Auto verkauft und vom neuen bestitzer noch nicht umgemeldet

Hallo

Hoffe ihr könnt mir helfen.....

Haben am 25.08. ein Auto verkauft, mit Kaufvertrag, wo drinn steht: Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden und zu versichern!

Das ist leider bis heute nicht passiert.......

Habe den Käufer gestern noch einmal direkt drauf angesprochen, und da wurde mir versichert, das es heute gemacht wird.

Da glaube ich aber nicht drann, da das schon letzte woche einige male gesagt wurde.

Was kann ich nur tun??????

Lg Mausi1507

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Da kannst Du nichts machen, außer selber Kennzeichen abschrauben.
Wobei das dann wahrscheinlich als Diebstahl angezeigt werden könnte.

Möglicherweise kannst Du über die Zulassungsstelle eine Zwangsstillegung veranlassen.

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#danke (auch wenn es nicht das ist, was ich gerne hören wollte ;-))

Naja, dann kann ich wohl nur abwarten:-(

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wieso hast du dein Auto vor dem Verkauf nicht selber abgemeldet?
Schließlich bekommt deine KFZ Versicherung erst DANACH von der Dekra die Mitteilung das du kein Auto mehr hast. Solange das Auto nicht abgemeldet ist läuft die Versicherung ja noch. Außer du hast sie selbst gekündigt, dann ist das Auto zwar noch auf dich zugelassen aber OHNE Versicherungsschutz. Wenn jetz was passiert bist du dran. Hast du den Kaufvertrag wenigstens notariel machen lassen?

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Nein, der Kaufvertrag ist nicht Notariel gemacht worden.
Wir haben es nicht selbst abgemeldet, da das auto die Nachbarin meiner Ma gekauft hat und und von jetzt auf gleich ein neues brauchte, da bei Ihrem alten die bremsen versagt haben.......

Wie ich nun mal bin sehr gutgläubig:-(

Wir haben die Versicherung nicht gekündig, das ist ja was mich sauer macht, das auto ist nun schon seit fast 2 Wochen nicht mehr in unserem Besitz, aber Versicherung und Steuern müssen wah noch zahlen:-(

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Die Versicherung kann auch nur gekündigt werden, wenn das Auto abgemeldet worden ist und man die Bescheinigung davon hat.

LG Pummelchen

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Hallo,

das gleich Problem hatten wir vor ein paar Jahren auch mal und wir verkaufen kein Auto mehr ohne es vorher selbst abzumelden.

Haben unser Auto damals privat verkauft und der Käufer war auch laut Kaufvertrag verpflichtet das Auto innerhalb einer gewissen Frist umzumelden.
Nachdem wir nach ein/zwei Wochen immer noch keinen Bescheid hatten das er das Auto umgemeldet hatte, sind wir zu ihm hin um die KFZ Kennzeichen zu verlangen. Natürlich haben wir ihn nicht angetroffen, wußten aber das der Wagen in der offenen Garage stand.
Sind dann zur Polizei und haben den Fall geschildert und der Beamte hat uns den Tipp gegeben, das wenn die Garage unverschlossen wäre die Schilder abzuschrauben und mitzunehmen.
Das haben wir dann auch gemacht und das Auto sofort abgemeldet.
Haben nie wieder etwas von dem Käufer gehört.
Fands ne unheimliche Frechheit von dem Käufer, da wir ihm den Wagen zu einem Schnäppchenpreis verkauft haben und noch einen Fahrradträger dazugetan haben. Das ist dann der Dank dafür, nur Theater und Ärger.

Uns war es auf jeden Fall eine Lehre und egal wie sympastisch mir Leute sind, man schaut ihnen nur vor den Kopf.

Also seht zu das ihr irgentwie an die Kennzeichen kommt. Ihr könnt dadurch richtig Ärger bekommen, falls er mit dem Wagen einen Unfall macht. Ihr haftet dann dafür.

