Guten Morgen.
Wir haben 2 Supermärkte bei uns im Ort mit unterschiedlichen
" Verkaufseigenschaften " was reduzierte Ware angeht.
Supermarkt A: Ich hatte mir heute morgen Käse für mein Frühstück gekauft, der eigentlich vorige Woche im Angebot war. Also vom 19. - 24.3.
Da ich das nicht wußte ( war vorige Woche nicht in diesen Markt ) nahm ich an, das es sich auf diese Woche bezieht. An der Kasse wurde der volle Preis abgezogen. Ich habe dann die VK auf den " Angebotspreis " aufmerksam gemacht und sie sagte, das er vorige Woche im Angebot war, aber ich ihn trotzdem zu diesen Preis bekomme, da ja noch das Angebotsschild am Regal hing.
Supermarkt B: Da ist mir das mal mit Kaffee passiert und ich habe diesen dann nicht mehr zu den Angebotspreis bekommen, obwohl das Schild auch noch am Regal hing.
Jetzt meine Frage :
Ist das Kulanz vom Markt, wenn man den reduzierten Preis noch nach Ablauf der Angebotswoche bekommt oder müssen die generell dann nicht mehr zu diesen Preis verkaufen, obwohl das Angebotsschild noch am Artikel bzw. Regal hängt ?
Würde mich mal interessieren, denn VK vom Markt A sagte : Unser Pech, wir haben das Schild nicht rechtzeitig entfernt und VK vom Markt B sagte damals : Wir haben zwar vergessen, das Schild zu entfernen, aber das Angebot ist vorbei und sie müssen den vollen regulären Preis bezahlen.
Wer kennt sich aus ?
Danke und LG
Bianca
an die Verkäuferinnen : ist das Kulanz oder müssen die es für den Preis verkaufen ?
Fair und vernünftig ist Variante A.
B ist schlampig und stümperhaft und führt zur Verunsicherung der Kunden. Dann müssen se halt ne 1/2 Stunde eher aufstehen und die Preisschilder vor Ladenöffnung ändern.
Rein rechtlich kommt der Kauf m.E. aber erst an der Kasse zustande, Du könntest also bei dem höheren Preis sagen, nein, will ich dann doch nicht.
Rein rechtlich kommt der Kauf m.E. aber erst an der Kasse zustande, Du könntest also bei dem höheren Preis sagen, nein, will ich dann doch nicht.
Das hatte ich damals bei dem Kaffee im Markt B auch so gemacht.
Regulär kostete er 4,99 und das Angebot war mit 3,79. Ich hatte ihn dann nicht gekauft.
Der Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande.
Die Preisauszeichnung am Regal ist rechtlich gesehen nur eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" (also unverbindlich), den ersten Schritt (also das Angebot, die Sache kaufen zu wollen) macht der Kunde, in dem er die Ware auf das Förderband legt.
Der Verkäufer kann Dein Angebot jetzt annehmen, in dem er Dir die Ware zum Preis X verkauft oder er unterbreitet Dir ein anderes Angebot (z.B. höherer Preis), das Du dann wieder annehmen oder ablehnen kannst.
Merkt der Kunde erst nachher, dass die Ware zu einem anderen Preis vereinbart wurde, kann er den Kaufvertrag (wegen Irrtum) sofort anfechten, dann Geschäft wird rückabgewickelt. Oder der Verkäufer ist mit dem niedrigeren Verkaufspreis einverstanden, dann bekommt der Kunde das zuviel gezahlte Geld zurück.
Um es kurz zu machen:
Markt A ist kulant.
Markt B ist weniger kulant, hat aber das Recht auf seiner Seite.
Das mit der invitation ad offerendum stimmt zwar, aber es ist auch irreführende Werbung - die den Markt äußerst teuer zu stehen kommen kann, wenn sie gemeldet wird.
Aber nur, wenn man dem Markt nachweisen kanne, dass es vorsätzlich bzw. systematisch passiert.
