Autoverkauf (Besitzer verstorben)

Hallo!

Da mein Vater vor einigen Wochen verstorben ist, möchte meine Mutter nun das Auto verkaufen. Da sie von der ganzen Materie noch weniger Ahnung hat wie wir, machen wir das ganze für sie.
Ich habe gerade eine Anzeige bei mobile.de gestartet. Da kann man ja auch einen Kaufvertrag ausdrucken.
Allerdings steht dort drin: "Hiermit bestätige ich, dass ich der Besitzer des Autos bin..."

Das stimmt ja nun nicht. Kann man den Satz einfach streichen? Oder wie macht man das denn?

#danke

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Die Mutter wird ja die Erbin sein? Und somit Besitzerin des Autos. Dann sollte es kein Problem das Formular auszufüllen.

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Ja, das stimmt natürlich. Sie hat uns nur mit dem Verkauf beauftragt, weil ihr das ganze eh schon schwer genug fällt und wenn sie jetzt auch noch beim Verkauf dabei sein muss und sieht, wie das Auto letzendlich weg geht und den Vertrag unterschreiben muss, wird das schwer für sie.

Aber ok, dann weiß ich Bescheid, danke.

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Hi,

Deine Mutter muss nicht beim Verkauf dabei sein - sie muss den Vertrag auch nicht in Anwesenheit des Käufers unterschreiben und auch nicht bei der Abholung des Fahrzeugs dabei sein.

Leg Deiner Mutter einfach den Blankovertrag zur Unterschrift vor, lass Dir die Papiere aushändigen - und gib ihr hinterher einfach das Geld.

Wichtig ist nur eins:

Schreib in den Vertrag rein: gekauft wie besichtigt und alle Mängel, die Dir bekannt sind.

Gruß
Kim

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Hallo,

mein Beileid zum Tod deines Vaters!

Hatte dein Vater ein Testament? Irgendjemand, also deine Mutter als Alleinerbin (Berliner Testament) oder deine Mutter und deine Geschwister als Erbengemeinschaft muss ja der neue Besitzer sein und darf somit das Auto verkaufen.

LG
Kyrilla

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Besitzer ist nicht Eigentümer!

Deine Mutter ist ganz klar Besitzerin des Autos, hat mit Sicherheit alle nötigen Papiere und darf das Auto bedenkenlos verkaufen- und auch den o.g. Satz braucht ihr nicht streichen.

Mein Beileid übrigens... #kerze

LG

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Wenn die Mutter das Auto geerbt hat, ist sie die Eigentümerin.

LG
Sassi

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Ich dachte immer, dass der, der den Fahrzeugbrief hat, das Auto auch verkaufen kann!?
Aber vielleicht irre ich mich...

LG
sniksnak

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Jeder kann Deinen Pkw verkaufen. Nur der Eigentümer ist aber in der Lage den Kaufvertrag auch zu erfüllen.

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Nur eine kurtze Begriffserklärung:

Eigentümer: Dem Eigentümer gehört die Sache
Besitzer: der Besitzer hat die Sache in Benutzung

Beispiel Wohnung:

Vemieter ist Eigentümer
Mieter ist Besitzer

Beispiel Auto:
Besitzer ist der, der den Schuüssel und das Auto hat.
Eigentümer ist der, der das Eigentum NACHWEISEN kann. Der Eintrag in Brief und Schein ist ein Indiz für das Eigentum, kann aber durch einen anderslautenden Kaufvertrag oder z.B. einen Erbschein widerlegt werden.

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Wenn die Mutter Alleinerbin ist kann sie den Pkw verkaufen, da sie dann Eigentümerin des Pkw ist.

Weshalb im Kaufvetrag "Besitzer" steht ist mir unklar. Steht dort wirklich Besitzer und nicht Eigentümer?

Der Besitz berechtigt ja nicht zum Verkauf.

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Steht in dem Vertrag ernsthaft "Besitzer" und nicht Eigentümer?
Das wäre m. E. völlig schwachsinnig.

Gruß,
W

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Da steht nichts von "Besitzer". Hätte mich auch sehr gewundert.

http://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf