Umtausch, Kulanz vom Laden oder Pflicht?

Hallo,

ich habe für meinen Sohn eine Jacke bei Ernstings Family gekauft, war vor ca. 2,5 Monaten. Die Jacke hing im Kindergarten und wurde nur dort getragen, jetzt hat mich am Freitag die Erzieherin angesprochen, dass die Jacke immer wieder aufgeht, der Reißverschluss halt defekt sei.

Ich bin dann mit der Jacke gestern zu Ernstings Family gegangen und sie wurde ohne Kassenbon und ohne großes Nachfragen umgetauscht.

Ich fand das total klasse, dass man so kulant ist, und habe mit einer Freundin darüber gesprochen. Sie meint aber, dass der Laden verpflichtet ist, die Jacke umzutauschen und das total normal sei.

Wie ist das denn, muss der Laden die Jacke umtauschen oder nicht?

LG

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Das war ja kein Umtausch sondern eine Reklamation.

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Hallo,
Ware ohne Kassenbon umzutauschen ist mehr als Kulanz.

Das wird bei uns nicht mehr gemacht.

Und nein, es reicht nicht, wenn ich einen Zeugen bringe, der bestätigt, das ich die Ware dort gekauft habe.

(Werden gleich wieder viele schreiben)

Ich kann und darf hier nicht schreiben welche Tricks in der heutigen Zeit angewendet werden um kostenlos "Einzukaufen". #nanana

Bei preiswerten Artikeln drücken viele Händler beide Augen zu um den Kunden zu behalten, aber wenn es richtig ins Geld geht, macht es keiner mehr.

L.G.

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Hallo,
es kommt darauf an WARUM ich mit der Ware in den Laden komme.

Wenn ich es umtauschen möchte weil mir die Ware nicht gefällt, dann hast du Recht, dann ist es Kulanz.

Komme ich in den Laden weil die Ware aufgrund eines defektes mangelhaft ist, dann hat das nichts mit Kulanz zu tun, sondern sind schlicht und ergreifend gesetzliche Pflichten des Verkäufers den Mangel abzustellen in der Sachmängehaftungsfrist.

Das kann dadurch geschehen dass entweder die Ware umgetauscht wird, eine Preisminderung erfolgt, oder der Kaufpreis erstattet wird.

Dafür benötigt man in der Tat keinen Kassenbon, sondern nur einen Nachweis die Ware dort erworben zu haben.

Stellt da ein Geschäft auf Stur und ist der Meinung das wäre ja alles nur Kulanz ihrerseits, lasse ich den Verkäufer gerne auch von einem Richter belehren, wie die Rechte und Pflichten aus Kaufverträgen aussehen.
Das habe ich auch schon gemacht!

Gruß
Demy

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Und nein, es reicht nicht, wenn ich einen Zeugen bringe, der bestätigt, das ich die Ware dort gekauft habe.

Oh doch! Reicht.

Kuckstu BGB


Gruß

Manavgat

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Hi,

du hast nicht umgetauscht! Umtausch ist keine Pflicht sondern reine Kulanz. Du hattest eine Reklamation.

Bei Mängeln muss ebenfalls nicht sofort Geld zurückgegeben werden bzw. Neuware. Der Verkäufer kann nachbessern, sprich in deinem Fall neuer Reißverschluss rein. Bis zu drei mal. Erst dann Geld zurück oder neue Ware dafür.

Da es dem Geschäft wahrscheinlich teuerer kommt, eine neuen Reißverschluss reinmachen zu lassen als gleich eine neue Jacke, hat man dir eben Neuware gegeben.

LG
Gael

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Hallöchen,

ich habe hier ein Hose von Ernstings liegen wo am Schiebeknopf ein kleines Loch ist. Einen Kassenzettel habe ich auch nicht mehr. Weiß auch gar nicht mehr was ich dafür bezahlt habe.

Wenn ich sie jetzt umtauschen würde, woher weiß die Verkäuferin dann wieviel die Hose gekostet hat. Denke nicht das es die Hose nochmal im Laden gibt.

LG Ina

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Das ist kein Umtausch, sondern eine Reklamation. Somit hat Deine Freundin Recht.

Gruß

Manavgat

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Nein hat sie nicht. Es besteht kein Anspruch auf Umtausch.

Es besteht ein Anspruch auf Nachbesserung.

Ob der Verkäufer repariert oder umtauscht ist ihm freigestellt.

(Unterstellt habe ich, dass der Verkäufer keinen Nachweis führen kann, dass der Mangel nach Kauf eingetreten ist.)

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"habe mit einer Freundin darüber gesprochen. Sie meint aber, dass der Laden verpflichtet ist, die Jacke umzutauschen und das total normal sei."

Deine Freundin hat nur teilweise recht. Eine Reklamation basiert grundsätzlich nicht auf Kulanz, aber der Händler hätte dir nicht sofort eine neue Jacke (oder das Geld zurück) geben müssen, sondern hat das Recht auf Nachbesserung...und zwar m.W. bis zu dreimal. Erst danach hat man als Verbraucher Anspruch auf neue Ware oder Erstattung des Kaufpreises...