Hallo zusammen,
keine Ahnung, in welches Forum das gehört, deswegen einfach mal hier:
Angenommen, A unterstellt B vor Gericht, eine Urkunde gefälscht zu haben (hier konkret die Unterschrift von A). Es ist aber nachweislich falsch- was kommt dann auf A zu, vorausgesetzt, B stellt Strafantrag ( - Anzeige)?
Gruß Stinki
Unterstellung der Urkundenfälschung
Hallo,
es kommt darauf an, ob A wissentlich also vorsätzlich B unterstellte die Urkunde gefälscht zu haben oder A sich lediglich sicher war und somit mutmaßte.
Wußte A das seine Angaben falsch sind? Falls ja, was war der Zweck dieser falschen Angabe?
In welcher Form geschahen diese Angaben vor Gericht? Als Zeuge? Im Rahmen einer Klage bei der er Partei ist?
Es ist so: A möchte Geld von B aus einer ehemaligen Geschäftsbeziehung, hat nach Beendigung derselben aber eine gegenseitige Verzichtserklärung unterschrieben. Jetzt behauptet A in der von ihm angestrengten Verhandlung gegenüber der Richterin, er könne sich nicht daran erinnern und die Unterschrift sähe seiner nur ähnlich. Er hat klugerweise "noch" nicht konkret gesagt, dass es nicht seine Unterschrift ist- es deutet aber einiges darauf hin, dass es noch soweit kommt und B in der Beweislast ein schriftvergleichendes Gutachten erstellen lassen wird.
Also wird A das entweder nochmals persönlich gegenüber der Richterin behaupten oder als Schriftsatz an das Gericht.
Das ist der Rahmen. Könnt Ihr damit was anfangen?
P.S. Es gibt sogar einen Zeugen, der bei der Erbringung der Unterschrift dabei war, dieser wurde auch gestern gehört. A kann sich zu 100% daran erinnern, es wäre in jedem Fall vorsätzlich und nur dem Zweck dienend, den Prozess gegenüber B zu gewinnen, welcher ohne das Schriftstück etwas schlechtere Voraussetzungen im Prozess hätte.
Frag A-Hörnchen oder B-Hörnchen...
Gruß
Manavgat