Hallo!
Ich hatte ja schonmal geschrieben das wir einen Unfall mit Fahrerflucht am Wagen haben und das wir direkt einen Verdacht mit angegeben haben.
So inzwischen ist folgendes passiert:
Die Zeugin musste eine Zeugenaussage direkt bei der Polizei machen.
Wir haben heute Post bekommen und werden nochmal um eine schriftliche Zeugenaussage, innerhalb einer Woche, gebeten.
In diesem Schreiben steht inzwischen auch der Name, die Anschrift und Handynummer des Beschuldigten.
desweiteren wollen sie die genaue Schadenshöhe.
Wortwörtlich steht da:
Sehr geehrter Herr...
zur genannten Zeit wurde ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt.
Für das weitere Verfahren ist die entstandene Fremdschadenshöhe von bedeutung.
Geben sie daher auf beigef. Bogen bitte den sachschaden an ihrem Fahrzeug an (falls
vorh.: Kopie KVA/Rechnung beif.) u. senden dies in beigef. Freiumschalg zurück.
Vielen Dank.
Wie geh ich denn jetzt weiter vor?
Das das ausgefüllt werden muss ist klar, aber ich wollte ja einen Gutachter hinzuziehen wegen der genauen Schadenshöhe und auch wegen dem eventuellem Wertverlust.
Steht der Unfallgegener fest muss den ja die Gegnerversicherung bezahlen.
Aber ich weiß ja noch gar nicht ob es jetzt gut für uns aussieht.
Wenn wir auf dem Schaden selber sitzen bleiben würde ich ihn natürlich einfach nur in die Werkstatt bringen und reparieren lassen und die 300 Euro Selbstbeteiligung zahlen.
Da es aber Fremdverschulden war will ich aber natürlich auch alles geltend machen wenn der Verursacher feststeht.
Gruß
Arkti
Nochmal bezüglich Unfall und Fahrerflucht.
Ich würde da eintragen, dass die Schadenhöhe noch nicht bekannt ist oder eine geschätzte Summe angeben. Warum das für die Polizei von Bedeutung sein soll, erschließt sich mir grad nicht...aber vielleicht fragst du einfach mal nach?
Ich weiß es auch nicht, aber da steht ja das für das weitere Verfahren die Schadenshöhe von Bedeutung ist.
Das es kein 100 Euro Schaden ist wissen sie ja eigentlich.
Vielleicht geht es da auch schon um die Bestrafung des Unfallflüchtigen , wobei dann ja da unsere schriftliche Zeugenaussage keinen Sinn ergeben würde.
Eigentlich haben wir ja bei der Anzeigenaufnahme den Polizisten schon alles gesagt.
Vielleicht sollte ich den Polizisten wirklich nochmal anrufen, denn ich will eigentlich nicht ohne Gutachten reparieren lassen wenn der Täter feststeht.
Aber man weiß ja auch nie ob der Kostenvoranschlag einer Werkstatt genau dem Betrag eines Gutachten entsprechen würde, auch wenn es eigentlich so sein sollte.
Ich habe gerade nochmal ein wenig im Internet gestöbert.
So wie ich das gelesen habe geht es um seine Fahrerlaubnis, ab einer gewissen Schadenshöhe wird sie entzogen.
Hier mal ein Link dazu:
http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/4114.html
Arkti, du kannst zu jeder Wetkstatt gehen und sie geben dir einen Kostenvoranschlag -kostenlos
Ja das ist mir klar, davon hab ich aber kein Gutachten und das will ich haben wegen der eventuellen Wertminderung.
Es könnte sein, dass ich dich nicht richtig verstehe. Ich kann dir nur sagen, wi es bei mir war.
Der Herr ist auch abgehauen. Die Polizei wollte eine Zeugenaussage UND auch die Schadenshöhe. Wir mussten aber nicht irgendwelches Gutachten schicken. Es reichte wirklich der Kostenvoranschlag der Wertkstatt. Als die Polizei klar sagte, dass es der Idiot gewesen ist, hat die gegnerische Seite eigenen (!!!) gutachter losgeschickt, der nochmals bestätigten musste, dass der Schaden tatsäschlich so ist und dann hat die gegnersiche versicherung alles mit der Werkstatt geklärt.
Worauf sie aber gleich hinwiesen, DASS ich es nicht reparieren darf, bis der Gutachter von ihnen da gewesen ist.
So war es zumindest bei uns. Die Versicherung fragte mich am Ende sogar, ob ich das Geld auszahlen lassen will oder ob das auto in die Reparatur gehen sollte.
LG
Ich verstehe ehrlich gesagt Dein Problem nicht ganz.
Was willst Du denn mit einem Gutachter?
Ich hatte bisher 3 Unfälle an denen ich nicht Schuld war.
Und ich war niemals bei einem Gutachter. Man geht in eine Werkstatt und die machen einen Kostenvoranschlag, was das alles Kosten würde.
Dann reicht es der Gegner bei seiner Versicherung ein.
Und die Versicherung schickt DANN einen Gutachter wenn sie nicht sicher sind, ob das Auto noch mehr Wert ist als die Schadenshöhe/Reperaturkosten.
Da wird dann geschaut ob man einen wirtschaftlichen Totalschaden hat.
Für den Wertverlust des Fahrzeugs habe ich noch kein Geld gesehen. Zweimal habe ich die Reperaturkosten bekommen und einmal hatte ich einen wirtschaftlichen Totalschaden (Wiederbeschaffungswert - Restwert) Und ich denke auch Du wirst kein Geld sehen was den Wertverlust betrifft. Denn wenn sie den Fahrer haben wird es genauso gehandhabt wie bei einem normalen Unfall, nur das auf den Fahrer eben wohl noch eine Verhandlung wegen Unfall mit Fahrerflucht zukommt.
Aber Dein Problem kann ich nicht nachvollziehen. Wenn angenommen vorne alles hin ist, dann geh in die Werkstatt und lass ausrechnen was die Behebung des Schadens kosten würde. Und diese Summe gibst Du der Polizei.
Bisher hat jeder Gutachter, der bei mir war nur ausgerechnet was mein Auto noch wert ist. Wie hoch der Schaden kommt hat noch keiner ausgerechnet.
LG Mona
Ich kann nichts dafür wenn du noch nie Geld gesehen hast.
Mein Auto ist aber noch nicht alt.
Natürlich werde ich Geld sehen und das verschenke ich sicher nicht wegen diesem Blödmann.
Du sprichst scheinbar von Uraltfahrzeugen.
Hab jetzt sogar extra für dich mal nachgeschaut, vor 8 Jahren ist uns schonmal einer ins Auto gefahren, allerdings ohne Fahrerflucht.
Das damalige Auto war 2 jahre alt und wir haben die Reparatur bezahlt bekommen und 400 Euro Wertminderung haben wir auf unser Konto bekommen.
Damals brauchten wir aber keine Polizei da der Schuldige nicht geflüchtet ist und es war sogar noch ein Dienstwagen des Arbeitgebers meines Mannes.
Da lief alles Reibungslos über die Versicherung.
Vorsicht!
Niemals irgendeine Schadenhöhe angeben.
Die Polizei fragt sowas auch gerne mal, ich habe dann immer folgendes zu Protokoll gegeben:
Schadenhöhe unbekannt