Hallo,
ich habe im letzten Dezember (2009) 2 Mülleimer gekauft (ähnl. Wesco Pushcan, diese großen american Style Dinger, 50 L Fassungsvernögen).
Leider ist bei dem einen dieser Push-Einsatz abgebrochen, bei dem anderen ist die Gummiumrandung am Boden ständig ab.
Ich wollte nun Nacherfüllung fordern vom Händler (gewerblich), der beesteht darauf, dass ich mir den Materialfehler nachweisen lassen soll. DANN wolle man die Eimer austauschen.
Wie kann ich das tun?
Wie Materialfehler nachweisen?
Hi,
"Beweislast
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette."
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast
Ja, aber hier handelt es sich ja darum, dass der Mangel erst nach den ersten 6 Monaten sichtbar wurde und die Frage ist:
WIE beweise ich, dass der mangel schon von vorneherein vorlag, weil das Material zum Beispiel zu brüchig ist, die Schrauben nicht stabil genug oder oder oder?
Deine Antwort hat mir leider nicht geholfen.-
Einen Materialfehler wird nur ein entsprechender Gutachter feststellen können...und so ein Gutachten ist m.W. nicht gerade billig.
Da dranzubleiben lohnt wahrscheinlich nur, wenn du rechtschutzversichert bist...ansonsten kauf dir besser zwei neue Abfalleimer und verbuch es unter Pech gehabt.
Du musst nachweisen, dass der Mangel wegen dem Du reklamierst bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war (auch wenn er sich erst später zeigt).
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Ansonsten bleibt nur die Drohung ein Beweissicherungsverfahren nicht zu scheuen, da bei erfolgten Nachweis, an dem Du keinen Zweifel hättest, er die Kosten des Rechtsstreits inkl. Gutachtenkosten wird zahlen müssen.
"Ansonsten bleibt nur die Drohung ein Beweissicherungsverfahren nicht zu scheuen, da bei erfolgten Nachweis, an dem Du keinen Zweifel hättest, er die Kosten des Rechtsstreits inkl. Gutachtenkosten wird zahlen müssen. "
DAS hatte erfolg.
sie tauschen nun die dinger
Danke für die Rückinfo wie es ausgegangen ist.
Hi,
du musst NICHT nachweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat. Du musst lediglich nachweisen, dass der Mangel vorliegt aufgrund geringer Qualität.
Es kann ja nicht sein, dass bei normalem Gebrauch die Dinge sich in Wohlgefallen auflösen.
Hier ist es ratsam zur Verbraucherzentrale zu gehen und sich dort zu informieren.
Gruß
Beate
"du musst NICHT nachweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat."
Das ist so allgemein ausgedrückt falsch.
"Du musst lediglich nachweisen, dass der Mangel vorliegt aufgrund geringer Qualität."
Das ist richtig.
Wenn die mangelnde Qualität Grund für den jetzt aufgetreten Schaden ist, dann hat der Mangel (mangelnde Qualität) zum Zeitpunkt des Kaufs aber schon bestanden.
Und die Ursache des Mangels/Fehler muss zum Zeitpunkt des Kaufes bereits bestehen (bzw. im Kern/Keim) und dies muss vom Käufer nachgewiesen werden.
Öhm... Dezember 2009? Haste dann nicht Garantie bis Dezember 2011?
nope
Garantie gibt es nur auf freiwilliger Basis.
Gewährleistung hat man zwar zwei Jahre aber mit der Einschränkung des Nachweises eines Mangels der zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. In den ersten sechs Monaten hilft beim Verbrauchsgüterkauf dem Verbraucher eine Beweislastumkehr.
Bei einer Garantie hat man diese Probleme nicht. Es muss aber halt eine eingeräumt sein und die Garantiebedingungen eingehalten werden.