Hallo ihr Lieben.
Ich versuche mich mal kurz zu fassen.
Hatte im April 2009 einen Unfall.Ich war auf der Hauptstrasse und an dieser Hauptstasse waren viele Parkplätze.
Dann kam ein Opa rückwärzt aus der Parklücke und hat mich voll gerammtmein Auto total schrott.
1 Jahr haben wir nun mit unseren Anwalt versucht die Sache zu klären,wir sollen eine Teilschuld bekommenaber warum?
Muß der Opa nicht aufpassen wenn er ausparkt?
Naja nun haben wir im Mai einen Termin vor Gerichtich habe echt Angst davor.
Kann mir Bitte jemand sagen ob ich da wirklich hin muß?Mir schlägt das Thema jetzt schon auf meinen Magen,habe voll die Magenschmerzen?
Was passiert da genau vor Gericht?Muß ich da was sagen?Oder redet nur mein Anwalt?
Ich kann da einfach nichts sagen
Bitte wer kennt sich aus damit und kann mich aufmuntern?
Liebe Grüße Dani.
Autounfall und nun Gerichtstermin
Mal ganz ehrlich... WO ist der Haken?
Opa parkt aus und rammt euch dabei. "mein Auto total schrott"? Von nem ausparkenden Opa?
Und was hast du zu befürchten wenn du dir keiner Schuld bewusst bist. Und ne Teilschuld bekommt man nicht einfach so.
Hallo,
ich hab hier bei Urbia mal was davon gelesen, dass beim Rückwärtsfahren erhöhte Sorgfaltspflicht gilt und hab mal gegooglet.
Das hier hab ich gefunden:
"Rückwärtsfahren
Das Rückwärtsfahren ist ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, bei dem allein dem Rückwärtsfahrenden die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen zu gefährden oder gar zu schädigen.
Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat.
Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig."
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts.php
Warum genau geht denn das ganze jetzt vor Gericht? Was hat dein Anwalt dazu gesagt? Er muss dich ja irgednwie aufgeklärt haben und erklären was nun auf euch zu kommt!?
Liebe Grüße
Ich glaube nicht, dass du dir Sorgen machen musst, ich bin schonmal beim rückwärts ausparken jemandem reingefahren - ich Schuld, mir ist vor etwas über nem Jahr jemand beim rückwärts ausparken reingefahren - dessen Schuld. Da gab es gar keine Probleme, selbst die Versicherungen haben sich nicht quergestellt.
LG Anita
Hallo!
Bist du vielleicht zu schnell dran vorbei gefahren, sodass dein Auto so total kaputt war? Und hast deshalb eine Teilschuld?
LG und viel Glück für die Verhandlung!
Hallo,
warum sollst du Teilschuld bekommen? Sie haben das doch bestimmt gesagt
LG
Du hast das wichtigste vergessen:
Ist dabei irgendjemand verletzt worden ? Wenn ja, wer ?
Nur dann kann ich mir überhaupt erklären, warum es hier eine Gerichtsverhandlung gibt.
Hat die gegnerische Versicherung denn schon bezahlt ?
Bei Deinem Auftritt vor Gericht kann es sich doch nur um eine Zeugenvernehmung handeln. Da brauchst Du normalerweise keinen Anwalt.
Hallo,
Prinzipiell haben wir mit jedem Unfall schon mal eine Teilschuld am Hals, ob wir dies nun einsehen oder nicht. Denn der Betrieb eines Fahrzeugs birgt an sich schon so viele Gefahren und Risiken, dass bei konkretem Schaden eine Gefährdungshaftung greift: Indem das Auto bewegt wurde, ist eine potentielle Gefahr entstanden, die sich im Falle eines Unfalls in ein Schadensereignis umgewandelt hat. Sobald auch nur ein klitzekleiner ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Betrieb von einem Fahrzeug mit dem Unfall besteht, bekommt man schon eine Teilschuld angehängt.
Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Unfall um ein unabwendbares Ereignis handelt. Unabwendbar ist ein Unfall dann, wenn auch ein optimaler Fahrer bei Anwendung aller erdenklichen Sorgfalt keine Chance gehabt hätte, den Unfall zu verhindern. Also selbst Ferraripilot Michael Schumacher dürfte keine Chance gehabt haben, den Unfall zu umgehen. Dies ist typischerweise bei völlig unvorhersehbaren und falschen Verhaltensweisen von Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern der Fall, passiert aber recht selten.
Denn als Autofahrer ist es unsere Pflicht, vorausschauend zu fahren und mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen. Sind Kinder im Spiel, ist man immer in der Bredouille. Ebenso auf Autobahnen, wenn man die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet: Ein besonnener und umsichtiger Autofahrer hätte diese Geschwindigkeit nämlich nicht überschritten und sich und die anderen Fahrer nicht einem erhöhtem Risiko ausgesetzt.
LG,
Susi
"Dann kam ein Opa rückwärzt aus der Parklücke und hat mich voll gerammtmein Auto total schrott."
wäre das auto samt opa ein kind gewesen, so wäre jetzt das kind "total schrott"!
schonmal daran gedacht?
Ich stehe moeglicherweise total auf dem Schlauch, aber was genau willst Du mit dieser Antwort bezwecken?
ich weiß ja nicht, was sie dem anwalt erzählt hat, aber hier hat sie sich nicht zu ihrer geschwindigkeit geäußert... vielleicht war sie auch sehr flott unterwegs.
Hallo,
wenn du eine Vorladung hast, musst du hin. Wenn der Richter dich persönlich fragst, musst du antworten.
Aber eines ist sicher: bei deinem Jargon, sprich "Opa" usw., kann schon sein, dass du nicht den besten Eindruck dort hinterläßt.
Zu dem Thema "Opa" muss aufpassen: auch du als "Noch-nicht-Oma, aber irgendwann-Oma" musst aufpassen! Bist du 50 km/h gefahren? Schneller? Dann wird man dich dazu befragen, nehme ich mal an.
Ach ja: schau mal unter "rückwärzt" im Duden nach.
VG
Gael