vor 24 jahren anscheinend schwarz gefahren

hallo ihr lieben,
so vorgestern hole ich die post rein,öffne den brief und lese und staune.

da kriegen wir einen bussgeldbescheid für meinen mann von 1987,auch vom gericht bescheinigt.#zitterso 1987 ,zu dem zeitpunkt noch 13(fast 14) jahre.und er ist sicherlich nicht irgendwohin alleine mit dem bus gefahren.
er kann sich auch nicht erinnern,das er jemals eine strafanzeige deswegen bekommen hätte.
ich da angerufen und um auskunft gebeten."ja frau w....das ist so,bis zur volljährigkeit schreiben wir(inkasso) die eltern an."öhm ja gut und schön,mein mann ist aber schon 20 jahre lang volljährig!!"ja dnn hat er die post nicht beachtet von uns.":-[ kann nicht,da ich mit meinem mann seit 22 jahren zusammen bin,und die post von anfang an für uns beide mache.(wir leben seit 20 jahren zusammen)
"nun frau w....dann werden wir aus kostengründen weiter die mutter angeschrieben haben."öhm ja nette methoden,wüsste ich aber auch.meine schwiemu würde sich sicherlich freuen.:-pwenn sie post bekommt für meinen mann,die sie nach 24 jahren zahlen darf.
er mir noch mal vom gericht den bescheid zu gesendet,mit dem vermerk,an die dort angegebene adresse senden sie seit jahren die briefe.ja toll,an dieser adresse wohn meine schwiemu offiziell schon seti 1989 nicht mehr,und sie heißt seit 1993 nicht mehr so,wie in diesem brief angegeben.
was nun?müssen wir das wirklich zahlen?sie können uns ja noch nicht mal sagen,welche linie das war,wohin es ging,wann es war usw usf.
danke euch
lg

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Im Ernst? Das ist ja schon fast was für die Zeitung unter der Rubrik: Kurioses. ;-)

Sollte es sich um einen gerichtlichen Titel handeln, hätte die Dame recht, sowas verjährt erst nach 30 Jahren..und ihr müsst demnach zahlen.

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Rufe doch mal bei der Bildzeitung an, das ist echt genial!


Und an eurer Stelle würde ich einen Termin bei einem Anwalt machen und da mal nachfragen, ich rieche BETRUG und ANZOCKE!!!!

LG

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Jaja, die gute alte Anzocke...

Scusi, aber ich konnte die Finger nicht still halten ;-)
l-c

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Haha, oh sorry!


ABZOCKE - sowas auch!!!!

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Sofern nicht gerade eine Verwechslung vorliegt und die Forderung weiters durch ein Urteil bzw. Vollstreckungsbescheid tituliert wurde, wird dein Mann um die Zahlung nicht herumkommen. Um welchen Betrag geht es denn, wenn ich fragen darf?

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die strafe war damals 23,77€(wobei ich mich schon frage,ob er beim könig schwarz gefahren ist,bei diesen kosten)
und nun sind es 133,27.....

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Hi,
die gängige Strafe hier fürs Schwarzfahren sind hier aktuell 40 Euro (ÖPNV, oder ist es sogar noch mehr geworden? Keine Ahnung, noch nie getestet...). Warum sollten es damals nicht knapp 50 Mark gewesen sein?

40 Mark plus Verwaltungskosten würden bei dem Ausgangsbetrag Sinn machen und erscheinen mir durchaus realistisch.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo,

habt ihr eine Telefonnummer verwendet, die auf dem Brief stand?

Ich würde mit diesem schreiben auf die nächste Wache gehen und fragen, ob dies eine neue Masche sei.
Seit ihr 100 pro sicher, das da nie was war, Anzeige wegen Betrug erstatten.

Gerade wenn dein Mann nie schwarz gefahren ist und seine Mutter niemals Post erhalten hat, riecht das Ganze nach Betrug oder Irrtum.

Wenn es ein Gerichtsbeschluss gäbe, wären das Verkehrsunternehmen, Linie und Fahrstrecke sehr wohl bekannt. Vor allem müßte je ein Einspruch gegen das Bussgeld erfolgt sein, wenn sich damit schon ein Gericht befassen mußte.

Erfrage doch Aktenzeichen und Datum des Gerichtsbeschluss.
Es ist euer gutes Recht euch darüber zu informieren.

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Hallo,

was wollen die denn heute von euch haben? #zitter

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Also das stimmt doch vorne und hinten nicht:

1. Ein Inkassounternehmen verschickt keinen Bußgeldbescheid!
2. Für Schwarzfahren gibt es erst bei mehrfacher Wiederholung ein Bußgeld!
3. Sollte es sich stattdessen um ein erhöhtes Beförderungsentgeld handeln, dann frage ich was 23,77 Euro sind: Genau, es sind 46,49 DM!
4. Eine so krumme Zahl gab es nie als erh. Bef.entgeld!

Wenn du den Brief und die Dame am Telefon nicht verstehst, dann lasse einen Anwalt die Angelegenheit prüfen.
Vielleicht ist es verjährt, vielleicht gar nicht an ihn gerichtet, vielleicht gab es doch einen BGB...

LG, H.H.

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ich würde das gar nicht weiter beachten oder eben dann wenn doch noch was kommt zur Polizei gehen......zudem war dein Mann ja damals 13 und somit nur bedingt geschäftsfähig....d.h. ihr müsst nicht zahlen...WENN dann seine Mam, aber auch da bin ich mir nic ht so sicher wg dem ganzen hin und her......Polizei oder eben nicht beachten.Erzähle uns doch wie die Geschichte weiter geht.......interessant !!!!!#aha:-p

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Irgendwie steige ich durch Deine Schilderungen nicht so ganz durch. Erst schreibst Du

>>auch vom gericht bescheinigt.<<

Wenn die Angelegenheit bereits gerichtlich anhängig war, müssen darüber auch Unterlagen existieren.

Doch dann schreibst Du plötzlich:

>>sie können uns ja noch nicht mal sagen,welche linie das war,wohin es ging,wann es war usw usf.<<

Jetzt weiß weder das Inkasso-Unternehmen noch Ihr genaueres? Was denn nun?

Ach ja, und hör auf, mit denen zu telefonieren! Hinsetzen, Brief schreiben und zur Übersendung der Nachweise über die Forderung auffordern. Ihr müßt nichts nachweisen, das muß das Inkasso-Unternehmen machen!

Viele Grüße
Trollmama

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Was habt ihr denn nun genau bekommen?

Ein Bußgeldbescheid wohl kaum.

Liegt denn ein Vollstreckungsbescheid vor (Kopie verlangen) oder nicht? Falls ja wer ist Adressat? War die Zustelladresse korrekt?