Hallo,
Frage steht ja schon oben? Vielleicht jemand vom Fach oder der mir das beantworten kann?
Zählt für eine Strafanzeige wegen Bedrohung auch der § 77 d StGB?
Danke für die Antworten.
LG
Sandra
Kann man eine Anzeige wieder zurückziehen?
Hallo!
Ich weiß, dass man eine Anzeige zurückziehen kann,wenn diese noch nicht weitergeleitet wurde.
Selbt wenn Du aus welchen Gründen auch immer ,zurückziehst,kann der Staatsanwalt ,wenn er es für nötig hält ,diese weiter verfolgen!
(Unanbhängig davon ,ob Du es willst)
(Wie das bei dem Paragraphen ist,kann ich nicht exakt sagen,sorry)
LG
Bedrohung (http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html) dürfte schon zu den "Offizialdelikten" gehören, dh. es wird nicht nur "auf Antrag" verfolgt, womit einer Anzeige auch nach ihrer Zurücknahme von Rechts wegen nachgegangen werden muss.
Allerdings dürfte sich die Zurücknahme wohl durchaus auf das weitere Verfahren auswirken. Es könnte im Gegenzug natürlich noch zu einer Anzeige wegen Verleumdung, Falschaussage etc. kommen, aber das weiß ich auch alles nicht wirklich
Bei der Bedrohung gem. § 241 I StGB handelt es sich um ein Offizialdelikt. Ein "Zurückziehen der Anzeige" bringt insofern nichts, da die StA auf jeden Fall ermitteln muss. Die StA wird entweder das Verfahren einstellen oder das Verfahren im Strafbefehlsverfahren oder Anklageverfahren fortführen.
Anzeigen können grundsätzlich nie zurückgenommen werden.
Es können nur Strafanträge zurückgenommen werden.
Dies setzt aber voraus, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt. Bedrohung ist aber kein Antragsdelikt.
Der Anzeigende hat also keine Möglichkeit das Verfahren einseitig zu beenden.
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Leider kann ich dir keine PN zukommen lassen.
Aber ich glaube, deine Schreibe zu erkennen.
Ist das möglich?
Nein, kannst Du nicht, da in diesem Falle öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat besteht - Und das ist auch gut so.