Hallo,
weiß nicht genau, ob das hier hin gehört, aber vielleicht weiß es ja jemand von Euch.
Seit es draußen warm ist, macht unser Nachbar JEDEN Abend Lagerfeuer. Zudem wird noch Holz gehackt
Im Prinzip wäre es mir ja egal, aber man kann Abends kein Fenster öffnen, da der ganze Rauch in unsere Wohnung zieht. Sprich, man kann bei der Hitze Abends noch nicht mal durchlüften.
Eigentlich wollte ich ihn mal darauf ansprechen, ob es jeden Abend sein muss... Was meint Ihr, ist das erlaubt? Oder kann man sich beschweren wegen der Rauchbelästigung?
LGe Isa
Nachbar macht jeden Abend Feuer
Ruf die Feuerwehr beim nächsten Mal.
du kannst ihn anzeigen deswegen
aber ob das der nachbarschaftlichen beziehung gut tun bezweifle ich
sprich ihn darauf an, es ist nicht erlaubt
google einfach mal
Ich würde mich mal beim Amt informieren.
Er muss eine bestimmt Größe einhalten von 1x1m glaube ich.
EInfach mal danach googlen.
Ansonsten musst es dann dulden oder ihn einfach mal freundlich darum bitten, das ganze zu reduzieren.
Also bevor ich meinen Nachbarn irgendwo melden würde, wenn nicht sowieso schon ein total mieses Verhältnis besteht, würde ich ihn ganz freundlich bitten, nicht jeden Abend ein Feuer zu machen, weil ich gerne lüften möchte, dies aber so nicht geht.
Ich würde mich an deiner Stelle bei eurer Gemeinde erkundigen, wie es da geregelt ist. Bei uns muß man JEDES Feuer anmelden, habe hier aber schon manchmal gelesen, dass es Gemeinden gibt, in denen es gewisse Tage gibt, wo es genehmigt ist, dann ist es vllt auch noch Größenabhängig, einfach unabhängig erkundigen. Ist es so, wie bei uns geregelt, würde ich ihn EINMAL darauf hinweisen und beim zweiten mal direkt die Feuerwehr anrufen, wenn man schon macht, was man will, sollte man wenigstens, wenn man darauf aufmerksam gemacht wird, sofort damit aufhören.
Viel Glück und LG Anita
Bei uns gibt es 2 Brenntage im Jahr an denen man offene Feuer machen darf.
Ja nun, klingt auch nicht nach jedem Tag bei uns muß man eben jedes Feuer anmelden und das nicht mal umsonst....
Hallo Isa,
die bisherigen Antworten (Ausnahme Beirag von nusch, der enthält nämlich den einzig sinnvollen Tip) verwundern mich etwas, da es meines Wissens weder ein generelles Verbot noch eine Einschrankung der Größe der Feuerstelle gibt. Der Tip mit der Feuerwehr kann nach hinten los gehen, wenn Du diese nachweisbar wegen des Lagerfeuers alarmierst. Die Forderung nach Erstattung der Einsatzkosten wäre m.E. denkbar.
Schau mal ins BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html und Du siehst, das das Ganze recht schwammig ist. Was eine 'wesentliche Beeinträchtigung ist' hängt oft von der Sichtweise ab und wird im Ernstfall (juristische Auseinadersetzung) von einem unabhängigen Dritten entschieden.
Ich würde hier unbedingt auf den Dialog mit dem Nachbarn setzen.
Viele Grüße
Ralf
Danke für Eure Beiträge!
Den Tipp mit der Feuerwehr würde ich mich eh nicht trauen umzusetzen, da, wie Du so schön schreibst, man wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleibt.
Werde demnächst mal das Gespräch suchen, allerdings denke ich nicht, daß er einsichtig ist Vielleicht sollte ich mal ein "Gegenfeuer" in Angriff nehmen, damit er sieht, wie ätzend das ist
Ordnungsamt.
Gruß
Manavgat