+++WICHTIG+++ Parken im eingeschränkten Halteverbot- Wer kann mir weiterhelfen?

Ich hatte vor einiger Zeit eine Strafe für Parken im eingeschränkten Halteverbot gekriegt (15,00 €).

Ich hatte folgenden Widerspruch eingelegt:
"Die Parkdauer hat ungefähr 1 ½ min. betragen; ich bin lediglich schnell ins „Ernsting´s Family“ um Handschuhe für meinen Sohn zu kaufen. Ich wusste schon welche es sind und wo die liegen, sodass ich nur rein bin, die Handschuhe geholt, bezahlt und wieder raus bin. Als ich dann ans Auto kam war ihr Mitarbeiter Herr Schütte bereits schon die Verwarnung am ausstellen und lies sich nicht erklären, dass ich die Parkdauer nicht überschritten hatte. Meine Mutter war dabei und kann dieses gerne bezeugen.

In der Anlage Kopie der Rechnung von „Ernsting´s Family“."

Meine Ma hatte mit meinem Kleinen im Auto gewartet.

Danach kam von der Bußgeldstelle ein Schreiben, dass der Mitarbeiter angehört wurde, die Strafe aber nicht erlassen wird.
Dadrauf hatte ich dann nochmals hingeschrieben u.a.
-> "Ebenso habe ich Ihnen geschrieben, dass wenn ich in den nächsten 7 Tagen nichts von Ihnen höre, von einer Einstellung des Verfahrens ausgehe; sie haben sich erst am 19.12.05 gemeldet.".
Dann hatten die mir mit einem nächsten Schreiben einfach Gebühren erhoben (Gesamtforderung war dann: 42,32 €). Dürfen die das eigentlich ohne mir vorher zu antworten; sprich, solange Schriftverkehr besteht?

Hoffe, ihr könnt da so einigermaßen Durchblicken, wie ich es geschildert habe #gruebel....

Wer ist denn jetzt auf der "richtigen Seite"? Soll ich das Geld einfach überweisen oder nicht? Wenn nicht, wird die Angelegenheit wohl der Staatsanwaltschaft übergeben...

Schon mal #danke für eure Antworten.

Carina

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Hallo Carina,


ja die dürfen das. Dein Widerspruch wurde gehört, und mit Zusenden des nächsten Schreibens wurde Dir sozusagen mitgeteilt, dass dieser abgelehnt wird. Vollkommen ok.
Dein 7 - Tage - Frist ist nicht bindend für die Behörde, Du bist nicht in der Position Fristen zu stellen.
Hattest Du eine Stopuhr dabei, weil Du meinst, es wären 1,5 Minuten gewesen?
Du wirst keine Chance haben, also lass gut sein und bezahl.
In der Regel stellen die Mitarbeiter ja die Verwarnung nicht sofort aus, ausserdem dauert das meist auch ein paar Minuten, so dass mE derjenige damit schon angefangen haben müsste, bevor Du ausgestiegen bist #kratz.
Ausserdem: Warum hat Deine Mutter ihn nicht angesprochen? Sitzt im Auto und schaut zu, oder wie?



LG Janine

2

Ich würd besser den Ball flach halten! die sitzen am längeren hebel... wird noch teurer für dich der spass...
gib auf schwenk die weisse fahne und gut is

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wenn du den wagen verlässt parkst du, und halst nicht mehr. damit haben sie recht.

4

Was haben wir in der Fahrschule gelernt ?

§ 12 Abs. 2 StVO:

"Wer sein Fahrzeug verläßt O D E R länger als 3 Minuten hält, der parkt."

Du hast das Fahrzeug verlassen, also hast Du verbotswidrig geparkt. Der Hipo war zwar pingelig, aber er hat Recht.

Gruß

Martin

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Ein eingeschränktes Haltverbot beinhaltet das Ein-und Aussteigen, bzw. das Be-und Entladen für einen Zeitraum von 3 Minuten. Weder dürfen diese 3 Minuten überschritten werden, noch darf man sein Fahrzeug VERLASSEN! Denn wer sein Fahrzeug verlässt PARKT! Und das ist dort VERBOTEN!

Du wirst demnach um eine Zahlung nicht drum herum kommen.
Viele knöllchenfreie Grüsse
Schnuppi *hat im ersten Führerscheinjahr viiiiel Lehrgeld bezahlt#hicks*

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Hallo Carina !!

Gebe Maischnuppe recht , um eine Zahlung kommst Du bestimmt nicht herum .

LG chris #blume

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Deine Überschrift erklärt doch eigentlich schon alles!!!!!!


PARKEN im eingeschränkten HALTEVERBOT...

Im Halteverbot darf man nicht halten, geschweige denn parken!! Und in Deinem Fall war es ja nicht mal ein Notfall (Übelkeit o.ä.).

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Also jetzt kannst du eh nichts mehr machen.
Nach dem BG Bußgeldbescheid, hast du eine Wiederspruchsfrist von 4 Wochen (ab Tag der Zustellung) danach kannst du sachlich nichts mehr anrichten.
Ich arbeite genau an dieser Stelle die die Bußgeldbescheide erlässt und die Schreiben der Falschparker beantwortet.
Allerdings bekommen bei uns die Bürger ein ablehnendes SChreiben wenn sie nach einer Einlassung doch zahlen müssen.
Darauf hast du allerdings keinen Rechtsanspruch.
Ich würde schnell zahlen, wenn gemahnt wird wird es nochmal teurer (bei uns 6 Euro).