Vorladung

Eine Freundin von mir hat heute eine Vorladung bekommen zur Beschuldigtenvernehmung wegen Warenbetrugs laut §263 Stgb. Die genaue Tatzeit und Tatort standen dort geschrieben. Der Tatort war ihre Adresse. Das Problem, sie war gar nicht zum dem Zeitpunkt zuhause, was ich auch bestätigen kann, denn sie hat zu dem Zeitpunkt gearbeitet.
Sie hat aufs Präsidium angerufen, die Ansprechperson ist bis Montag nicht zu erreichen und die Zentrale kann keine Auskunft geben. Die Arme ist total durch den Wind, denn die weiß gar nicht um was es gehen soll.
Ich hab mal ein wenig gegoogelt, das einzige was ich verstanden habe dass Warenbetrug unter Verkaufen von Waren fällt, zb. bei Ebay was zum Kauf einstellt, Geld kassiert und nicht versendet. Dieser § ist aber so groß, dass ich in dem ganzen Beamtendeutsch fast nix weiteres verstehe. Kann das auch mit Kaufen von Ware zutun haben?
Sie hat nichts verkauft weder auf Ebay noch sonst irgendwo, sie hätte nur online eingekauft, aber da wäre alles in Ordnung, Waren bezahlt und auch erhalten.
Was kann Warenbetrug laut §263 dann noch sein, kann mir jmd das ein wenig verständlicher erklären?

LG und danke im Vorraus für die Antworten

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Hallo

Ich kann dir nur sagen, das mein Bruder mal ne Vorladung wegen Warenkreditbetrug bekommen hatte, und da hatte er was bestellt in ner Online Apotheke und nicht bezahlt.
Und hatte daher ne Anzeige bekommen. Ausgesagt die Scheiße ans Inkasso bezahlt und gut war. Dann kam irgentwann ein Brief das das Verfahren eingestellt wurde.

Hat Sie mal was gekauft und nicht bezahlt? Weil Tatort Ihre Adresse war nehme ich mal an das es sich nur um sowas handel kann :(

Aber wegen der Tatzeit, ich habe mal eine Vorladung damals bekommen wo ich wegen Betrug angezeigt wurde von der Arge, ich sollte mal Unterlagen einreichen und das kam dort angeblich nie an. Tatzeit war ne ganz komische die ich mir nie erklären konnte da meinte der von der Polizei das die da immer irgendeine Tatzeit von einem Bescheid genommen wurde, weil ich sofort bei der Arge angerufen hatte und Wissen wollte was für ein Bescheid oder Schreiben an mich,an dem und dem Tag raus sind. Aber an diesem Tag ging nie etwas raus - also soviel zum Thema Tatzeit !!!!!


liebe grüße
#hasi

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Vielleicht hat sie irgendeine REchnung verbummelt?

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Zunächstmal besteht kein Grund zur Panik.

Deine Freundin sollte sich telefonisch erkundigen was ihr konkret vorgeworfen wird (wer soll wann und wie betrogen worden sein) und das Gespäch dann freundlich beenden OHNE SICH ZUNÄCHST ZUR SACHE ZU ÄUßERN. Das sollte sie erst, wenn sie sich in Ruhe mit dem Vorwurf auseinandergesetzt hat

Ob sie das schafft kann ich nicht beurteilen.

Nur so (oder über einen Anwalt was Geld kostet) kann aufgeklärt werden was der Vorwurf ist.

Zur Vernehmung bei der Polizei braucht sie nicht erscheinen.

Gruß
parzifal

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Und wenn die Polizei ihre Hausaufgaben gemacht hat, dann erfährt sie telefonisch rein gar nix. Denn am Telefon kann sie sich nicht ausweisen und da könnte ja jeder Anrufen und sich als sie ausgeben um da Informationen zu erhalten.

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Die Praxis sieht da aber häufig anders aus. Da kann man schon einiges erfahren. Wenn man an einen 100%igen kommt vielleicht nicht.

Und zu bedenken ist, wenn die Polizei blockt erfährt sie selbst eventuell ja auch gar nichts, da die Polizei ja keinen Anspruch hat, dass der Beschuldigte Stellung nimmt.

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Einer Vorladung muss nicht! Folge geleistet werden, wenn sie von der Polizei kommt.

Ich würde das Ding einer Anwältin übergeben.

Gruß

Manavgat

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Hallo

Wenn die Sache beim Versandhaus bezahlt wurde denke ich nicht das es das ist.
Es kann auch eine Ebaysache sein oder sonst was.
Es kann auch sein das sie damit nichts zu tun hat und kann es vielleicht ganz einfach klären.

Ich versteh nun auch nicht so ganz manche Ratschläge wie Anwalt und nicht hingehen.

Sie kann da hingehen und sich anhören was ihr vorgeworfen wird und kann dann die Aussage verweigern.
Wenn sie in irgendeinem Schlammassel steckt kann sie dann immer noch Geld für den Anwalt ausgeben.

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Seit heute morgen wissen wir nun mehr, es handelt sich tatsächlich um eine Ebaysache.
Sie hatte vor über einem Jahr was verkauft, jetzt hat der Käufer eine Anzeige gemacht das Teil würde nicht funktionieren? Ich stell mir grad Fragen, nach über einem Jahr fällt dem auf , dass es nicht funktioniert???
Er hätte das ja mit ihr klären können, bei ihr hat das Teil noch funktioniert.
Ich begleite sie heute mittag zur Polizei, sie wird vorschlagen das Geld zu überweisen damit die Sache aus der Welt ist.

lg

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Wurde der Artikel ohne Gewährleistung verkauft?

Darf ich fragen um welche Summe es geht?

Der Käufer behauptet die Ware sei von Anfang an defekt gewesen und jetzt erstattet er ohne dies reklamiert zu haben nach einem Jahr eine Anzeige?

Dann wird die Sache ohnehin strafrechtlich ruckzuck eingestellt werden. Egal ob der Kaufpreis erstattet wird oder nicht.

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So, wir sind zurück.
Der Polizist ein sehr freundlicher Herr:-[, der sich absolut in der Angelegenheit nicht auskannte, machte ihr in scharfen Ton klar dass die Sache zum Staatsanwalt gehen wird, obwohl meine Freundin sich bereit erklärt hat die Summe sofort zubezahlen und das Gerät zurückbekommen möchte.Es geht um eine Summe von 40,50 Euro.
Der Polizist hatte die Frau am Telefon, die will aber ihre Kontonummer nicht rausgeben, es könnte ja jeder am Telefon sein. Der ist so blöde der Typ, ich hätte mich an Koppe fassen können.
Jetzt kommts aber: Es geht ja darum, dass das Gerät nicht funktionieren würde, als der Polizist das besagte Stück wieder in den Umschlag stecken wollte, ging das Ding plötzlich an und ohhh Wunder es funktionierte doch. Also müsste die Sache eingestellt werden. Nein, der Typ könne da nichts machen, die ganze Geschichte geht weiter und kann sich noch Monate rausziehen. Er könne nicht mit Sicherheit sagen ob es nicht sogar zu einer Verklagung kommen kann:-[

Ich könnt grade an die Decke gehen, wir saßen jetzt über 2 Stunden da, ich wurde rausgeschickt weil ich einen barschren Ton angesetzt habe.

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