Hallo,
Wer ist im Recht?
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gern eure Meinung :
Ich wollte letrzten Mittwoch ( ohne Tochter) für meine Tochter eine Schalmütze kaufen. Ich verlangte in einem Kinderbekleidungsgeschäft bei uns eine Mütze in GR. 53 oder 55. Sie brachte eine in Gr. 51.
Ich sagte ihr, das sie bestimmt zu klein ist. Nein meinte die Verkäuferin- sie fällt groß aus.
Nach einigem hin und her , sie fällt groß aus und passt bestimmt und schauen nach anderen Mützen ( es gab nur diese als Schalmütze) kaufte ich sie. Sie meinte noch, wenn sie doch nicht passt soll ich sie wieder hinbringen.
Ich setzte am Nachmittag sie dann meiner Tochter zum Probieren auf und sie passte gerade so. Also machte ich das Firmenschild ab und wusch sie.
Am nächsten Tag setzte ich sie ihr auf und nach ca.15 min. Tragezeit sah ich beim Ausziehen im Kindergarten das meine Tochter um das Gesicht einen abdruck von der Mütze hatte. Paßte also doch nicht.
Ich bin am nächsten Tag mit der Mütze wieder hin ( und dem abgemachten Firmenschild) und wollte sie umtauschen bzw. Geld zurück oder einen Gutschein im Wert der Mütze.
Ich erklärte ihr, das sie beim Probieren gerade so passte aber nach längerem Tragen einen Abdruck hinterläßt , da sie doch zu klein ist.
Fazit der Verkäuferin. : da sie gewaschen und getragen ( 15 min) ist nimmt sie die Mütze nicht zurück.
Sorry für den langen Text. Wer ist im Recht von uns? Rechtfertigt gewaschene kleidung keinen Umtausch?
Danke fürs Lesen & Antworten!
LG Sanny
Umtauschrecht???
Hallo Sanny,
eine rechtliche Grundlage für die Rückgabe gibt es nicht.
Der Laden muss die Mütze nicht zurücknehmen, da sie in einwandfreiem Zustand ist und kein Gewährleistungs- oder Garantiefall in Frage kommt.
Dass Läden Ware zurücknehmen und umtauschen, nur weil die Kleidung zu groß oder zu klein ist, ist reine Kulanz der Läden - sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet. Egal, ob ungewaschen oder gewaschen.
Stell die Mütze bei Ebay rein.
Gruß
Karen
Das Angebot, dass Du die Mütze bei Nichtpassen umtauschen kannst, war reine Kulanz.
In dem Fall ist es völlig klar, dass man weder Etiketten entfernt, noch die Ware wäscht.
Gruß,
W
Du hättest selbst dann kein Umtauschrecht, wenn du das Etikett nicht entfernt hättest.
So empfinde ich es schon als unverschämt, es überhaupt zu versuchen. Du hättest das Etikett dranlassen können, die Mütze mal etwas länger probetragen lassen können und dann wäre der Laden wahrscheinlich, wie angekündigt, kulant gewesen. Aber eben auch nur kulant, aus keinerlei Verpflichtung heraus.
Anders gefragt: Würdest du eine bereits getragene, gewaschene und letztenendes zerschnittene Ware kaufen?
Würde sie sicher genau so wenig wie du dich gemeinsam mit Hartz 4 Empfängern in der Sauna aufhalten
Wo ist der Unterschied zwischen Zitat : " Du hättest das Etikett dranlassen können, die Mütze mal etwas länger probetragen lassen können " und bereits getragen????
Ich denke gewaschen wird jedes Kleidungsstück vorm ersten Tragen und zerschnitten war nicht das Schild oder die Mütze sondern nur dieses Plasikbändchen wo das Schil an der Mütze befestigt war. Das kann man ohgne Probleme wieder befestigen und gut.
Zu :" Würdest du eine bereits getragene....... Ware kaufen": weißt Du, wieviele Kunden/ Käufer schon Deine gekauften Kleidungsstücke Probe getragen haben ?
Ich denke das wikllst Du nicht wissen.
LG
Du bist definitiv im Unrecht.
Hallo,
die Verkäuferin hat Recht, aber es sollte im Interesse des Geschäftes sein den Kunden zu binden. Bei uns wurde das Rückgabe-/Umtauschrecht gerade verkürzt auf ein halbes Jahr weil es Kunden ausgenutzt haben ihre getragenen Sachen in einem deutlich getragenen Zustand zurückzuschaffen um zu behaupten die passen nicht mehr.
Versuche die Mütze zu weiten oder woanders zu verkaufen.
VG Geli