Zahnmedizinische Fachangestellte

>>1. Infektionsgefährdung durch Hepatitis

Hier ist für den zahnärztlichen Bereich die die Untersuchung auf HBV sowie HCV von Bedeutung. Dies trifft auch auf Zahntechniker/innen zu, wenn gängige Vorsichtsmaßnahmen unbeachtet bleiben.

Die/der Arbeitgeber/in ist zum Angebot der Hepatitis-B-Immunisierung und der Übernahme der ggf. entstehenden Kosten verpflichtet. Sollte eine einzelne Krankenkasse der Mitarbeiterin die Kosten der Schutzimpfung übernehmen, kann der Zahnarzt die Mitarbeiterin beim Hausarzt immunisieren lassen.
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Dies gilt für Baden Württemberg. Es geht um die Kostenübernahme der Impfung durch den Arbeitgeber.


Gibts diese Regelung auch für Bayern? Ich find im Netz nix...oder ich suche falsch #schein.


Danke!

sparrow

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http://www.jusmeum.de/urteile/lsg_bayern/21798bef32fc0b5b6b9fece5684e1312c9ac663934ab66ae887574969c2ea925

http://www.hepatitis.de/HepatitisBQQid-204-225.html
"...Die Kosten der Hepatitis B-Impfung werden für Säuglinge und Kinder bis 18 Jahre von der Krankenkasse übernommen. Die Kostenübernahme für Erwachsene wird für Risikogruppen von der Krankenkasse übernommen. Für medizinisches Personal geht die Impfung zu Lasten des Arbeitgebers, da der Rechtsgrundsatz gültig ist, dass Immunprophylaxen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen dienen..."

Hilft dir das weiter?#schwitz

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Danke für deine Mühe! #blume

Es hilft bedingt weiter. Es muss für Bayern gelten- nicht allgemein.
Die KK zahlt jetzt - auf Nachfrage- die Impfung. Privatrezept einreichen und die Kosten werden erstattet.
Mir ging es darum, dass der AG es handschriftlich im Arbeitsvertrag aufgenommen hat, dass er die Kosten für die HEpatitis Impfungen nicht übernimmt. Und das fand ich- gerade bei Angestellten in so einem Beruf für sehr merkwürdig.


lg
sparrow

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Hier in Hessen hat es mein Chef anstandslos übernommen, mich sogar zum Impfen "hingeprügelt" ;-)