Kleinkindschwimmen abgesagt wegenKrankheit trotzdem komplett bezahlen?

Hallo ihr Lieben,

und zwar habe ich folgendes Problem.
Ich hatte meine Tochter und mich, vor ca. eine halben Jahr zum Kleindkindschwimmen angemeldet. Dieses soll am 13.09. nun endlich starten.
Jetzt bin ich aber krank, habe einen Bandscheibenvorfall und kann mich kaum bewegen. Arzt hat mir geraten das Schwimmen zu stornieren, es ist einfach zu gefährlich, da ich auch sehr schlecht laufen kann.
Dies habe ich auch getan, laut Vertrag wird nun eine Stornierungsgebühr von 25 Euro fällig (was ich auch schon sehr viel finde, weil sie mich einfach nur von einer Liste streichen müsste), ist kein Probleme bezahle ich auch.
Aber nun schrieb die Frau mir eine E-Mail, das auch die Komplette Kursgebühr von 90 Euro fällig wird wenn ich nicht selber einen Ersatz finde.
Davon steht nix im Vertrag! Habe der Frau geantwortet, das davon kein Wort im Vertrag steht.
Ich kenne leider nicht soviele Mütter mit Kindern also könnte ich auch selber garkeinen Ersatz auf die schnelle finden.

Bin selber so traurig das wir so lange darauf gewartet haben und nun nicht gehen können aber dafür nun noch soviel Geld bezahlen. #schmoll

Muss ich das nun wirklich bezahlen? Für was sind denn dann die 25 Euro extra noch? Da bezahlte ich ja dann für einen Kurs, wo ich aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann 115 Euro.

Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte.

Liebe Grüße
Frenzy

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Das geht nun gar nicht.

Stornierungsgebühr plus voller Kursgebühr?

Entweder oder ist richtig.

Wie lautet denn die konkrete Regelung im Vertrag? Diese sollte man immer zitieren, wenn man eine Frage zu einem Vertrag hat.

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Hallo,

Das ist das einzigste was im Vertrag dazu steht:

Ab-bzw. Ummeldungen bis 4 Wochen vor Kursbeginn sind stornofrei; danach fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € an.
Bei Nichterscheinen - gleich aus welchen Gründen - wird der Gesamtbetrag i.R. gestellt.

LG

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Wenn im Vertrag nur die Stornogebühr iHv 25€ festgehalten ist, dann brauchst Du auch nur diese 25€ zahlen.

Mag ja sein, dass der Dame nun 65€ durch die Lappen gehen, wenn sie den Platz anderweitig nicht besetzen kann. Will sie die aber von dem verhinderten Teilnehmer kassieren, muss sie das im Vertrag festhalten.

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Danke für deine Antwort.

Ja das dachte ich mir auch. Wie gesagt, ich sage nicht aus Spass ab :( Sondern kann es ja auch vom Arzt belegen lassen.

Das steht im Vertrag dazu:

Ab-bzw. Ummeldungen bis 4 Wochen vor Kursbeginn sind stornofrei; danach fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € an.
Bei Nichterscheinen - gleich aus welchen Gründen - wird der Gesamtbetrag i.R. gestellt.

LG

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Nachtrag:

Generell ist es natürlich möglich, dass die volle Kursgebühr anfällt, wenn tatsächlich ein Platz freibleibt und aufgrund der Kürze kein Ersatz gefunden wird.

Ob man durch Zahlung einer Stornierungsgebühr von dieser Regelung wegkommt ist eine Frage der Formulierung.

Die Stornierungsgebühr ist aber ein Ersatz für die Kursgebühr ergänzt diese aber nicht.

So würde man ja mehr bezahlen als wenn man den Kurs besucht hätte. Das geht gar nicht und ist mehr als unseriös. Oder liegt ein Mißverständnis vor?



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Ja die Stornierungsgebühr sehe ich auch als Ersatz der Kursgebühr an, diese bin ich auch bereit zu zahlen aber nicht die volle Kursgebühr.
Wie gesagt ich sage den Kurs ja nicht aus Spass ab sondern weil ich wirklich gesundheitliche Probleme habe.

