Übergabe-Einschreiben in Postfach deponiert - ist das rechtens?

Ich habe ein Einschreiben verschickt an die KK meines Mannes (siehe Thread weiter unten). Mit Absicht habe ich das Übergabe-Einschreiben gewählt. Erklärt wurde mir bei der Post:
Einwurf-Einschreiben: Der Briefträger quittiert
Übergabe-Einschreiben: Der Empfänger quittiert

Ich habe den Brief bewusst _nicht_ an die Postfach-Adresse der KK gesendet, sondern an die Adresse des Service-Centers. Bei der Briefverfolgung online fand ich nun diese Notiz:

"Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt."

Darf die Post das? Wie wird sichergestellt, dass der Empfänger noch unterschreibt?

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Ja, das darf die Post. Und das ist auch völlig normal. Ausgehändigt wird das Einschreiben nur an einen Postbevollmächtigten, der dann auch unterschreiben muss. Der Postfachinhaber findet in seinem Postfach einen Zettel, dass ein Einschreiben für ihn bereit liegt.

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Das ist total normal. Unser Büro hat auch ein Postfach. Wir bekommen dann einen Hinweis INS Postfach, daß da eine Sendung abgeholt werden soll. Da kommt nicht extra der Postbote und bringt es.


hier, zum lesen:
Bei einem Übergabeeinschreiben wird - wie beim Einwurfeinschreiben - die Sendung mit einem Identcode-Label versehen und dem Absender ein Einlieferungsschein ausgehändigt.

Das Einschreiben wird jedoch nicht einfach in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, sondern diesem - oder einem im Haushalt des Empfängers anwesenden Dritten - gegen Unterschrift ausgehändigt. Die Unterschrift erfolgt auf dem Auslieferungsschein. Dieser wird - wie bei einem Einwurfeinschreiben - in einem zentralen Postzentrum eingescannt und dauerhaft auf einem Datenträger gespeichert. Das Original des Auslieferungsscheins wird im Anschluss vernichtet. Werden der Empfänger oder ein empfangsbereiter Dritter nicht zuhause angetroffen, wirft der Postbote einen Benachrichtigungsschein in den Briefkasten des Empfängers, mit dem dieser aufgefordert wird, sich das Einschreiben binnen sieben Tagen nach Einwurf der Benachrichtigung auf der zuständigen Postfiliale abzuholen. Nach Ablauf dieser Lagerfrist wird das Einschreiben an den Absender zurückgesandt.

Wer jetzt denkt, es müsse sich bei einem Übergabeeinschreiben um eine sichere Zustellungsart handeln, der wird schnell eines Besseren belehrt. Der Zugang kann nämlich nur dann problemlos nachgewiesen werden, wenn der Postbote den Empfänger oder eine andere Empfangsperson antrifft, und er das Einschreiben auch tatsächlich übergeben kann. Soweit der Empfänger zwar den Benachrichtigungsschein erhält, die auf der Post lagernde Sendung jedoch nicht abholt, stellt sich die Frage, ob dem Empfänger das Schreiben dennoch zugegangen ist. "
Quelle: http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellung_von_Willenserklaerungen-40.htm

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Ja das ist rechtens. Wie hier schon beschrieben wurde, muss das Einschreiben dann bei einem Filialmitarbeiter abgeholt werden und natürlich quittiert.

"Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt." Abholung ist ja in der Filiale


Ob du an die Postfachanschrift schickst oder an eine Adresse mit Straße ist egal. Die Briefe mit Postfachanschrift gehen direkt an Postfach und die mit Straße werden von uns Zustellern morgens aussortiert und werden extra zum Postfach gebracht.

Lg Chris

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Hallo,
entgegen landläufiger Meinung ist ausschließlich das Einwurfeinschreiben die richtige Wahl, insbesondere wenn es um Fristen geht.

Hier mal die Begründung warum und wieso.

Möchte man z.B. kündigen, muss diese Kündigung ja fristgerecht beim Empfänger sein.

Ein Übergabeeinschreiben MUSS an den Empfänger/Postbevollmächtigten übergeben und quittiert werden.
Weigert sich der Empfänger ein Übergabe
Einschreiben anzunehmen, oder holt ein hinterlegtes Übergabeeinschreiben nicht ab, dann gilt das Einschreiben und damit eine eventuelle Kündigung als NICHT zugestellt.
Eine Kündigungsfrist wäre dann verpasst.

Nicht so bei einem Einwurfeinschreiben.
Ein Einwurfeinschreiben gilt als fristgemäß zugestellt, wenn es sich im Machtbereich des Empfängers befindet, wozu sein Briefkasten oder ein Postfach gehört.
Selbst wenn das Schreiben schon 2 Monate im Briefkasten rumliegen würde, egal, das ist das Problem des Empfängers.
Eine Kündigungsfrist gilt dann als eingehalten.

Falls jetzt jemand meint, ja der Empfänger könnte ja bestreiten dass in dem Schreiben eine Kündigung war.
Richtig das kann er, aber das kann er bei beiden Varianten.

Die sicherste Variante ein Kündigungsschreiben zuzustellen ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher, das ist aber nur sehr selten wirklich notwendig.

Gruß
Demy

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Genau so!

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"Weigert sich der Empfänger ein Übergabe
Einschreiben anzunehmen, (...) dann gilt das Einschreiben und damit eine eventuelle Kündigung als NICHT zugestellt.
Eine Kündigungsfrist wäre dann verpasst. "

Der Empfänger wird dann aber regelmäßig so behandelt, als wenn es zugestellt worden wäre.

Auch das Nichtabholen kann diese Folge haben.

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