Hallo
Ich bin selbst Verkäuferin und weiss das es bei uns wie in Variante A stattfindet. Wir sind Samstag Abend verpflichtet alle alten "Angebotspreisschilder" aus der Woche zu entfernen.
Sollte dennoch Montag ein altes Schild da hängen, dann Verkaufen wir es aus KULLANZ zu diesem Preis.
Ich war aber vor kurzem in einem "Laden" und da war auch der Fall aber die Verkäuferin sagte sie muss den Preis "nehmen" der die Kasse angezeigt wird.
Also ich glaube es ist Kullanz, aber es gibt sicher Leute die bestehen drauf...
Wie es Rechtlich korrekt ist weiss ich nicht .
LG mama
"Also ich glaube es ist Kullanz, aber es gibt sicher Leute die bestehen drauf..."
und...sollen sie doch drauf bestehen, so lange sie wollen.
"Wie es Rechtlich korrekt ist weiss ich nicht ."
Finde ich erstaunlich, dass das noch nicht einmal eine Verkäuferin weiß.
Hi,
sie müssen nicht, das Preisschild ist ein Aufforderung ein Angebot abzugeben und das kannst der Supermarkt annehmen oder ablehnen, der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande.
Rein Theoretisch könnte die Verkäuferin dir auch an der Kasse sagen dass das Stück Käse, das für 0,92€ ausgezeichnet ist heute für 350€ Euro verkauft wird, du kannst es dann kaufen oder zurück legen.
Aber ein gut geführter Supermarkt achtet darauf dass die Ware vernünftig ausgezeichnet ist, und wenn nicht sollte es wie bei dir in Supermarkt A laufen, denn alles andere führt auf Dauer nur dazu dass der Supermarkt keine Preisschilder mehr braucht weil die Kunden ausbleiben und sie dicht machen können :-P
LG
Hallo,
der Preis, der am Regal steht, muß auch bezahlt werden. Der Preis kann max. nach dem Bemerken, daß er falsch ist, korrigiert werden, aber solange der Preis dran steht, zählt dieser uns muß vom Supermarkt gewährt werden.
LG
Vollkommener Unsinn
>>12. Beim Kauf der Ware gilt, was auf dem Preisschild steht.
Schnäppchenjäger werden enttäuscht sein: Das stimmt nicht. Preisschilder sind rechtlich nur als unverbindliche „invitatio ad offerendum“ einzustufen. Das bedeutet, der Kunde wird dadurch aufgefordert, an der Kasse ein Kaufangebot abzugeben. Dies muss der Verkäufer aber nicht annehmen. War der Preis falsch ausgezeichnet, darf er nun den richtigen Preis verlangen. Auch wenn einige Geschäfte aus Kulanz dennoch nur den falschen, niedrigen Preis kassieren: Einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht....
Rechtsirrtümer: Kaufrecht – von Angeboten und Mängeln - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-9919/rechtsirrtuemer-kaufrecht-von-angeboten-und-maengeln_aid_300638.html<<
(Quelle : Rechtsirrtümer - Kaufrecht, von Angeboten und Mängeln)
Mir hat das mal eine Filialleiterin so erklärt , und davon bin ich jetzt ausgegangen.
Ich habe falsch ausgezeichnete Produkte immer zum "falschen" Preis bekommen.
Aber danke, daß hätte ich nicht gedacht...
Ich danke Euch allen für die Antworten.
LG
Bianca
Hallo Bianca,
ich habe hier noch keinen Supermarkt gefunden, der Variante A betreibt.
Da wird man dann halt vor die Wahl gestellt, zum vollen Preis kaufen oder im Laden lassen (was ich dann meistens auch mache).
Nur bei Schlecker (!) ist mir das vor längerer Zeit mal passiert, dass die Filialleiterin sich entschuldigt hat und mir das Shampoo zum Angebotspreis überlassen hat.
GLG
Das ist keine Kulanz. Wenn ein Schild mit einem Preis an der Theke oder am Regal ist, gilt dieser Preis. Der Supermakt ist dann verpflichtet, Dir den Artikel zu dem ausgeschrieben Preis zu geben.