Folgender Sachverhalt:
Freitag morgen 8 Uhr klingelt bei meiner Schwiegermutter die Nachbarin, die unter ihr wohnt und erzählt, dass sie einen Wasserfleck an der Wand hat. Meine Schwiegermutter geht mit runter, sieht sich den Fleck an. Die Nachbarin erzählt, dass dieser Fleck seit ein ppar Tagen immer größer wird. Es ist nicht so, dass das Wasser die Wand runter läuft. Es hatte sich jedoch mittlerweile ein ca. DINA3 großer feuchter Fleck gebildet.
Meine Schwiegermutter erklärt der Nachbarin, dass sie um 9 Uhr einen Arzttermin hat, sie wird aber in ihrer Küche mal schauen und sich kümmern. Auf die Schnelle findet sie keine Ursache und geht dann um 8.45 Uhr mit ihrem Mann aus dem Haus zum Arzt.
Als sie um 10.45 Uhr wieder zurückkehrt, ist das Schloss aufgebohrt, ein anderes provisorisches Schloss ist eingesetzt, meine SE kommen nicht in die Wohnung rein. Die Nachbarin von unten (mit denen meine SE im übrigen sonst nichts zu tun haben und auch nichts zu tun haben wollen) haben den Schlüssel vom Hausmeister ausgehändigt bekommen.
Die Nachbarn von unten hatten den Hausmeister verständigt und der hat ohne weiteres das Schloss aufgebohrt um die Ursache zu finden. Dabei hat er die halbe Küche meiner SM ausgepackt, alles so stehen lassen, auf dem Fußboden Flecken hinterlassen die nicht mehr abgehen...
Das kann doch nicht sein oder? Gilt nicht immer noch das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung. Darf die Tür nicht nur bei Gefahr in Verzug durch Polizei oder Feuerwehr geöffnet werden?
Wie können meine SE jetzt am besten vorgehen. Nur mit Anwalt. Was kann man überhaupt erwarten. Der Vermieter ist übrigens eine große Wohnungsbaugesellschaft.
LG H.
Hausmeister dringt in Wohnung ein! Wie reagieren
Ich würde den Hausmeister wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Darüber hinaus auch erwähnen, dass bereits mit der Nachbarin geredet wurde und man selbst keine Ursache für den Fleck finden konnte. Da zu keiner Zeit Gefahr bestand (der Fleck ist ja nur langsam größer geworden) würde ich den Anwalt mal fragen, ob man die Nachbarin wegen Anstiftung zu einer Straftat belangen kann.
Auf jeden Fall war das Aufbrechen des Schlosses unverhältnismäßig.
Und das der Hausmeister den neuen Schlüssel der Nachbarin gegeben hat ist auch ein starkes Stück. Die hätten ja die Wohnung derweil ausräumen können.
Sofort zur Polizei und das ganze Programm durchziehen.
Anzeige wegen Hausfriedensbruch und/oder Einbruch sowie Sachbeschädigung.
Ich bin mir nicht so sicher, das der Hausmeister das nicht dürfte.
Denn immerhin war ja Gefahr im Verzug - Wasserrohrbruch!
Aus diesem Grund werden ja normalerweise auch Schlüssel beim Nachbarn, dem Hausmeister oder dem Vermieter hinterlegt.
Ute
Hallo,
Gefahr in Verzug sieht bei mir anders aus. Der Fleck wurde nur langsam größer (die Nachbarin hat den Fleck ja schon eine Zeit beobachtet und konnte dementsprechend warten) und die Nachbarin wusste um den Arzttermin der TE.
Selbst wenn die von dir genannte Gefahr in Verzug vorliegen würde, dürften meines Wissens nach nur Feuerwehr oder Polizei sich Zutritt verschaffen.
An der Stelle der TE würde ich auch zur Polizei gehen und mich dort über die möglichen Vorgehensweisen beraten lassen. Denn weder das Verhalten des Hausmeisters, noch das der Nachbarin sind meiner Meinung nach in Ordnung.
LG Berna
Ja, genau diese Symthomatik spricht für einen Wasserrohrbruch!
Da ist schnelles Handeln von Nöten. Außerdem hätte ja einer in der Wohnung verbleiben können - die SE haben im Wissen der drohenden Gefahr grob fahrlässsig gehandelt. Daher könnte es theoretisch sein, das sie die Kosten für das gewaltsamme öffnen der Türe auch noch zu tragen haben.
Ute
Was wollen die Schwiegereltern denn erreichen?
Das gerichtlich festgestellt wird, dass der Vermieter die Wohnung nicht hätte betreten dürfen?
Wenn die Schwiegereltern bereit sind bei einer gerichtlichen Niederlage die Kosten zu tragen warum nicht.
Strafrechtlich? Ein Ermittlungsverfahren würde sicherlich eingestellt werden. Oder auf den Privatklageweg (nicht Zivilklage) verwiesen.
Wurde das Ergebnis der "Besichtigung" denn dem Vermieter mitgeteilt? Oder wurde das Ergebnis geheim gehalten?
Wurde mit dem Vermieter sofort abgeklärt wie in der Sache weiter zu verfahren ist?
Ein Arzttermin hat da hintenanzustehen. Und wenn man schon geht. Warum musste der Ehegatte mit?
Ein Wasserrohrschaden kann erhebliche Schäden anrichten. Schnelles Handeln ist angesagt.
