Hallo,
wenn ich mein Auto verkaufe und die Nummernschilder abmontiere und der Käufer entweder rote Nummern hat oder das Fahrzeug auf einem "Transporter" oder wie auch immer wegfährt,bin ich dann auf der sicheren Seite?
Oder können Zulassungsstelle und Versicherung mir dann trotzdem noch Probleme machen?
Mache natürlich auch noch so einen Kaufvertrag,Vordruck vom ADAC...
Habt Ihr sonst noch Tips und Tricks?
Danke und vlG!
Autoverkauf-bin ich auf der sicheren Seite,wenn...
Nur abmontieren reicht nicht, Du musst das Auto bei der zuständigen KfZ-Zulassungsstelle auch noch abmelden.
Lichtchen
Danke,ja klar,aber ich meinte,das der Käufer ja dann nicht mehr "unter meinem Namen" rote Ampeln überfahren kann.
Wenn meine Nummernschilder noch dran wären,dann könnte ich ja nur HOFFEN ,das er das Fahrzeug irgendwann abmeldet
Und sich bis dato nicht sämtlicher Verkehrdelikte schuldig macht.
LG!
Das kapiere ich jetzt nicht ganz ehrlich gesagt. Also ich kapiere was Du mir hier sagen willst, in dem Fall hab ich meine Zulassung damals direkt nach Verkauf per mail informiert, dass der Wagen verkauft ist. der Käufer hat den Wagen dann am nächsten Tag abgemeldet.
Aber wenn Du sagst, Du schraubst die Nummernschilder ab, der Käufer holt den Wagen mit Hänger oder roten Schildern ab, dann hast Du die Schilder, gehst zur Zulassung und meldest den Wagen ab. Ohne Schilder kann das glaub ich der "neue" nicht.
Lichtchen
Mein Auto habe ich verkauft.
Ich habe in den Vertrag geschrieben, - gekauft wie gesehen, mit sichtbaren und unsichtbaren Mängeln, keine Grantie! KFZ wird vom Verkäufer abgemeldet und der Käufer verpflichtet sich für die Abholung des KFZ-
Also ich habe die Nummerschilder runter und das Auto abgemeldet. Die kamen dann mit einem Hänger. Mein Bruder holte sich eine Tageszulassung (rote Schilder)
Ich würde NIE und NIE und NIE ein Auto noch zugelassen verkaufen!
LG
Wenn der Verkäufer aus dem selben Landkreis kommt, also das Kennzeichen behalten könnte, wäre es ein feiner Zug von Dir, ihm anzubieten, gemeinsam zur Zulassung zu fahren.
Dann kann er in Deiner Anwesenheit das Auto gleich auf sich umschreiben lassen und hat nicht extra Rennerei wegen roten Nummern, neuem Kennzeichen u.s.w.
Hin musst Du sowieso wegen der Abmeldung, für Dich bleibt der Aufwand also gleich.
Auch eine Möglichkeit: Du meldest das Auto ab und schraubst die entstempelten Kennzeichen wieder dran. Der Käufer kann so, ohne sich extra Überführungskennzeichen besorgen zu müssen, bis zur Zulassungstelle (aber auch nur bis dahin und auf direktem Weg) fahren und kann diese ggf weiterverwenden.
Man muss es nicht bürokratischer/teurer machen als es sowieso schon ist.
"Man muss es nicht bürokratischer/teurer machen als es sowieso schon ist."
Muss man nicht, aber man muss Betrug und anderen Straftaten auch nicht Futter geben.
Sicher nicht, aber wo siehst Du bei den zwei, von mir präsentierten Vorschlägen das (Betrugs-)Risiko ?
Hallo,
da ich bereits zweimal Ärger hatte (bei insgesamt 24 verkauften Fahrzeugen), das ein Käufer/Neubesitzer (einer war mein Ex) das KFZ nicht ummeldete, würde ich nur abgemeldet übergeben oder wie schon geschrieben die Übergabe beim Straßenverkehrsamt regeln.
Versicherungstechnisch, also den Schadenfreiheitsrabatt berührt es nicht, wenn du beim Kauf angemeldet übergibst. Denn wenn Datum und Uhrzeit vermerkt wurden, gilt eine sogenannte Nachversicherung. Das bedeutet, das der Käufer deinen Vertrag - aber nicht deinen Freiheitsrabatt übernimmt.
Allerdings bleibst du solange in der Zahlungsfrist von Steuer und Versicherung bis der Käufer das Fahrzeug umgemeldet hat. Bis ein Fahrzeug zwangsstillgelegt wird, kann bis zu einem Jahr ins Land ziehen.
Es gibt auch Vordrucke in Postkartenformat. Eines geht an die Versicherung und eines an das Straßenverkehrsamt.
Beide muss man eh unverzüglich über einen Verkauf unterrichten.
Wenn man angemeldet übergibt und es trudeln Bußgelder ein, kopiert man den Kaufvertrag, gibt eine kurze Stellungnahme ab und sendet das Ganze an die zuständige Stelle.
Heutzutage macht der Verkauf eines KFZ nun wirklich keinen Spaß mehr, da die merkwürdigsten Gestalten auftauchen. Meld es lieber ab - auch wenn es wie geschrieben ein feiner Zug von dir wäre es angemeldet zu übergeben, ist es dein feiner Zug, der dir Ärger bereiten kann.
Für Probefahrten kannst du auch einen Vertrag aufsetzen, wo im Schadensfall derjenige haftet.
Da trennt sich auch gleich die Spreu vom Weizen.
Gerade bei Altfahrzeugen kann es vorkommen, das so ein fingierter Unfall verursacht wird.
Ein Käufer hat sich bei einer Probefahrt vor meinen Augen mit dem Motorrad lang gelegt - ein Vertrag schützt davor. Denn Käufer neigen dazu für von ihnen verursachte Schäden noch Preisminderung auzuhandeln.
Sich auch nicht ablenken lassen, wenn mehrere Leute zu einer Besichtigung kommen. Gern wird man zum Heck gelotst (angeblicher Schaden), während bei geöffneter Motorhaube dir jemand etwas Öl ins Kühlwasser gibt/oder den Ölmessstab kurz eintaucht und behauptet, dein Auto sei nichts mehr wert.
LG
tina