Hallo zusammen,
hab ne dringende frage. und ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. also und zwar wenn ich z.b. ein auto bar kaufe und ich auf dem kaufvertrag stehe und unterschrieben habe. aber mein mann im fahrzeugschein sowie im fahrzeugbrief steht. wer ist dann der eigentümer vom auto??
vielen dank schonmal vorab!
grüße
sweet
Eigentümer vom Fahrzeug? Bitte lesen dringend!!!
Eigentümer ist Derjenige der im Kfz-Brief steht.
vielen lieben dank!!!!!!!
Blödsinn.
Wer im Brief steht ist lediglich der Halter des Fahrzeuges. Mitnichten aber zwingend auch der Eigentümer.
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Hallo,
Dein Mann.
Aber, warum steht Dein Mann drin, wenn Du es bezahlt hast - ausgenommen es wäre ein Geschenk an ihn gewesen?
LG
Hallo,
warum nicht?
Ist bei uns genauso - nur andersrum.
Vor 2 Jahren haben wir uns ein neues Auto gekauft. Mein Mann hat es bezahlt, ich steh in den Papieren drin. Ist das nicht nett von ihm?
Der Grund: Es ging um die Abwrackprämie, und das vorherige Auto hatte mir gehört.
vg
Fienchen
Hallo,
du bist der Eigentümer und mit dem Kaufvertrag kannst du das ja auch zweifelsfrei beweisen.
Wer im Fahrzeugbrief und Schein steht ist völlig irrelevant und gilt bzw. galt auch noch nie als Eigentumsnachweis.
Damit dieses Märchen auch endlich aus dem Köpfen der Leute zu bekommen ist, ich meine das Märchen "wer im Brief steht dem gehört das Auto", hat man es extra in den neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) hineingeschrieben.
Schau mal unter Punkt C.4c
http://www.europa-cars.ru/uploads/8/0/2/6/8026132/img406.jpg
Gruß
Demy
ich habe noch den alten Brief von 1990! Die Änderung habe ich nicht mitbekommen. Danke für Info
Hallo,
auch der Fahrzeugbrief von 1990 ist und war kein Eigentumsnachweis
Gruß
Demy
derjenige, der im besitz des fahrzeugbriefes ist, ist auch der eigentümer des fahrzeugs.
Oh man!
du mußt nicht so dümmlich die augen verdrehen.. ich gehe von diesen fahrzeugpapieren aus: http://www.bs-wiki.de/mediawiki/index.php/Fahrzeugdokumente und da ist es so, wie geschrieben.
Hi,
dein Mann, da er im Brief steht!
VG
Gael
Ich bekomm hier gleich die Krise!
echt witzig, wie sich so manche Rechtsirrtümer weiterhin hartnäckig halten.
Tee zur Beruhigung.
Der Eigentümer ist der, der den Brief in der Hand hat!
Kann ja z.B. auch die Bank sein, wenn das Fahrzeug noch nicht bezahlt oder geleast ist.
Manchmal sind auch andere Familienmitglieder eingetragen - z.B. minderjährige Kinder, die schwerbeschädigt sind. Dann könnte man Steuern sparen.
OK, ich gebs auf!
Ist ja wie Don Quijote im Kampf gegen die Windmühlen.
Ich klink mich ma aus!
schwerbeschädigt???
OMG
Meine Tochter hat zwar ne Behinderung - aber keinen Schaden
Mal eine Frage an alle die, die nach dem Beitrag von demy um 18:08 geschrieben haben: könnt ihr alle nicht lesen und verstehen?
Hi,
ich habe z. B. nach dem Beitrag von demy geschrieben: Ich habe (wenn auch falsch) NUR auf die Frage geantwortet und mir die Antworten der anderen nicht vorher durchgelesen!
Ich hätts in dem Fall mal machen sollen, wäre ich gescheiter. Stimmt, was demy schreibt! Man geht ja immer davon aus, dass man das Kfz nur mit Brief verkaufen kann, daher der falsche Umkehrschluss.
Ich kann sehr wohl lesen und auch versehen! Aber was mir immer übelst bei urbia auffällt: da lesen die anderen die gegebenen Antworten und springen auf den Zug mit auf, anstatt ihre EIGENE Meinung zu sagen. Nein, sie übernehmen die vorgefertigte Meinung der anderen - wie die Lemminge. Sehr oft kommen dann noch die gleichen Sätze und Wörter der Vorschreiber darin vor. Daher lese ich in der Regel die Beiträge der anderen erst später, in dem Fall erst heute
VG
Gael