Hallo!
Kennt sich jemand dami aus, wie es ist wenn ich mich als Volljährige von meinem Stiefvater adoptieren lassen will?
Ich hab seit Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater und würde mich nun gerne aus verschiedenen Gründen von meinem Stiefvater adoptieren lassen.
Die Gründe sind u.a. finanzielle ich bin nicht bereit mal irgendwann für einen Mann (meinen Erzeuger) sorgen zu müssen der mich ewig nur vera... hat und dem ich eh egal war und zu dem ich vor allem seit mehr als 8 Jahren nur noch Zufallskontakt habe, sprich man trifft sich aus Versehen in der Stadt oder so.
Allerdings bin ich selbst schon verheiratet und habe Kinder. Außerdem sind meine Mutter und mein Stiefvater nicht verheiratet. Geht das überhaupt?
LG
Yvonne
Adoption von Erwachsenen kennt sich jemand aus?
Die Adoption, sofern sie möglich ist (wovon ich aber ausgehe) entbindet Dich NICHT von den Unterhaltspflichten zu Deinem leiblichen Vater. Diese Auswirkung hat nur eine Minderjährigenadoption, bei einer Adoption im Erwachsenenalter ist dies nicht möglich.
Hier zum Nachlesen:
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/adoption/content_02.html
LG, Goldie
Danke dir...
Ich glaubich erkundige mich am besten mal bei einer Fachperson.
Unbedingt- ein Notar oder ein Fachanwalt ist der richtige Ansprechpartner.
U.U. bist Du Deinem leiblichen Vater gegenüber ohnehin nicht oder nur bedingt unterhaltspflichtig, wenn nachweislich keine Bindung bestand/ besteht. Das solltest Du auf jeden Fall individuell prüfen lassen, das ist pauschal unmöglich zu beurteilen.
LG
Hallo,
es gibt Gründe, die dich von der Pflicht für deinen leiblichen Vater aufzukommen entbinden.
Bei einer Bekannten war es einfach, da ihr Vater sie als Jugendliche töten wollte.
Allerdings reicht es kaum aus, wenn ihr bloss keinen Umgang/Kontakt pflegt.
Da muss schon etwas vorgefallen sein.
LG
Tina
Hallo!
Na dann ist das bei uns wohl nciht der Fall, denn es ist nichts vorgefallen, außer das er Jahrelang so getan hat als wenn es mich nicht gibt und schulden ohne Ende bei mir aus dem Unterhalt hat.
Hallo,
da musst du einen Fachmann fragen, ob die Unterhaltsverletzung gegen dich
als Grund ausreicht.
Allerdings ist dein Selbstbehalt doch recht hoch. Nur wenn du über dem Satz verdienst bist du überhaupt unterhaltspflichtig.
Ich kenne nur eine alte Regelung, aber die muss heute keine Gültigkeit mehr haben.
dazu gibt es aber recht preiswerte Literatur.
Beispiel:
Elternunterhalt: Wenn Eltern teuer werden
von Jürgen Wabbel (2009)
Elternunterhalt: Keine Frage offen
von Günther Dingelein
LG
Tina
Hast Du denn überhaupt ein so hohes Einkommen, dass eine Inanspruchnahme in Frage käme?
Im Moment nicht, aber man weiß 1. nciht was in 10 Jahren ist.
Und 2. hat man mir gesagt das sie dann auch an meinen Mann rantreten könnten.
Oder stimmt das nicht?
Hallo
Unter Umständen ja.
Bianca