Zahnriemen reißt bei Probefahrt der Werkstatt - wer zahlt?

Hallo!

Wenn ich ein Auto in die Werkstatt bringe um Bremsen reparieren und mal "drübergucken" zu lassen, die Werkstatt eine Probefahrt macht und DA dann der Zahnriemen reißt, wer trägt denn die Kosten?

Die Werkstatt sagt "Pech, hätte Ihnen ja auch passieren können", wir meinen aber, das Auto war in deren Obhut, immerhin eine Fachwerkstatt, die dann die Verantwortung übernimmt...

Kennt sich jemand genauer aus?


Grüße und danke :-)

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Ich würde sagen es kommt darauf an ob die Wartungsintervalle eingehalten wurden.

Je nach Model sollte der Zahnriemen ja nach einer bestimmten Kilometerzahl gewechselt werden. Wenn der Zeitraum überschritten wurde dann ist es ganz klar die Schuld des Kunden.

Ist der Intervall nicht überschritten worden, würde ich versuchen auf Kulanz zu gehen. Vielleicht übernehmt ihr die Materialkosten und die Werkstatt baut im Gegenzug dazu kostenlos ein. Je nach Model ist der Aus- und Einbau des Zahnriemens sehr aufwendig und wenn die Werkstatt sich darauf einlässt, wäre das schon ein großes Entgegenkommen.

LG
Susi, die von sowas keine Ahnung hat, aber ihren Mann gefragt hat ;-)

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Ich denke, so eindeutig lässt sch das nicht sagen.
Wurden die Inspektionen immer gemacht? Insbesondere natürlich auch die Zahnriemenwechsel usw.

Wurde die Probefahrt gemacht, bevor die Werkstatt "drüber" geschaut hat, oder danach?
Und was genau sollte das "drüber" gucken denn beinhalten?
Wenn so eine schwammige Aussage getroffen wurde, dann ist es immer schwer der Werkstatt ein Fehlverhalten nachzuweisen.
Denn wenn das Auto eigentlich da war um die Bremsen machen zu lassen, dann geht man ja nicht davon aus, dass sie den Zahnriemen auch checken sollen.

Wie viele km hat denn das Auto runter, und bei welchem Stand soll der Zahnriemen gewechselt werden?
Und wurde das Auto scheckheftgepflegt?

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Meine laienhafte Meinung dazu wäre:

wenn es einfach nur beim Fahren passiert ist, dann wäre das dir ja auch passiert, wenn du nicht zufällig an dem Tag das Auto in der Werkstatt gehabt hast. Dann wäre es schon fies, von der Werkstatt kostenlosen Ersatz/Reparatur zu verlangen.

Wenn die in der Werkstatt etwas Besonderes gemacht haben, was den Riß verursacht hat, dann wäre das etwas anderes.

LG

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Hallo,
solange du die elementarsten Fragen hier unbeantwortet im Raum stehen lässt, lässt sich deine Frage nicht beantworten!

Wurde der Zahnriemen ordnungsgemäß gewechselt bzw. gemäß der Wartungsintervalle überprüft?

Hatte die Werkstatt den Auftrag den Zahnriemen zu kontrollieren?
Die Zahnriemenkontrolle ist auch in Inspektionen enthalten.
Wurde eine Inspektion die das überprüfen des Zahnriemens enthält beauftragt?

Gruß
Demy

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Du hättest Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Werkstatt ein Verschulden trifft.

Dieses kann ich nicht erkennen. Eine Bremsenreparatur und der Auftrag "drübergucken" hat m.E. nichts mit dem Zahnriemen zu tun.

Ein defekter Zahnriemen ist auch nicht durch "drübergucken" erkennbar.

Umgekehrte Frage: hättest Du wenn die Werkstatt einfach den Riemen gewechselt hätte diese Kosten anstandslos erstattet, wenn diese das mit Deinem "Auftrag" begründet hätte?

Wenn Du das Auto an einen Freund verliehen hättest, müsste dieser bei Eintritt dieses Schadens auch nicht zahlen, nur weil er es "in Obhut" hatte.

Gruß
parzifal

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Hallo!

Danke erstmal für eure Antworten!

Es ging nicht um unser Auto, also kann ich gar nicht genau sagen, ob die Untersuchungen immer pünktlich gemacht wurden - aber der Fahrer ist da eigtl. sehr sorgfältig.

Ich werds ihm auf jeden Fall so weitergeben, dass er wohl auf dem Schaden sitzen bleiben wird, es sei denn er kann sich irgendwie mit der Werkstatt einigen. Wir wollten uns nur für ihn erkundigen, da er keine RS-Versicherung hat und nicht umsonst die Beratungsstunde bezahlen wollte :-)

Liebe Grüße und einen schönen Abend noch!

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Wenn die Intervalle eingehalten worden und nciht ausgerechnet diese Werkstatt dabei nachweislich Mist gebaut hat, ist es auch nicht deren Verschulden.
Könnte man nachweisen, dass Zahnriemenkontrolle beauftrag wurde und der Werkstatt vorher bekannt war, dass das Teil schon überfällig war, wäre es evtl. fahrlässig, noch eine Probefahrt zu machen. Dann war aber auch die Fahrt ZUR Werkstatt fahrlässig.

Ich sehe da kein Verschulden bei der Werkstatt, zumindest nicht ohne weitere Informationen.

Gruß,

W

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Es ist ganz einfach.

Wem gehört das Fahrzeug?

Derjenige zahlt.

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Da das definitiv ein Verschleißteil ist, natürlich der Autobesitzer und nicht die Werkstatt. Was ist denn das für eine bescheuerte Frage?

Gruß

Manavgat

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Und was ist DAS für eine bescheuerte Antwort? Bescheuerte und doofe Fragen gibts nämlich nicht und eine normale Antwort hätte vollkommen gereicht du Stänkerziege.

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Inhaltlich hat sie aber Recht.

Wieso soll die Werkstatt haften, wenn ein Verschleißteil abgenutzt ist und kaputt geht?

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Demy hat es ja eigentlich schon gesagt bzw gefragt.


Wenn der Zahnriemen seine vom Hersteller angegebene Laufzeit überschritten hatte, entweder ein Kontrolltermin bzw. Austauschtermin schon überschritten wurde,
stellt sich die Frage: War eine Werkstatt mit der Kontrolle bzw. mit dem Austausch schon beauftragt worden oder nicht und hat sie es auch gemacht?


Wenn er niemanden beauftragt hat, ist es sein Pech.
Hat er jemanden beauftragt und wurde der Auftrag nicht durchgeführt, sieht es anders aus.