Wenn eine Frau behauptet, sie wäre von einem Mann schwanger, dieser bestreitet das aber, kann Sie ihn dann zu einem DNA Test zwingen um Unterhalt einzuklagen?
Kann frau einen Mann zum Vaterschaftstest zwingen?
Morgen,
ja, ich glaube, man kann das gerichtlich erzwingen lassen.
LG
Dani
Habe mal gegoggelt: Hier aus einem anderen Forum
Da ein Vaterschaftstest erst dann auch vor Gericht anerkannt wird, wenn das Kind bereits 6 Monate alt ist, hast Du noch etwas Zeit. (Das Kind muss 6 Monate alt sein, weil eine Blutentnahme für diesen Test nötig ist und die sollte aus gesundheitlichen Gründen erst bei einem 6 Monate alten Säugling erfolgen) Für einen anerkannten Test müssen alle 3 Parteien zu einer Blutentnahme. Nur dann ist sicher gestellt, dass das Gericht den Test auch anerkennen wird! Bitte lasse Dich auf keinen Fall von der Kindesmutter zu einem "billigen" DNA-Test überreden, dieser hat vor Gericht keinen Bestand, da bei reinen DNA-Tests die Gefahr besteht, dass im Blut des Kindes "Mutationen" entstanden sind, die ein fälschliches Ergebnis bringen können! NUR ein reiner Bluttest, bei dem auch noch andere Vergleiche zwischen den Beteiligten gezogen werden können, wird Dir absolut sicheren Aufschluss bringen und wird auch vor dem Familiengericht anerkannt werden
und das noch:
Ja ,er wird per Gericht zum VT gezwungen .Wenn der Test Positiv ist ,muss er die Kosten des Verfahrens tragen ,hierbei unbedingt vorher PKH beantragen .
Tipp/Frage:Besteht die Möglichkeit ,Kontakt mit der KM herzustellen und den Test privat zu machen .Klage wird fallen gelassen ,ca.150€(ca.10% der Gerichtskosten) für den Test und alles ist geregelt .
Das was Du da gegoogelt hast ist IMHO Schwachfug.
Es wird ein Speicheltest angeordnet, kein Bluttest, völllig ausreichend. Kein Gericht ordnet bei einem Baby einen Bluttest an.
Frau nichrm Gericht ja.
Sprich:
Frau reicht Vaterschaftsfeststellungsklage beim Familiengericht ein, Gericht ordnet Vaterschaftstest an.
Ist der Mann der Vater zahlt er sowohl Test wie auch andere Gerichtskosten, ist er es nicht, zahlt die Mutter.
Gruß K.
Hallo.
Natürlich ... Jugendamt oder Anwalt (mit Anwalt geht es schneller) reichen eine Vaterschaftsfeststellungsklage ein.
Das Gericht ordnet dann ein Abstammungsgutachten ein. Üblicherweise werden dann Speichelproben von Vater, Mutter & Kind beim Amtsarzt antnommen.
Steht das Ergebnis fest, wird das Urteil gefällt (Tipp: Wenn man es mit einem Anwalt macht, gleich die Unterhaltsklage dranhängen, dann hat man alles in einem Abwasch gemacht und der Unterhalt ist gleich tituliert).
Ist der Vater festgestellt, muss er sämtliche Gerichts- und Gutachtenkosten tragen.
Außerdem muss er den Unterhalt rückwirkend ab Geburt für Kind und gegebenenfalls Mutter, wenn er leistungsfähig ist, zahlen.
Bis das alles geklärt ist, kann die Kindsmutter Unterhaltsvorschuß beantragen.
Gruß von der Hedda.
nur gerichtlich kann man das erzwingen...