Hi, ich bin so ein "Kind", nämlich eine Tochter und mit 42J. auch längst Erwachsen, Haftbar für mein Tun.
Nun soll bzw.muß vom Landrats-Sozialamt aus, durch meine Mutter(verw.) finanz. Unterstützung annehmen weil sie das muß u. Pflicht
wäre.
Gehts noch? Die Pflichten meiner Eltern gegenüber mir,sind längst erfüllt,sie haben finanz. geholfen obwohl ich 18 u. älter war.
ES REICHT! ES KANN DOCH NICHT SEIN DAS DIE ELTERN EWIG FÜR IHR KINDER ZAHLEN!!! wO IST DIE PFLICHT EINES VOLLJÄHRIGEN "AUF EIGENEN BEINEN ZU STEHEN"?
Wer kennt sich aus u. kann mir helfen?
die Mutter von dieser Pflicht entbinden und erreichen, das das Amt für mich zahlt um überleben zu können?
Ich bin ganz verzweifelt. Gruß a-d.
Unterhaltsplicht der Eltern an volljährige,erwerbsunfähige Kinder
Keine Ahnung, wie das rechtlich wirklich aussieht. Aber im Idealfall (aus meiner Sicht) hat das Sozialamt recht: bevor Steuergelder ausgegeben werden, sollte die gesamte Familie inklusive Geschwister in die Pflicht genommen werden...
Was spricht denn dagegen, dass zuallererst geschaut wird, ob Familien sich ohne Zutun der Solidargesellschaft helfen können, wenn diese EBEN NICHT auf eigenen Beinen stehen können? Abgesehen davon, dass die Freibeträge sehr hoch angesetzt sind, dass eher selten ein Unterhaltsanspruch entsteht.
meines wissens müssen Eltern ihre Kinder nur bis zum Abschluß der ersten Ausbildung bzw. 25. Lebensjahr stützen - allerdings bist Du ja erwerbsunfähig, vermutlich ist das also wieder ein anderer Schnack. Da kannst Du vermutlich wirklich nur einen Anwalt fragen...
Beziehst du EU-Rente? Was willst du denn vom Amt bezahlt bekommen?
Nun ja, bevor das Sozialamt zahlt, also die Gesellschaft, wir alle, ist es doch nur rechtens, dass die Eltern bzw. Angehörigen zahlen, oder nicht? Sicherlich ist es hart, aber die Logik sehe ich schon. Bevor Steuergelder dafür verwendet werden, dir einen neuen Herd zu kaufen, wird geprüft, ob deine Eltern dafür aufkommen könnten/sollten.
Warum bist du denn auf Zahlungen vom Amt bzw. von deinen Eltern angewiesen, wenn ich fragen darf?
Das wird schon stimmen, denn es geht ja auch anders herum! Wenn deine Eltern pflegebedürftig werden und in ein Pflegeheim müssen, ihre Rente aber nicht für das Pflegegeld reicht, wird erst in der Familie geschaut wer und in welcher Höhe Elternunterhalt zahlen kann, erst wenn da nichts "zu holen" ist, tritt der Staat ein.
Hallo
Von meinen Eltern Freunde haben einen Sohn, der ist 34. Er bekommt Grundsicherung, da er nicht arbeitsfähig ist.
Da wurden die Mutter( hat ein Haus, gute Rente ) und der Stiefvater( gute Rente) nicht herangezigen.
Bianca
Wenn Deine Mutter tatsächlichzum Unterhalt herangezogen wird, muss es ihr finanziell eigentlich sehr gut gehen.
Wird derzeit geprüft, ob eine Inanspruchnahme in Frage kommt oder steht schon ein Betrag fest?
Das habe ich noch nie gehört in deinem Alter. Du bist doch erwerbsunfähig. Warum beziehst du denn dann keine Erwerbsunfähigkeitsrente? Das verstehe ich jetzt echt nicht.
Ich bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit. Die ist so gering das ich weil ich eben erst 42J. alt bin Sozialhilfe beantragen musste. ZU dem, "bevor die Gemeinschaft zahlt... meine Eltern haben nie ein Amt gebraucht das für ihre Kinder zahlen hätte müssen,sie haben uns immer selbst geholfen auch als wir schon ü.18 waren zB. Mietkaution usw. Meine kl. Rente u. die Sozialhilfe ergeben zusammen auch nur den Betrag von Hartz4. Das zahlt die Gemeinschaft und manche versaufen u. verauchen alles auch das enthaltene Kindergeld, für das Essen gehen sie zu Einrichtungen wo sie anstehen um für 1€ Lebensmittel zu kaufen usw.,dort prüft keiner was die mit dem Geld überhaupt machen und fasst jeder hat auch einen Internetzugang der kostet auch. Bei Hartz4 wurde bei mir nichts geprüft nur ob ich davon auch selbst meine Miete zahle, so ein Quatsch wer denn sonst wenn nicht ich. Meine Mutter würde mich niemals unterstützen wäre ich je zu faul zum arbeiten gewesen. Ich nahm jeden 1@Job an obwohl ich schon krank war un nicht voll belastbar.