Schikane vom Arbeitsamt???Sperre?

Hallo...

ich komme ursprünglich aus einem anderen Bundesland. Und mein Mann bekam hier ( Münster ) einen wirklich guten Arbeitsplatz angeboten. Somit kündigten wir beide unsere alten Arbeitsverträge zum 30.06.2005.

Mein Mann fing gleich am 1.07. an zu arbeiten, ich am 05.07.05. Ich hatte mich jedoch zwischenzeitlich nicht arbeitslos gemeldet, weil ich von der neuen Firma wußte, daß die mich haben wollen, jedoch das Startdatum noch nicht genau wußte, nur das es in Juli 05 noch losgeht.
Hatte dann am 05.07 einen Arbeitsvertrag zum 31.01.06 unterschrieben.
Bin jedoch zwischenzeitig schwanger geworden und Mutterschutz beginnt am 08.02. deswg. verlägert mein AG den Vetrag nicht.
Mußte mich jetzt Arbeitslos melden, für 5 Werktage, damit ich hinterher mein Mutterschutzgeld von der Krankenkasse erhalte.

War beim Arbeitsamt und der Berater war wirklich sehr unfreundlich und gab mir dann gleich einen Wisch mit, wo ich schriftl. niederlegen muß, warum ich damals gekündigt habe, wg. evtl. Sperre.

Ich hatte damals jedoch zwischen den beiden Arbeitsstellen nie Leistungen beantragt und bezogen.
Ist das normal? Oder will der Berater mich ärgern?


Gruß Anna

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Hallo Anna,

das ist normal, er will Dich nicht ärgern und hat auch gar nichts damit zu tun ob Du für die Tage zwischendrin Leistung bezogen hast.
Und zwar trifft das immer dann wenn man einen unbefristeten Vertrag kündigt und der neue nur befristet ist und man danach arbeitslos ist. (Klassische Doktorandenfalle daher kenne ich das.) Dann ist der Kündigungsgrund zu begründen. Familienzusammenzug ist normalerweise ausreichend um keine Sperre zu bekommen.

LG, Christine

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Hallo Anna,

wer sein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigt, und nicht im direkten Zeitanschluß ein neues Arbeitsverhältnis eingeht begibt sich damit selbst in Arbeitslosigkeit.

In Ausnahmefällen kann in begründeten Fällen eine
solche Kündigung ( ohne Sperre ) anerkannt werden,wenn diese vorher mit dem Arbeitsamt abgesprochen war.

Wer sich aber unbegründet selbst in Arbeitslosigkeit begibt kann keinen Anspruch auf öffentliche Leistungen im Anschluss fordern.

Und das ist gut so!

Der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt hat nur nach Gesetzlichen Vorgaben ( SGB ) gehandelt.

Gruß
Nobility

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Hallo!

Also ärgern will Dich da sicher niemand, wieso sollte er auch, er kennt Dich ja nicht mal. Und die Leute beim Arbeitsamt haben sicher besseres zu tun als andere Leute zu ärgern!
Es ist einfach so, das Du einen gesicherten Arbeitsplatz (also unbefristeten Vertrag) zugunsten eines unsicheren Arbeitsplatzes gekündigt hast, und Dich somit wissentlich dem Risiko ausgesetzt hast arbeitslos zu werden (dabei spielt auch die SS keine Rolle, denn Du wußtest ja das Deine neue Arbeit befristet ist BEVOR Du schwanger wurdest). Und das führt eben dazu das kontrolliert wird ob das nötig oder sinnvoll war. Da aber Dein Mann ja offenbar noch Arbeit hat wird man die "Familienzusammenführung" als Grund auf jeden Fall anerkennen!
Übrigens, nimm es mir nicht übel, aber ich finde es ziemlich unfair einem Berater beim Arbeitsamt "Schikane" zu unterstellen, nur weil er vielleicht nicht seinen freundlichsten Tag hatte! Ich weiß, die Arbeitsämter haben einen scheiß Ruf, aber die meisten machen doch wirklich nur ihren Job, und der ist sicher nicht immer leicht!

Liebe Grüße
Barbara