Genau, so würde ich ja dann 115 Euro bezahlen. 90 Euro wäre die Kursgebühr gewesen und 25 Euro die Stornierungsgebühr. Dann würde ich ja günstiger kommen wenn ich einfach nicht erschienen wäre ohne Absagen.

Ich bin gespannt was sie mir in Rechnung stellt! Sollte es die volle Kursgebühr und die Stornogebühren sein, werde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden.

Danke.

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Die wollen dich besch... Lass dir ein Attest ausstellen. Wenn es gesundheitliche Gründe sind, musst du gar nichts bezahlen! Ich würde mit Anwalt drohen.

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Ich hoffe Du kannst auch die gesetzliche Grundlage nennen, weshalb man bei Krankheit mit ärztlichem Attest nichts zahlen muss.

Gilt dies denn dann auch für Wohnraummiete wenn mjan im Krankenhaus ist?

Oder wenn man eine Urlaubsreise bucht?

Einfach Attest vorlegen und man ist raus?

Du wirst bei Deiner Auskunft doch nicht geraten haben oder? Falls ja warum?

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Ich würde es mit Hinweis auf Sonderkündigungsrecht versuchen. Es gibt schließlich auch Urteile, wonach Leute aufgrund einer nachgewiesenen Erkrankung aufgrund ärztlichen Attestes die Gebühren für ein Fitneßstudio nicht mehr zahlen müssen. Ob sich das in diesem Fall aufgrund der geringen Höhe der Gebühren lohnt, steht auf einem anderen Blatt.

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Hallo Frenzy,

du mußt das zahlen was im Vertrag steht, den du unterschrieben hast. Mit deiner Unterschrift hast du diese Bedingungen anerkannt.

Was das Thema Attest angeht, hast du vermutlich auch schlechte Karten denn der Schwimmkurz ist ja nicht für dich sondern für dein Kind. Dein Kind ist bei dem Kurs angemeldet und nicht du. Dein Kind hat kein Attest sondern eine "beliebige" Begleitperson. Du könntest ja genausogut dein Kind zum Schwimmen mit der Oma schicken.

Ich selbst bin auch mit meinem Kind seit über 1,5 Jahren im Schwimmkurs und immer wenn es MIR nicht gut ging (Rückenbeschwerden, schwere Erkältung) habe ich versucht eine der beiden Omas zu engagieren oder halt den Papa. Bei den Omas bin ich immer mit, aber die Omas waren halt im Wasser.
Vielleicht wäre das auch eine Alternative für dich?

VG
Tanja

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Hallo,

Hatte ja schon zweimal denn Text hier rein kopiert der im Vertrag steht und wie gesagt die 25 Euro würde ich ja auch zahlen, aber die Frau will denn vollen Preis haben, wenn ich keinen Ersatz für MICH und mein Kind selber herbei schaffe. Wollte nur wissen ob das Rechtens ist.

Um ein Attest ging es mir garnicht, das Thema hat hier jemand anders angefangen.
Ich möchte nur nicht im Endeffekt mehr bezahlen als hätte ich an dem Kurs teilgenommen. Ich möchte mich doch garnicht um die 25 Euro drücken, das habe ich nie gesagt!

Nein das wäre keine Alternative für mich, weil meine Mutter schon 62 Jahre alt ist und das gesundheitlich überhaupt nicht mehr schaffen würde, davon mal abgesehen kann man den Kurs bei uns nicht einfach so übertragen.
Doch ich bin genauso im Kurs angemeldet, weil mein Kind ist erst 2 Jahre alt und alleine wird es ja da nicht hingehen können ;)
Und auch nur ich (und meine Tochter) stehen im Vertrag.

LG

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Ich kann Dir sagen, wie es bei mir ist: Krankheit ist Kundenrisiko. Ich habe das regelmässig bei den Ferienkursen, wobei ich keine Stornogebühr nehmen, wenn es jemanden auf der Warteliste gibt oder der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennt. Allerdings steht das bei uns in der Anmeldung. Um Diskussionen und Gezerre zu vermeiden, wird bei uns der Platz erst nach Eingang des Kursbeitrages reserviert.

Kündigung aus wichtigem Grund geht nur bei langfristigen Verträgen, d. h. wenn dauerhaft eine Teilnahme nicht möglich ist.

Gruß

Manavgat