Hallo
Ich weiß,sehr verwirrende Überschrift
Zur Erklärung: Gestern standen mein Mann und ich (mit dem Auto - Logischerweise) an der Kreuzung.
Es staute sich ein wenig.
Die Ampel wurde grün - Wir fuhren (bis dahin auch noch logisch).
Plötzlich staute es sich wieder.
Mein Mann fuhr gerade bei Orange über die Ampel.(Definitiv NICHT bei Rot)
Bei Rot standen wir aber Mitten auf der Kreuzung - und dann blitze es plötzlich
Ausgelöst hat dieser Kontakt wahrscheinlich der Motorradfahrer der uns an der Stoßstange klebte...
(Der Blitzer wird durch einen Kontakt am Boden ausgelöst sobald man über Rot fährt).
Ich weiß aber definitiv das wir geblitzt worden sind und nicht der Motorradfahrer.
Mal angenommen jetzt kommt so ein "Nettes" Schreiben von der Stadt,wie bitte soll man da beweisen das wir nicht über Rot gefahren sind???
Sorry,ist ein bisschen Wirr geworden
Über Rot gefahren - Aber eigentlich auch nicht
Ich bin auch schon mal bei rot geblitzt worden...an Ampeln wo so ein Blitzgerät steht, muß man aufjedenfall bei Orange schon stehenbleiben!
Ich denke mal das man in eurem Fall nicht viel machen kann! Wie willst du das mit dem Motoradfahrer nachweisen?
L.G.
"ch bin auch schon mal bei rot geblitzt worden...an Ampeln wo so ein Blitzgerät steht, muß man aufjedenfall bei Orange schon stehenbleiben! "
Das stimmt so nicht.
Du darfst an diesen Ampeln nicht mehr und nicht weniger als an allen anderen Ampeln.
Wenn die Ampel so rechtzeitig gelb wird, dass du mit normalem Bremsen zum Stehen kommst bist du wie an allen Ampeln zum Anhalten verpflichtet.
Wenn die Ampel so knapp gelb wird, dass du wenn überhaupt mit einer Vollbremsung zum stehen kommen würdest darfst du wie an allen Ampeln weiterfahren und wirst NICHT geblitzt, denn dann überfährst du die Kontaktschwelle nicht bei Rot , was ja Grundlage für den Blitz ist. Dafür gibt es ja die "Gelbphase" - damit eben jemand, der bei Grün 5 Meter vor der Kreuzung ist nicht schon geblitzt wird, weil die Ampel schlagartig umspringt.
Und grunsätzlich bei allen Ampeln ist es nicht erlaubt, wenn die Ampel gelb wird deutlich bevor du sie erreichst noch mal schön Vollgas zu geben. Machen zwar viele, aber darunter ist dann sicher der eine oder andere, der felsenfest überzeugt ist, dass die Ampel natürlich noch gelb war.
Und - wie ebenfalls bei allen Ampeln - du darfst natürlich nicht in die Kreuzung einfahren, wenn der Verkehr vor dir offensichtlich stockt und du nur bis zur Mitte kommen würdest.
Viele Grüße
miau2
Kann ich so unterschreiben, dazu kommt, es gibt bei Ampeln auch solche Blitzer, die auch noch die Geschwindigkeit messen!
LG coffea
Wenn die Ampel schon 1 Sekunde rot war wird auch schon geblitzt...glaube ich
Öhm ja...Keine Ahnung,vielleicht sieht man den ja auf dem Bild?
Ich weiß es nicht
Das wäre ja alles nicht passiert wenn es sich vor uns nicht so gestaut hätte
Hi,
das wäre alles nicht passiert, wenn man beachtet hätte, dass man m.W. nach nicht in eine Kreuzung einfahren darf, wenn es sich vor einem staut und man nur bis zur Mitte kommt...zumindest nicht als Geradeausfahrer (so interpretiere ich das mal, oder wart ihr Linksabbieger?), wenn es wirklich um den Verkehr vor einem geht und nicht um eine Lücke im Gegenverkehr.
Warte erst mal ab.
Ich dachte, dass bei den meisten Ampeln die Kontaktschwelle für den Blitzer kurz nach dem Balken kommt. Und wenn ihr schon in der Mitte wart würde ich eher davon ausgehen, dass er von einem nachfolgenden Fahrzeug ausgelöst wurde. Auf dem Photo ist das dann hoffentlich erkennbar.
Ob es ein Knöllchen für das Blockieren der Kreuzung mit evtl. Behinderung der anderen Fahrzeuge geben kann - keine Ahnung...
Viele Grüße
Miau2
Hallo!
Es ist aber auch so (ist auch in der StVo so geschrieben!), dass man, wenn sich der Strassenverkehr auf der Kreuzung stauen sollte, sogar VOR der GRÜNEN Ampel warten muss.
VG coffea
genau.
gibt nix schlimmeres wie autofahrer, die kreuzungen zustellen. hauptsache schnell noch drüber... dass dadurch aber auch der andere verkehrsfluss behindert wird interessiert sie nicht....
Bei der Fahrprüfung wärst du durchgefallen Wenn es sich staut, muss man warten, auch wenn grün ist!
Das wird nicht nur teuer, das gibt auch Punkte.
Hi,
sollte es wirklich zu einer Anzeige kommen solltest Du Dir einen RA nehmen und dagegen angehen.
Entgegen der gängigen Meinung ist das Einfahren in eine Kreuzung trotz Stau (was es bei dir ja nochnicht einmal war) und ein Rotlichtverstoß unterschiedliche Vergehen und haben nichts miteinander zu tun.
Vielleicht kann mir mal jemand im Bußgeldkatalog zeigen wie ein Verstoss: "Überfahren einer Grünen Ampel mit unabsichtlichem stehenbleiben im Kreuzungsbereich während der Rotphase" bestraft wird.
In dem vorliegenden Fall müßte dann auch der Fahrer Bußgeld bekommen der auf der Kreuzung stehen bleiben mußte weil vor ihm ein Unfall gerade passiert ist . Bis der dann von der Kreuzung wegfahren kann ist er wahrscheinlich seinen Führerschein los
grüßle
peter
Auf dem Foto wird man ja erkennen können, daß ihr steht. Und den Motorradfahrer sieht man auch. Ich denke eher nicht, daß ihr was zu befürchten habt!
Man fährt nicht bei Gelb in eine Kreuzung, wenn man sehen kann, dass sich der Verkehr staut. Dann bleibt man brav stehen, bis die Kreuzung wieder frei ist und wartet notfalls die nächste Grünphase ab.
Vorausschauendes Fahren hilft doch manchmal...
Habt ihr einen Führerschein?
Wenn ja dann müßte euch klar sein, dass ihr nicht vorschriftsmäßig gefahren seid.
Ihr seid zwar nicht bei rot in die Kreuzung eingefahren
ABER
ich habt vorher nicht sichergestellt dass ihr den Kreuzungsbereich noch in der Grünphasev-spätestens aber im Orange-Phase geräumt haben werdet.
Vielmehr seid trotzdem der Verkehr sich staute in der Orangephase in die Kreuzung eingefahren.
und ihr habt die Kreuzung erst in der ROTphase verlassen!
Das stellt schon einen Verstoss gegen die StVO dar.
Ihr habt den nachfolgenden Verkehr behindert, ggf Fußgänger.
ggf . habt ihr mit eurem Fahrzeug sogar eine Gefahrenstelle gebildet.