Nachbarkind fällt von unserem Kletterturm.Wie ist die Rechtslage/Haft?

Hallo,
wir fragen uns wie die Rechtslage bei dem oben genannten Fall wäre?

Nachbarskinder gehen,ungefragt,auf unser Grundstück(nicht eingezäunt) und spielen auf unserem Kletterturm,Rutschen und Schaukeln.

Was kann uns passieren,wenn ein Kind sich verletzt ?
oft ist es so,dass das Kind(Junge) einfach rüber kommt,wenn meine Mädels draußen spielen.Ich bin aber z.B.noch drinnen,Baby stillen usw.
Neuerdings kommt es auch vor,wenn wir nicht da sind,spielt er bei uns im Garten.Er hat leider gar keine Spielgeräte.

Sind wir haftbar?
Wie handhabt ihr das?
Ein Zaun gibt es nicht.
Die Eltern des Nachbarkindes lassen ihre Kind schon seit zwei Jahren unbeaufsichtigt in der Gegend rum spielen und schauen nicht nach ihm.

(Dies soll jetzt keine Diskusion darüber geben,dass ja meine Kinder auch draußen spielen und nie unbeaufsichtigt sein sollten.Ich versuche immer dabei zu sein,aber auch eine Mama muss mal auf´s Klo oder Getränke holen usw.)

Danke für´s Antworten.

LG kelloggmaus mit Zwilli´s 5J. und Baby 20.Wochen alt.

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warum postest Du es überall?

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Im Grunde ist es ja wohl kein Problem, wenn diese Kinder bei Euch spielt, oder? Wie alt sind denn die Kinder?
Ich gehe einfach mal davon aus, dass ihr nicht dafür haftbar gemacht werden könnt, wenn etwas passiert. Die Eltern sind doch wahrscheinlich in der Aufsichtspflicht.
Hast du schon das Gespräch mit den Eltern gesucht?

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Wenn du dir so starke Sorgen um die Sicherheit dieses Kindes (denn ich vermute zu deinem Gunsten jetzt einfach mal, daß dir seine Sicherheit vor eurer eventuellen Haftbarkeit geht...), dann

-sprich mit den Eltern, daß sie das Kind beaufsichtigen sollen

oder

-zieh nen Zaun um euer Grundstück.

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Wenn ein Kind in einem frei zugänglichem Gartenteich ertrinkt, dann haftet der Eigentümer des Teichs.
Ähnlich stell ich es mir auch hier vor, weiß es aber nicht - ich kann Euch nur nahe legen einen Zaun zu ziehen!

LG

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"Wenn ein Kind in einem frei zugänglichem Gartenteich ertrinkt, dann haftet der Eigentümer des Teichs."

Glaub ich nicht.
Dann müsste ja jede größere Pfütze in öffentlichen Parks o.ä. eingezäunt sein.
Hast du da mal nen link zu?

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Bin zwar nicht diejenige, die vorher antwortete, aber hier ein Link.
Evtl. ist der Link auch für Threaderöffnerin hilfreich:

http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm

Übrigens über go.ogle gefunden!

LG redhex

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hi,

grundsätzlich hast du mal eine verkehrssicherungspflicht für dein grundstück.
ist der turm ein eigenbau?

ansonsten würde ich den kindern generell mal verbieten, allein und unbefugt euer grundstück zu betreten! das würde ich den eltern genauso mitteilen. wie alt sind die kinder? wegen aufsichtspflicht der eltern.

das grundstück mit einem zaun zu umfrieden ist denke ich eine sehr gute lösung.

alles gute!

k.

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Hallo

ich würde einfach den Eltern sagen, besser schriftlich geben - daß ihr keinerlei Haftung für fremde Kinder übernehmt die an euren Spielgeräten verunglücken-
Gerade wenn kein Zaun da ist und bekannt ist, daß fremde Kinder das Spielgerät benützen.
Ihr habt eine Sicherheitspflicht - daß ihr keine für Kinder gefährlichen Sachen - allgemein zugänglich habt
Verkehrssicherungspflicht - http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/verkehrssicherungspflicht.htm

die Frage ist, ist es denn überhaupt für euch ok - wenn da oft fremde Kinder bei Euch rum springen ?


Freunde von uns haben ein Häuschen gemietet, toller Garten, tolles Baumhaus von den Vormietern.
Der Vermieter wollte schriftlich von meinen Freunden, daß sie ihm gegenüber jegliche Haftung ausschließen - ansonsten sieht er sich gezwungen das Baumhaus abzureißen.
Der ist super nett, wollte sich aber absichern

Grüße Silly

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Stillgelegt, Crossposting.

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