Sonderurlaub bei Todesfall

Hallo, heute ist mein Tante verstorben im alter von 43Jahren. Da meine Eltern zur Beerdigung fahren wollen (die Beerdigung findet im Polen statt) wollte ich fragen ob mein Vater Sonderurlaub beantragen kann weil seine Schwägerin verstorben ist. Sorry falls ich im Falschen Forum bin.

lg dorota

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Hallo!

mein Beileid.

Das kommt auf das Unternehmen an, ich glaube, dass so etwas im Arbeitsvertrag und/oder im Tarifvertrag verankert ist.

Ich als Beamtin bekomme nur Sonderurlaub bei Todesfällen der engsten Verwandten, zB des eigenen Kindes oder Ehepartners. Für Tanten, Schwager, Omas etc gibt es keinen Sonderurlaub.

Dein Vater fragt am besten mal in der Firma nach. Ansonsten kann er ja vielleicht (unbezahlten) Urlaub nehmen.

LG

d.

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Hallo.

Er kann bestimmt Urlaub beantragen.
Aber soweit ich weiß gibt es diesen Sonderurlaub bei Todesfällen nur, wenn es Ehepartner, Kinder und Eltern betrifft. Vielleicht auch noch Geschwister, aber da bin ich schon nicht mehr so sicher.

LG

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Hallo,

mein herzliches Beileid für Dich und Deine Familie. :-(

Dein Vater sollte zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen!

Lieben Gruß Laura

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Nicht dein Ernst, oder?

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...um dann nach Polen zu fahren ?

Wenn das raus kommt, ist er seinen Job los.

Toller Tipp !

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Regelung zum Urlaubsanspruch bei einem Todesfall

Die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch bei einem Todesfall besagen, dass nur die nächsten Verwandten einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Schwiegereltern. Auch Ehepartner, Lebenspartner oder Partner einer eheänlichen Gemeinschaft haben diesen Anspruch. Zudem trifft die Regelung auf Adoptivkinder, Pflegekinder und Enkelkinder zu. Üblicherweise beläuft sich die Dauer des Urlaubs auf 1 bis 2 Tage, sie kann im Einzelfall aber bis zu zwei Wochen betragen, wenn die Person bereits mehr als 12 Monate in dem Betrieb beschäftigt ist. Eine Verlängerung aufgrund hoher emotionaler Belastung durch den Trauerfall ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daher ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, mehr Urlaub zu genehmigen als den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch im Todesfall.

Ergänzungen zum Urlaubsanspruch im Todesfall

Wenn der Urlaubsanspruch im Todesfall nicht genügt, müssen ergänzende Maßnahmen getroffen werden. Benötigt der Arbeitnehmer weitere Urlaubstage, besteht die Möglichkeit, den regulären Urlaub dafür zu nutzen, falls dies vom Arbeitgeber genehmigt wird. Weiterhin kann sich der betroffene Arbeitnehmer unbezahlt freistellen lassen. Gibt es jedoch triftige betriebliche Gründe, die die Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordern, kann der Arbeitgeber das Freistellungs- oder Urlaubsgesuch ablehnen.
Weitere Möglichkeiten des Urlaubsanspruchs bei Todesfall

Wenn zusätzlicher Sonderurlaub bei Todesfall benötigt wird, besteht die Möglichkeit, mit dem Vorgesetzten über das Problem zu sprechen. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber zugunsten der Angestellten und gewähren diesen zusätzlichen bezahlten Urlaub. Reicht der Urlaubsanspruch bei Todesfall nicht aus und es wird kein weiterer Urlaub genehmigt, besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich von einem Arzt krankschreiben zu lassen. Allerdings bekommen Betroffene nur bei sehr starker emotionaler Belastung eine Krankschreibung. Dem Arzt ist dies nur dann möglich, wenn die Arbeitsfähigkeit durch die emotionale Belastung so stark eingeschränkt ist, dass es dem Betroffenen nicht zuzumuten ist, seine Arbeit auszuführen.

In deinem Fall bedeutet das:

Mutter hat Schwester verloren, ihr Mann als Ehepartner Anspruch auf Sonderurlaub. Ist in § 616 / BGB geregelt.

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Was du hierher kopiert hast (von wo eigentlich) ist nicht BGB §616, sondern irgendeine Regelung aus irgendeinem (Tarif)Vertrag. Bitte, nenne die Quelle, damit man das bewerten kann.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die explizit sagt, dass man Anspruch auf Sonderurlaub in irgendeinem Fall hat!

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Sie hat doch nichr behauptet, hier das BGB zitiert zu haben, sondern nur verwiesen, das dort die "Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen" beschrieben ist.

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Hallo.

Hatten auch schon mal die Situation. Beerdigung ebenfalls in Polen.

Es war der Bruder meiner Mutter. Mein Vater hat Überstunden genommen bzw hätte Urlaub genommen, wenn er keine Ü-Stunden gehabt hätte.
Sonderurlaub gibts höchstens einen Tag ( was ja sowieso nicht reicht, da ihr ja nach Polen müsst )

LG

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bei uns stand im Tarifvertrag, das man nur Sonderurlaub bekommt wenn der Ehepartner oder ein eigenes Kind verstirbt