anmeldet ,wie lange muss er sozusagen die füsse still halten!?
wenn die zeit um ist und der während seiner Wohlverhaltensphase etwas angestellt hat(zb schwarzarbeit),kann mann den nach ablauf der zeit noch dran kriegen oder "verjährt" sowas!?ich kann es mir nicht vorstellen und diskutire mit meinen mann gerade darüber.er meint es wäre möglich und ich kann es mir so garnet vorstellen.wer hat denn nun recht!?
wenn jemand insolvenz .....
Hallo
also bei einer Privatinsolvenz ist es so, dass man all sein vermögen angeben muss. Bis zur Pfändungsgrenze wird dann alles am monatlichen Geld weggenommen. Den meisten Menschen bleibt so mehr übrig weil sie eben nicht mehr so viele Raten haben.
Man muss 6 Jahre lang die Füße still halten, also nichts auf Raten kaufen oder Mahnungen/etc riskieren.
Schwarzarbeit wäre Dummheit! Wenn man da erwischt wird - erstens ist Schwarzarbeit an sich schon strafbar, man riskiert, dass die Insolvenz nicht durchgeht und dazu muss man ja das Geld was man monatlich hat immer angeben damit der Verwalter eben bekommt was über der Pfändungsgrenze ist.
So habe ich das mal erklärt bekommen.
LG
Grundsätzlich hat das eine erstmal nichts mit dem anderen zu tun!
Dann: Stell mal konkrete Fragen mit "konkreten Fakten"
was mich interessiert ist einfach ob in deutschland alles irgendwann "verjährt" wie zb die punkte in flensburg oder ebend nicht!?weil man immer öfter hört "insolvenz" anmelden ist einfach und wenn alles rum ist hat man den berg an schulden weg und gut!
Also es ist so, dass man eine Insolvenz bei Gericht beantragt. Dann kommt es zum Verfahren, wo die Gläubiger eben ihre Forderungen anmelden können. Mit diesen angemeldeten Schulden (der Schuldner muss natürlich alle Schulden offenlegen und darf nichts verschweigen) wird das Insolvenzverfahren dann durchgezogen. Ist die eigentliche Insolvenz abgeschlossen, dann beginnt die 6 jährige Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss man alles, was über dem Freibetrag liegt dem Insolvenzverwalter zukommen lassen, da damit die Schulden getilgt werden. Bleiben am Ende der Wohlverhaltensperiode noch Schulden über, aber der Schuldner hat sich redlich benommen, dann kann er die Restschuldbefreiung beantragen. Damit werden dann alle verbleibenden Schulden, die eben damals im Insolvenzverfahren festgestellt wurden, erlassen.
Werden während der Wohlverhaltensperiode neue Schulden gemacht, dann sind die natürlich nicht von der Restschuldbefreiung betroffen. Die bleiben einem auch nach der Insolvenz. Wenn sich jemand in der Wohlverhaltensperiode nicht redlich verhält (also z.B. können da auch Straftaten mit rein fallen), dann kann ihm durchaus die Restschuldbefreiung versagt werden, und die Schulden aus der Insolvenz bleiben bestehen.
Was gänzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist sind Schulden aus Straftaten. Wenn also jemand zu einer Geldstrafe wegen Schwarzarbeit verurteilt wurde, dann kann er die also nicht "mal eben" so durch eine Insolvenz aus der Welt schaffen.
Übrigens kann man nicht "mal eben" eine Insolvenz beantragen, wenn man mal wieder Schulden gemacht hat. Zwischen zwei Insolvenzen (also ab Ende der Wohlverhaltensphase bis zur neuen Insolvenz) müssen glaube ich 10 Jahre liegen.
Ich gehe mit dir bis auf einen Punkt konform.....die WVP dauert keine 6 Jahre!
Die gesamte Inso, also Verfahren und WVP, dauert 6 Jahre.
lg Bienchn
Hallo seikon,
der Restschuldbefreiungsantrag muss gleich mit Antragstellung erfolgen und ein eventueller Stundungsantrag für die Verfahrenskosten ebenso.
Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung.
Falls eine Restschuldbefreiung versagt wurde, müssen für eine erneute Antragstellung mehr als drei Jahre vergangen sein (3-jährige Sperrfrist).
Ansonsten 10 Jahre nach RSB, wie Du schon geschrieben hast.
LG lisatha
Schwarzarbeit ist NIE, egal ob Insolvenz oder nicht, akzepatbel