Kaufvertrag??? Ex-Freund ... Bitte um schnelle Hilfe..

Hey,

es geht um eine Küche, die nach der Trennung noch bei mir ist, die aber rein rechtlich ihm gehört. Quelle, Kaufvertrag. Er zahlt sie noch ab.
Nun wollte er mir sie für700 € verkaufen. Über meinen Rechtsanwalt habe ich ihm ein Angebot von 400 € gemacht, womit er einverstanden war.
Nun habe ich es mir aber anders überlegt und nicht nochmal eingewilligt, sondern ihn gebeten die Küche abzuholen.

Nun kommt er mir damit...

"Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises („Kaufsumme“) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl. § 433 BGB). Kaufverträge können Rücktrittsklauseln enthalten. Es ist möglich und in der Rechtspraxis häufig, einen Kaufvertrag über einen Gegenstand abzuschließen, den der Verkäufer erst noch beschaffen muss oder der noch hergestellt und damit (umgangssprachlich) noch „bestellt“ werden muss. (Beispiel: Der Kauf eines PKW, der erst in einigen Wochen oder Monaten geliefert wird.)"


Nur weil mein RA den Vorschlag gemacht hat und er ihn angenommen hat, besteht doch zwischen uns kein Kaufvertrag , oder?
Vor allem darf er doch keine Küche verkaufen, die bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum von Quelle ist, oder?

Bitte um Hilfe..

Danke , Lu

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''Nur weil mein RA den Vorschlag gemacht hat und er ihn angenommen hat, besteht doch zwischen uns kein Kaufvertrag , oder?''

doch, mündliche Kaufverträge gibt es auch...


''Vor allem darf er doch keine Küche verkaufen, die bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum von Quelle ist, oder?''

stimmt, das darf er in der tat nicht...

Matthias#winke


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In Deutschland sind Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft zwei getrennte paar Schuhe.

Ich dürfte auch Dein Auto verkaufen. Der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) wäre wirksam.

Wenn der Käufer dann das Eigentum übertragen bekommen will hätte ich halt ein Erfüllungsproblem.

Vielleicht gelingt mir ja aber Dir den Wagen abzukaufen und meine Verpflichtung derm Käufer gegenüber zu erfüllen?

Wenn nicht drohen Schadensersatzansprüche.

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Hallo Lu,

ist denn da irgendwas schriftlich fixiert und unterschrieben worden?

Lieben Gruß

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das wäre egal, es gibt auch rechtsverbindliche mündliche Verträge..

Matthias

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Nein...

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Er hat Dir ein Kaufangebot gemacht, Du einen Gegenvorschlag angeboten, auf diesen wurde eingegangen. Küche verkauft. Mündlicher Vertrag!
Doch der Kaufvertrag ist rechtsgültig - auch wenn die Küche noch abbezahlt wird.

Wenn alles, was noch abbezahlt würde nicht verkäuflich wäre, dann würde es keinen Gebrauchtwagenmarkt geben!

Du mußt die Küche nehmen. Tust Du es nicht , hätte Dein Ex sogar rein Rechtlich die Möglichkeit von Dir Schadensersatz zu verlangen.

Ute

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doch .... gilt auch im geschäft so. hab ich auch nicht gewusst.

genau genommen läuft das im geschäft so ab:

die machen angebote (aktionen, etc) und du kommst und schaust dich um. dann suchst du dir artikel aus und bringst sie zur kasse. die prüfen die preise und können deinen kaufantrag annehmen oder nicht ...

gsd ist die praxis so das die preisschilder gültig sind #schwitz aber in der theorie läuft das so ...

also: er hat dir ein anbot gemacht, du hast einen kaufantrag gestellt und er hat angenommen ... prinzipiell ist es gültig.

ich hab mich ja von anfang an gefragt, warum dein ra da einen kaufantrag für dich gestellt hat ...
ich würd das auch noch so sehen (sie die letzten zeilen der begründung durch deinen ex): das ist wie bei einer ware die noch bestellt werden muss. du kaufst sie jetzt und bekommst sie später.

ob du da noch mal rauskommst #kratz was sagt dein rechtsanwalt??

lg
me

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