Die Frage ist also, konnte der Vermieter davon ausgehen, dass kein großer Wasserschaden droht?
M.E. kann ich bis jetzt nicht erkennen, dass das nicht der Fall war.
Eindeutig angreifbar war die Übergabe des Schlüssels an die Nachbarn. Das war unterm Strich nicht korrekt.
Sollte man sich da aber nicht fragen warum dies erfolgte? Wohl doch um den Schwiegereltern das Aufsuchen des Vermieters zwecks Schlüsselabholung zu ersparen?
M.E. sollten die Schwiegereltern gar nichts unternehmen und hoffen, dass die Öffnung komplett vom Vermieter getragen wird und nicht eventuell noch Streitigkeiten entstehen wer die Öffnung zu bezahlen hat, weil die Mieter einfach weggingen, obwohl sie die Notöffnung hätten verhindern können (durch Anwesenheit). Und spätestens wenn die große Schiene (Anzeige etc.) gefahren wird, würde ich als Vermieter versuchen die Kosten einzutreiben.
Deine Schwiegereltern haben wohl den Sachverhalt vollkommen falsch bewertet und den Arztbesuch höher angesiedelt als einen drohenden großen Wasserschaden (wovon der Vermieter wohl ausgehen durfte, wenn nicht noch Sachverhalt nachgereicht wird).
M.E. sollten die Schwiegereltern also den Ball flach halten.
SE musste mit SV zum Arzt, da er das Haus alleine derzeit nicht verlassen kann. Der Wasserschaden hatte sich nach Auskunft der Nachbarin seit einigen Tagen entwickelt, die Nachbarin wusste von dem Arzttermin und hat mit keinem Wort erwähnt, dass nun sofort gehandelt werden soll und muss. Der Hausmeister hat übrigens heute eingeräumt, dass er sich den Wasserschaden nicht einmal angesehen hat, bevor er die Tür aufgebrochen hat.
Es war übrigens kein Wasserrohrbuch. Vor 10 Tagen wurde eine neue Wasseruhr von einer Firma eingebaut. Offenbar nicht besonders fachgerecht, denn dort hat es getropft.
LG H.
Die Hauptfrage ist weniger was die Nachbarin wusste, sondern was diese dem Hausmeister mitteilte.
Durfte er von einem größeren Wasserschaden ausgehen kommt § 34 StGB ins Spiel.
Dass er sich den Schaden nicht vor Ort anschaute bevor er in eine fremde Wohnung "einbricht" ist natürlich negativ zu bewerten.
Ferner stellt sich auch die Frage, ob man nicht zunächst den Haupthahn hätte abstellen können um die Gefahr adäquat zu beseitigen.
Strafrechtlich wird es ohnehin kompliziert, weil "Dummheit" eben doch vor Strafe schützen kann. Wenn der Hausmeister dachte er wendet einen größeren Wasserschaden ab, was bei tatsächlichem Vorliegen ein Rechtfertigungsgrund sein kann, dann stellt sich die Frage, wie ein Irrtum über den Rechtfertigungsgrund zu behandeln ist.
M.E. ist es vollkommen ausreichend, wenn man eine Entschuldigung einholt und sich sämtliche Kosten erstatten lässt (soweit angefallen).
Strafrechtlich wird dabei ohnehin nicht viel herauskommen.
Der würde von mir ne dicke Anzeige bekommen. Das geht ja mal garnicht
Nun, deine SE hat es nicht im geringsten interessiert was das Wasser anrichten könnte sonst hätten sie entweder den Klempner benachrichtigt als sie den Schaden nicht selber orten konnten, noch haben sie den Wohnungschlüssel irgend jemanden gegeben das der sich drum kümmert und sind halt erstmal weggefahren. Mal angenommen deine SE wären nach dem Arztbesuch noch Einkaufen gefahren, hätten Verwandte besucht ect. Wie lange soll der Vermieter warten? Bis der Fleck einen Meter ist oder die Wohnung darunter voller Wasser? Wenn Wasser durch eine Decke kommt ist das norml nie eine Kleinigkeit.
Als Vermieter wäre ich da stinksauer wenn einer so nachlässig mit meinem Eigentum umgeht. Zahlt zwar die Versicherung, aber da freuen wir uns ja auch alle wenn die mal wieder die Preise erhöht...
anzeige wegen Hausfriedensbruch und Einbruch sowie Meldung bei die Hausratversicherung.
Vielleicht hat er die Gelegenheit genutzt und das ein oder andere mitgehen lassen!
Gruß
Manavgat
Meldung bei der! Hausratversicherung.
sorry
Manavgat
Hallo,
also aus beruflicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass der Hausmeister nicht so ohne Weiteres in die Wohnung eindringen kann.
Also die übliche Vorgehensweise ist, wenn niemand da ist oder lein Schüssel hinterlegt ist, dann wird die Pol. und die Feuerwehr verständigt.
Aber ein kleinen Tipp gebe ich mal, wenn ein Handy vorhanden ist, einfach bei der Verwaltung oder dem Hausmeister die Nummer für den Notfall hinterlassen.
Ob man den Hausmeister gleich eine Anzeige anhängen muss, sollte man sich überlegen.... sollte was entwendet worden sein, dann ohne Frage, aber ansonsten würde ich ihn selbst erst mal ansprechen....
die Kosten würde ich ihm dann übergeben bzw. der Hausverwaltung !
LG
Martina