Gruß Pummelchen

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danke für die Antort:-)

Aber ist das dann nicht Diebstahl???

Vieleicht sollte ich mal bei unserer Polizeidienststelle anrufen, und mir das mal nachfragen???

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Hallo,

dasselbe Problem haben wir derzeit auch . Wir haben unser altes Auto zum 01.04. verkauft. Mit Kaufvertrag und festgelegtem Datum wann es abgemeldet werden muss . Najawir dachten das sich das erledigt hat und der käufer es gemacht hatte , da uns die Versicherung auch eine Endabrechnung schickte. Im Juli dann der schock der Wagen ist immernoch auf uns angemeldet und der Käufer wurde sogar geblitzt . Wir haben dann mit dem Amt telefoniert, und den mit dem Käufer , der hat nun groß palaber gemacht , und gedroht uns " aufs maul zu hauen" . Das amt wollte dann eine Zwngsstillegung machen , aber der Käufer hat es nun doch umgemeldet. Unsere Versicherung will jetzt natürlich nachträglich die Beiträge . Jetzt haben wir einen Anwalt eingeschaltet . Bin gespannt wann und ob wir das Geld von dem Typ sehen .

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DU bist verpflichtet den Wagen abzumelden, selbst wenn du das im KAufvertrag anders festgehalten hast.

DU bist weiterhin in der Plicht und sollte irgendwas sein bist DU als eingetragener Halter dran.

Und genau DAS ist mein tägliche Arbeitsbereich bei der Polizei, denn mir darf es egal sein wer den Wagen gefahren hat; ich kann mir im Regelfall entsprechend des Polizeirechts den Halter vornehmen und dann bist du dran.

Also ruck zuck ummelden und nie wieder so blöd sein #winke

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Hallo,

Quatsch hoch 10

Wenn man einen Kaufvertrag hat, ist man nicht mehr Halter.
Vielleicht ist mal einen Nachschulung angebracht.

Kein Wunder, das ich bei solchen Experten immer jedes Verfahren gewinne#rofl

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Hallo,
in welchen Land soll das deiner Meinung nach sein?

In Deutschland zumindestens nicht, da gibt es für aktive Verstöße im Straßenverkehr keine Halterhaftung.
Man geht zwar zuerst zum Halter, aber ist der nicht gefahren, dann ist der Halter raus aus der Sache und hat mit dem Verstoß nichts mehr zu tun.

Nichtsdestotrotz kann man durch die Halterhaftung im ruhenden Verkehr (falsch geparkt, Auto am Straßenrand entsorgt usw.) natürlich zur Haftung mit allen entsprechenden Kosten herangezogen werden.

Im übrigen reicht es eine Veräußerungsanzeige mit Nachweis (Kaufvertrag) an die Zulassungsstelle und der Versicherung zu senden.
Dann ist man, sofern die Daten des Käufers stimmen auch aus der Halterhaftung raus.

Also, man ist weder verpflichtet das Fahrzeug vor Übergabe abzumelden (kann auf den Käufer abgewälzt werden), noch haftet man für Verstöße die der Käufer mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr begangen hat.

Das sollte man grade, wenn man täglich bei der Polizei damit zu tun hat, wissen.

Gruß
Demy

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Hallo,

wenn ich ein Fahrzeug verkaufe, lasse ich mir zwei Karten unterschreiben.
Eine für die Zulassung und eine für die Versicherung.
Hoffe du hast der Zulassung und Versicherung den Verkauf längst gemeldet, wozu du auch verpflichtet bist!
Kannst aber auch eine Kopie des Kaufvertrages einreichen.

Meldet also so ein Kandidat das Fahrzeug nicht um, bekommt er einen netten Brief meiner Versicherung mit der Kündigung. Anschließend wird dem Straßenverkehrsamt ein nicht versichertes Fahrzeug gemeldet und der neue Besitzer bekommt Post. Reagiert er nicht darauf, wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben.

