Hallo!
Da mein Vater vor einigen Wochen verstorben ist, möchte meine Mutter nun das Auto verkaufen. Da sie von der ganzen Materie noch weniger Ahnung hat wie wir, machen wir das ganze für sie.
Ich habe gerade eine Anzeige bei mobile.de gestartet. Da kann man ja auch einen Kaufvertrag ausdrucken.
Allerdings steht dort drin: "Hiermit bestätige ich, dass ich der Besitzer des Autos bin..."
Das stimmt ja nun nicht. Kann man den Satz einfach streichen? Oder wie macht man das denn?
Autoverkauf (Besitzer verstorben)
Hallo,
mein Beileid zum Tod deines Vaters!
Hatte dein Vater ein Testament? Irgendjemand, also deine Mutter als Alleinerbin (Berliner Testament) oder deine Mutter und deine Geschwister als Erbengemeinschaft muss ja der neue Besitzer sein und darf somit das Auto verkaufen.
LG
Kyrilla
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Besitzer ist nicht Eigentümer!
Deine Mutter ist ganz klar Besitzerin des Autos, hat mit Sicherheit alle nötigen Papiere und darf das Auto bedenkenlos verkaufen- und auch den o.g. Satz braucht ihr nicht streichen.
Mein Beileid übrigens...
LG
Wenn die Mutter das Auto geerbt hat, ist sie die Eigentümerin.
LG
Sassi
Ich dachte immer, dass der, der den Fahrzeugbrief hat, das Auto auch verkaufen kann!?
Aber vielleicht irre ich mich...
LG
sniksnak
Jeder kann Deinen Pkw verkaufen. Nur der Eigentümer ist aber in der Lage den Kaufvertrag auch zu erfüllen.
Nur eine kurtze Begriffserklärung:
Eigentümer: Dem Eigentümer gehört die Sache
Besitzer: der Besitzer hat die Sache in Benutzung
Beispiel Wohnung:
Vemieter ist Eigentümer
Mieter ist Besitzer
Beispiel Auto:
Besitzer ist der, der den Schuüssel und das Auto hat.
Eigentümer ist der, der das Eigentum NACHWEISEN kann. Der Eintrag in Brief und Schein ist ein Indiz für das Eigentum, kann aber durch einen anderslautenden Kaufvertrag oder z.B. einen Erbschein widerlegt werden.
Wenn die Mutter Alleinerbin ist kann sie den Pkw verkaufen, da sie dann Eigentümerin des Pkw ist.
Weshalb im Kaufvetrag "Besitzer" steht ist mir unklar. Steht dort wirklich Besitzer und nicht Eigentümer?
Der Besitz berechtigt ja nicht zum Verkauf.
Steht in dem Vertrag ernsthaft "Besitzer" und nicht Eigentümer?
Das wäre m. E. völlig schwachsinnig.
Gruß,
W
Da steht nichts von "Besitzer". Hätte mich auch sehr gewundert.
http://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf