Fluchtweg - Probleme mit Vermieter

Hallo zusammen!

Seit letzten Sommer haben wir Probleme mit unserem Vermieter (wohnt am nebeneingang). Nun seit diesem Vorfall habe ich keine Lust mehr mir alles gefallen zu lassen und somit gibts jetzt auch regelmäßig Auseinandersetzungen.

So, nun konnte am Montag mein Mann unseren Teil des Wohnhauses (3 Parteien, wir sind in der mitte und die von oben sind im januar ausgezogen und seitdem nicht weiter vermietet) nicht verlassen, weil die Hauseingangstüre abgeschlossen war. Von innen lässt sich das Schloß nicht aufsperren, weil es wohl defekt ist. Ich habe dann die Vermieter angerufen worauf sie mit einer Pisslaune kam und #aha meinte: es war 2x abgeschlossen! Mein Mann darauf: aber nicht von uns, wir waren ja drinnen!

Mich hat das natürlich so auf die Palme gebracht, dass ich kurzerhand ein Schreiben erstellt habe und darauf hingewiesen, dass dies der einzige Fluchtweg wäre und ich verlange bis am Freitag das Schloss zu reparieren.

Bis jatzt haben sie noch nichts gemacht. Wenn die das nicht machen, kann ich mich dann an jemanden wenden? Weiß jemanden einen Rat? Ornungsamt, oder Gemeinde? Kann man Miete mindern?

DAs regt mich so auf. Weil das haben die aus Schikane zu gemacht ohne zu ahnen dass das Schloss von innen kaputt ist. Die haben gedacht wir müssen dann runter und aufsperren wenn besuch kommt!

Versteht mich jemand?

Grüße Daniela

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Du schreibst, der Vermieter hat nicht geahnt, dass das Schloß defekt ist....
Warum habt Ihr ihn dann nicht beizeiten darauf hingewiesen, statt die Tür eifnach offen zu lassen und warum willst Du dann jetzt innerhalb von einem Tag (das Schreiben muß ihm ja auch erstmal zugehen) eine Lösung und ihn irgendwo "anschwärzen"?

Gruß,

W

2

Wir wussten ja auch nicht dass das schloss defekt ist.

Das war Montag, und ich habe ihm zeit bis freitag gegeben.

Anschwärzen? Hallo? Ich möchte nicht wissen was du machst wenn da abgeschlossen ist und du zur arbeit willst, es brennt, erdbeben was auch immer!
Ich lasse mich ungern einsperren und schon gar nicht mir kleinkind! was wenn der krankenwagen kommt und nicht rein kann? ich zum arzt muss!

Und da unser vermieter ein a..... ist, habe ich keinen bock, dass nicht zu beachten!

nach den letzten diskussionen über den schimmel im keller sowieso nicht mehr! wenn unser ganzer kram im keller voll geschimmelt ist und er behauptet es gibt in seinem ganzen haus keinen schimmel, dann kann er auch ein schloß reparieren. (p.s. die fam über uns hatte sogar im sz schimmel!)

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Mir kann das nicht passieren aber wenn, dann hätte ich den Vermieter angerufen oder wäre (Ihr wohnt ja im EG) durchs Fenster raus und hätte von außen aufgeschlossen.

Für eine Reparatur müßt Ihr schriftlich eine angemessene Frist setzen, darauf wollte ich hinaus und aktuell reicht es ja, wenn der Vermieter nicht mehr abschließt.

Wenn es Dich beruhigt, geh zum Ordnungsamt - die werden Dich aber nach Hause schicken und ich wüßte auch sonst keine Behörde, die zuständig für eine versehentlich verriegelte Tür wäre.

Gruß,

W

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Hallo,

normalerweise reicht es wenn eine Türe zufällt.
Diese Unsitte, das Türen zusätzlich abzuschließen sind, dürfte in Paniksituationen verhängnisvoll sein.
Schließlich ist eine Haustüre generell geschlossen - wozu also abschließen?

Fluchtwege haben frei zu sein. Wenn ein Mieter erst den Schlüssel holen muss oder Besucher das Haus nicht im Notfall ungehindert verlassen können, würde ich nicht von einem Fluchtweg sprechen, sondern von einer Falle.

Bei Großveranstaltungen gibt es übrigens dazu Regelungen - bei mehrfamilienhäusern greift diese scheinbar nicht, das Fluchtwege in Fluchtrichtung offen zu halten sind.
Das Argument von Einbrüchen zieht nicht.
Eine "eingeschnappte "Haustür ist ebenso sicher, wie unsicher, wie eine abgeschlossene - selten wird diese von Einbrechern genutzt.
Eine Terrassen- oder Balkontüre oder Fenster sind da wesentlich leichter
zu händeln.

Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht!
Aber die Türe ließ sich ja von innen nicht öffnen, da diese nur von außen
aufzuschließen war.
Davon hat jetzt der Vermieter Kenntnis. Sollte er nun die Haustüre erneut (oder jemand anderes auf seine Weisung hin - Hausordnung = Weisung, wenn er keinen gegenteiligen Aushang aufhängt) abschließen(lassen) macht er sich der vorsätzlichen Freiheitsberaubung schuldig, da ihr das Haus nicht mehr verlassen könnt.
Nicht jeder ältere Mensch, Kind/Jugendliche denkt im Ernstfall daran, den Hausschlüssel mit zu nehmen um sich in Sicherheit zu bringen.
Steht man dann vor verschlossener Türe und der Rückweg ist versperrt, kann das übel enden.

Der Hausbesitze kann auch ein sogenanntes Panikschloß einbauen, bei welchem sich die Türe immer von innen öffnen läßt.

In einem mir bekannten Altenwohnheim sind schon Menschen gestorben, weil der Notarzt nicht rein kam, da der Notleidende nur noch den Türdrücker betätigen konnte, aber die Haustüre verschlossen war.

Man sollte meinen, das es ja weitere Mitbewohner dort gäbe. Sicher - aber welcher alte Mensch geht mitten in der Nacht zur Haustüre und setzt sich einem Risiko aus - denn ob da wirklich der Notarzt steht, kann dieser nicht prüfen. Diese alten Leute hätten eventuell auch lieber gefahrlos aus sicherer den Türdrücker betätigt, da sie dann erst mal hätten schauen können, wer ins Haus kommt.

Bis die Hausmeisterin dann herbeigerufen wurde, verstarben erst mal zwei ältere Herrschaften. Danach durfte die Haustüre nicht mehr nachts verschlossen werden - sie fällt ins Schloss ist zu un damit gut so.
Aber es muss immer erst etwas passieren, bis manche Leute zur Einsicht erlangen!

Droh deinem Vermieter im Widerholungsfall mit rechtlichen Konsequenzen!
So ein Türschloss bau selbst ich als Laie in 15 Minuten ein.

LG
Tina

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Ist doch einfach.

Beim nächsten Mal rufst Du den Schlüsseldienst, behauptest, den Vermieter nicht erreicht zu haben und ziehst die Rechnung von der nächsten Miete ab.

Gruß

Manavgat