Nur dauert das halt.....ewig...

Ich würde dem netten Käufer nicht die Schilder stehlen - nein so etwas ist ja strafbar. Zumindest sollte man sich nicht erwischen lassen ;-)
Eines der Schilder reicht übrigends vollkommen, wenn du dich dennoch traust.

Kratz ihm die Plaketten mittels Schlitzschraubendreher ab.
Die TÜV Plakette kannst du unberührt lassen, wenn du nett bist.

So sind die Kennzeichen schon mal entwertet#schein.
Dann ist das allenfalls Sachbeschädigung.

Noch schneller geht das mittels Sprühdose - die Kennzeichen schön schwärzen und auch dabei nicht erwischen lassen #rofl

LG
Tina



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hi,

eventuell hilft dir dies weiter: mein damaliger ex-freund weigerte sich, ein auf mich zugelassenes auto, das sich in seinem besitz befand (er hatte die papiere) abzumelden. das bedeutete, dass ich, dumme gans, weiterhin steuern und versicherungen bezahlen musste. um dem ein ende zu bereiten habe ich mich mit 1.) der versicherungsgesellschaft, 2.) der kfz-zulassungstelle und 3.) dem finanzamt in verbindung gesetzt, um mich über meine möglichkeiten zu informieren. ich habe anschließend die haftpflichtversicherung gekündigt und über die kfz-zulassungstelle sollte das auto bei der polizei zur fahndung ausgeschrieben werden, wenn das auto nicht abgemeldet wird (mir ist nicht (mehr) bekannt, ob es hierfür eine frist gibt). die anschrift meines damaligen ex-freundes habe ich weitergeleitet. ich habe ihn auch schriftlich über die drohende fahndung informiert. ich habe glück gehabt - er hat das fahrzeug abgemeldet. ansonsten hätte es sehr viel teurer für mich kommen können!

das erlebte habe ich unter lehrgeld verbucht. ich weiß nicht, ob diese vorgehensweise unbedingt empfehlenswert ist, da ich davon ausgehe, dass ich für unfälle/unfallschäden gehaftet hätte. ich hab' gepokert und darauf gesetzt, dass mein ex-freund sich den ärger mit der polizei ersparen möchte - auch wenn ich mir kaum vorstellen kann, dass eine hundertschaft wegen einer fehlenden kfz-haftpflichtversicherung ausrückt ;-).

viele grüße

belly72

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Kaufvertrag nehmen und auf deine Zulassungstelle fahren und dort den Fall schildern, die setzen sich dann mit dem neuen Halter in Verbindung.
Weiterhin Kopie des Kaufvertrages an die Versicherung und das Finanzamt schicken.

LG

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So eine Sache kann GANZ übel enden. Rate mal, an wen sich wohl alle wenden, wenn mit dem Auto ein Unfall verursacht wurde.
Die Versicherungshochstufung ist dabei noch das geringste Übel.

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Hallo,

woher hast du das denn?

Wenn du einen Hund verkaufst haftest du auch nicht wenn der jemanden beißt #rofl

Lass dir das mal bei der Versicherung richtig erklären. Da ich sehr viele Fahrzeuge habe und ständig wechsel, habe ich mich ausführlich beim Amt und Versicherung erkundigt.
Wie man hier liest, ist das Halbwissen ja extrem gruselig.#zitter

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Nur mal eine ganz dumme Frage: Wer ist denn der eingetragene Halter (UND Versicherungsnehmer) des Fahrzeugs?! Eben, du Kasper! Bis zur Ab-/Ummeldung eben noch der Verkäufer! Passiert etwas vor der Ab-/Ummeldung, haftet der Halter.

Bei DEINEM Halbwissen solltest du besser die Finger ganz still halten. ICH habe diesen Scheiß (bzw. noch einen anderen) schon durch, weil ich auch mal so blöd war, ein angemeldetes Auto zu verkaufen!

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