Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Hallo,

Vielleicht ist hier ja jemand etwas schlauer...

Ich habe mir vor 2 Monaten ein Brautkleid gekauft, oder eher gesagt es angezahlt! Die Hochzeit ist erst nächstes Jahr, aber mir wurde gesagt, es kann dort hängen bleiben und kurz vor der Hochzeit komme ich nochmal zur Anprobe, wo dann auch eine Schneiderin dazu kommt, bla bla bla!

Heute war ich nochmal dort, um mir eine Corsage zu kaufen. Da sagte mir die Verkäuferin, dass die Braut- und Abendmodenabteilung zum Ende des Jahres schließt und ich mein Kleid demnächst bezahlen und mitnehmen müsste!

So war das ja nun nicht vereinbart und ich habe auch so garkeine Lust auf den Stress mir eine Schneiderin zu suchen und dann dauernd mit dem Kleid dort hinfahren zu müssen!
Und zu Hause möchte ich es auch nicht lagern!

Der Laden kann ja nun seine Versprechen nicht halten, kann ich deswegen vom Kaufvertrag zurück treten und die Anzahlung zurück verlangen?

Lg, und danke schonmal für Antworten!

P.S.: sorry falls Rechtschreibfehler aufgetreten sind, ich muss den Text per Handy eintippen, da mein Notebook defekt ist!

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Hi,

von jedem Vertrag hat ein Privatkäufer das Recht zurückzutreten, wenn die Ware nicht verändert/verderblich ist, wurde das Kleid nicht geändert/genutzt/massgeschneidert o.ä. kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Hast du mit der Chefin des Brautmodengeschäftes schon Gesprochen??

Lg Christina

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Hallo,

Danke für die Antwort!

An dem Kleid wurde noch garnichts gemacht!

Ne ich habe noch nicht mit ihr gesprochen, da mir zu Hause erst bewusst geworden ist, was das nun für mich heißt!

Ich wollte da morgen erstmal anrufen.

Lg

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Hallo.

>>> von jedem Vertrag hat ein Privatkäufer das Recht zurückzutreten, wenn die Ware nicht verändert/verderblich ist, wurde das Kleid nicht geändert/genutzt/massgeschneidert o.ä. kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten. <<<

Dazu hätte ich gerne mal eine Quelle ...

LG

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Pacta sunt servanda!


Es sei denn, du kannst die diesbezügliche Vereinbarung belegen.

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Naja, sie können ja auch nicht das Gegenteil behaupten, vorallem weil mein Kleid noch dort hängt und ich nichts schriftlich hab, bis wann ich das Kleid zu bezahlen hab. So können sie es auch nicht belegen!

Ausreden war meine Mutter beim Kauf dabei und hat es auch mitbekommen!

Ich werd da morgen ersteinmal nachfragen!

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Achso, Zur Rechnung habe ich ausserdem ein Änderungsformular erhalten, sudden das Datum der Hochzeit notiert wurde! Den Schein habe ich erhalten um belegen zu können das mein Kleid ist und welches ich immer vorzeigen muss, wenn ich das Kleid anprobieren möchte oder wenn die Schneiderin kommt.

Damit ist ja eig klar, dass das Kleid dort hängt bis es nächstes Jahr geändert wird! Beim Punkt "Änderung bis zum" ist auch kein Datum eingetragen!

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Ich meine recht sicher: Ja.

Denn - ein wichtiger Bestandteil des Vertrages wurde geändert - die Laufzeit. Ein Vertrag gilt per se erst einmal wie geschlossen - bei einseitigen Änderungen muss eigentlich neu verhandelt werden.


Und scheinbar wird Dir ja auch eine Leistung gekürzt - die der Schneiderin - zumindest wenn Du sie nicht extra hättest bezahlen müssen.


Diesbezüglich würde ich mindestens schon mal googlen.


LG, katzz