Hallo an alle
Ich weiß nicht ob Ihr eine antwort habt.
Um folgendes geht es,
am Donnerstag nachmittag findet eine Gerichtsverhandlung statt zu dieser wurden zusätzlich vor ca. 2 wochen weitere wichtige Zeugen benannt in schreiben an das zuständige Gericht.
Nun ist es aber so das diese Zeugen bis jetzt immer noch nicht geladen wurden.
Dies erfolgt ja in der Regel vom Gericht.
Kann hier eine Verhandlung verlegt werden? Ich meine kann hier ein Antrag auf vertagung gestellt werden?
Da ja wichtige Zeugen nicht geladen wurden.
Und wenn die morgen oder Dienstag erst Post bekommen ist das kurzfristig so rechtens?
Gibt es da eine Rechtslage?
Danke schon mal im vorraus für Eure antworten.
LG Dany
zu Zeugen Ladung ? Bitte auch Rechtsgelehrte ;- )
Geht es um Zivil- oder Strafrecht?
Wenn das Gericht die Zeugen für notwendig erachtet muss die Verhandlung vertagt werden.
Beim Zivilgericht setzt das einen substantierten Tatsachenvortrag voraus auf den es für die Entscheidung ankommt und Zeugenbeweis angeboten wurde. Die Zeugenladung durch ds Gericht erfolgt regelmäßig erst nach Einzahlung eines Kostenvorschusses bzw. Vorlage einer Verzichtserklärung.
Beim Strafgericht muss das Gericht von sich aus laden, wenn es von Zeugen erfährt die für das Strafverfahren wichtig sind.
Als Beschuldigter kann man aber auch einen expliziten Beweisantrag stellen, den Zeugen X zu laden (unter Angabe des Beweisthemas
Das Gericht hat hier wesentlich geringeren Spielraum wenn es auf den Zeugen verzichten will.
Hallo
Es geht um Zivilrecht.
Hier ist es aber so das die Zeugen wichtig sind.
Die Beklagten haben eine Prozess Kosten Hilfe gewährt bekommen.
Weißt Du wie lange vorher eine Ladung erfolgt sein muss?
Ohne die Zeugen kann es übel ausgehen.
Was muss den nun der Anwalt tun?
LG dany
Wer will den die Zeugen? Beklagter oder Kläger?
Wurde korrekt Beweis angeboten über eine entscheidungserhebliche Tatsache)? wäre eine Zeugenladung
Fand bereits eine mündliche Verhandlung statt? Falls nein, wäre eine Zeugenladung ohnehin unüblich und würde regelmäßig in einem gesonderten Termin erfolgen.
Die Wichtigkeit der Zeugen hängt nicht davon ab, wie Du sie einstufst.
Es können Zeugen auch telefonisch geladen werden, mit der Bitte in ein paar Stunden zu erscheinen.
Ich weiß ja nicht, ob es ein Zivilprozeß ist, aber hier wäre die Frist gem. ZPO bei drei Tagen, bei STPO eine Woche.
das kann doch nicht sein das Zeugen die wichtig für den Ausgang eines Prozeßes erst 3 - 4 std. vorher telefonisch Geladen werden.
Eventuell noch arbeiten und sogar noch Kinder unterbringen müssen???
Wenn sie sich entschuldigen können ist es ja okay und hat auch keine juristischen Folgen. Ich wollte damit auch nur verdeutlichen, dass sogar innerhalb einer Verhandlung noch Zeigen geladen werden können. Stehen diese nach einer angemessenen Unterbrechung nicht zur Verfügung, bzw. können die Zeugen es nicht ermöglichen, wir die Verhandlung länger unterbrochen und durch eine ordnungsgemäße Ladung aller fortgesetzt.
Was ist wenn ein Geladener Zeuge erkrankt und nicht erscheinen kann wegen Krankheit???
Zeugen sind doch in einem Prozeß immer wichtig,
vorallem für den Beklagten und auch für den Kläger................
Ob sie wirklich wichtig sind ist eben die Frage. Welche die nur schmutzige Wäsche waschen wollen und mit solchen Aussagen jemanden unterstützen wollen, ohne konkret etwas zur Aufklärung beitragen zu können, braucht kein Mensch, auch wenn Du denkst, es wäre wichtig.
diese zeugen sind grosses bestandteil dieser verhandlung.
diese zeugen können konkrete aussagen machen.
hier ist es so das die kläger schmutzige wäsche waschen und alles und jeden rein ziehen.
Die Zeugen können von den Parteien nur angeboten werden, ob das Gericht sie tatsächlich als Beweismittel zulässt und für notwendig erachtet, ist eine andere Sache. Eventuell ist der Richter sich seiner Sache schon so sicher, dass er die Zeugen nicht mehr braucht.
Andrea
Nachdem bisher noch kein einziger Zeuge zu Wort kam,
sind meines erachtens Zeugen sehr wichtig.
Da sich in diesem fall vieles wenn nicht alles durch Zeugen klären lässt.
Gruß Dany
Dein Erachten ist nicht maßgeblich.
Rechtsgelehrte halten sich in einem anderen Forum auf.