin deren Haus verkaufen! Hab ich nie verstanden, wie so etwas möglich sein kann.

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Was meinst du mit "wie so etwas möglich sein kann"? Wegen dem Hausverkauf, den die Betreuerin abwickeln konnte?

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jepp

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Der gesetzliche Betreuer erledigt die Dinge, wie er es gelernt hat. Ohne Herz aber mit viel Fachwissen. Wenn ihr Glück habt. Es gibt sehr gute und sehr schlechte Betreuer.
Innerhalb der Familie ist es eine große Belastung, eine Betreuung für einen Menschen zu übernehmen, der bisher selbstbestimmt gelebt hat.
Es muss von Anfang an klar sein, wer zuständig ist.
Und es muss klar sein, was das für diese (damit zuständige, verantwortliche) Person bedeutet.
Eine Betreuung ist kein Pappenstiel, kein Klecks, den man eben abends nebenbei erledigt. Es bedeutet, dass man ALLE behördlichen Angelegenheiten für den zu zu Betreuenden zu erledigen hat, die Kontakte zu Krankenkasse, Pflegekasse, Arzt, Heim, Behörden, Rentenkasse, halten etc. All das wird damit übernommen.

Es gibt in jeder größeren Stadt Beratungsstellen speziell für Demenzkranke und deren Angehörigen. Dahin könnt ihr euch wenden.

Trotz der Anstrengungen würde ich immer sagen, wenn es jemanden in der Familie gibt, der gut mit Behördensachen umgehen kann, der den Überblick behält und weiss, wann er wo welche Hilfen bekommt, dann sollte die Betreuung von dem Angehörigen übernommen werden. Man darf auch nicht vergessen, dass ein gesetzlicher Betreuer ggfs. Geld kosten kann. Nämlich dann, wenn der zu Betreuende die Mittel dafür hat.
Der gesetzliche Betreuer arbeitet eben. Der hat da keine große emotionale Bindung zum Menschen. Deshalb kann es, auch für die Angehörigen, schwer sein, mit der Situation zurecht zu kommen, dass ein Fremder plötzlich bestimmt, was getan werden muss. Auch wenn der Fremde seine Arbeit gut macht.

Alles Gute euch.
G

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Hallo,
erkundigen kannst du dich bei Gericht beim Amtgericht Abt. für Vormundschaftsangelegenheiten.

Mein Mann und mein Schwiegervater sind die ges. Betreuer meiner dementen Schwiegermutter.

Bis es so weit ist müssen einige Tests durchlaufen werden (Arzt der vom Gericht kommt, Richterin usw.). Dann muss jedes Jahr eine Vermögensaufstellung erstellt werden (damit man nicht das Geld des zu Betreuenden auf den Kopf haut) usw.

Bei Fragen kannst du mir auch gerne per PN schreiben.

LG NaKeMa

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Seit dem 01.09.2009 heißt es aber nicht mehr Vormundschaftsgericht sondern Betreuungsgericht! :-p

Erkundigen kannst du dich entweder bei der Betreuungsstelle der zuständigen Stadt oder auch beim Amtsgericht. Du kannst dir von dort auch eine Broschüre schicken lassen und alles nachlesen.

Ansonsten hast du hier schon gute Antworten bekommen!

Es dauert aber so ca. 3 Monate bis die Betreuung eingerichtet ist. Daher solltet Ihr Euch mit der Antragstellung nicht mehr so lang aufhalten.

Den Antrag könnt Ihr übrigens auch stellen, wenn Ihr nicht die Betreuung übernehmen möchtet. Ihr könnt angeben, dass das Gericht einen Betreuer auswählen soll. Das kann in schwierigen Fällen ein Berufsbetreuer sein und in "einfachen" Fällen ein ehrenamtlicher Betreuer.

Im Übrigen finde ich es nicht gut, wenn den Familienmitgliedern Vorwürfe gemacht werden, wenn sie die rechtliche Betreuung nicht übernehmen wollen. Manchmal ist es sogar besser, wenn es jemand macht, der nicht zur Familie gehört. Das gibt unter Umständen Ärger mit der Familie, der zu Betreuende nimmt die Hilfe von jüngeren Familienmitgliedern nicht an oder es wächst einem schlichtweg über den Kopf.

Der normale Gang des Betreuungsverfahren:

Antragstellung, Einholung eines Gutachtens, Anhörung durch den Richter, Beschluss über die Betreuerbestellung mit Festlegung des Aufgabenkreises und Betreuer, Verpflichtung des Betreuers.

Falls du Fragen hast, kannst du mich gern anschreiben.

LG

Sabrina

LG

Sabrina

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Und warum antwortest du mir? Ich bin nicht die Thread-Eröffnerin :-p

LG

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Hallo

ich habe mich beide male 2 einen fremden Betreuer entschieden . Eine Freundin hat Ihren Bruder genommen und da gibts nur Streit .Ich bin 2x gut damit gefahren .

Dani

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du "merkst" ja auch noch was... wenn du weißt, was ich meine.:-)

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Ich hatte das damals bei meinem Mann als er eine Hirnblutung hatte weil ich mich mit dem ganzen Kram net auskenne und bei meinem Papa hatten wir auch einen Betreuer . Der wird vom Gericht beauftragt , kostet aber was . Wir aben damals 350€ bei meinem Mann bezahlt ,bei meinem Papa weiss ich es nicht mehr .

Dani

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"Gibt es Stellen, an denen man zunächst "mal nachfragen" kann, bevor man sich zu sowas entscheidet?"

ja, dein ansässiges vormundschaftsgericht. die erklären dir alles ganz genau. lasse dir ruhig mal einen beratungstermin geben. :-) von denen wirst auch später die bestellungsurkunde (eine orangefarbene klappkarte) ausgehändigt bekommen. auch werden ein amtsarzt und ein richter deine oma begutachten.