Hallo ihr Lieben..
Unser Vermieter hat heute erfahren, dass wir einen 2. Hund haben.
Wir haben eine 3-Zimmer Wohnung. Kinderzimmer und Schlafzimmer liegt Laminat vom Vermieter, da dürfen die Hunde aber nicht rein.
Im Bad sind Fliesen.
Im Wohnzimmer, Flur und in der Küche liegt Laminat den wir von unserem Geld bezahlt haben und den wir nach dem Auszug auch wieder mitnehmen..
Jetzt will er wegen der Abnutzung des 2. Hundes die Miete ab Oktober um 10 Euro erhöhen weil ja auch die Wände durch den Hund abgenutzt werden. Im Mietvertrag steht aber dass wir die Schäden die durch Haustiere entstehen beim Auszug beseitigen werden.
Darf er die Miete trotzdem erhöhen?!
Nicht das uns die 10 Euro was ausmachen würden, aber ich finde es schon frech.
Gruß armemaus
Mieterhöhung wegen 2. Hund?!
Kuck mal in Deinen Mietvertrag. Unter Umständen ist der 2. Hund zustimmungspflichtig.
Falls das so ist, würde ich schriftlich mitteilen, dass Du das akzeptierst und ab dem.... xy Euro zahlst.
Das ersetzt nämlich die Zustimmung.
Gruß
Manavgat
Hallo,
nein, theoretisch kann er das nicht. Praktisch könntest du aber das Problem haben (kommt auf deinen Mietvertrag an), dass du ohne seine Zustimmung das 2. tier angeschafft hast. Und laut BGH kann dein Vermieter verlangen, dass du den Hund wieder abgibst.
http://www.ra-joschko.de/ratgeber/ratgeber-mietrecht/mietvertrag-und-haustierhaltung/
Wenn du dich also jetzt weigerst, könnte er von diesem Recht Gebrauch machen.
Von daher würde ich auf seinen Vorschlag eingehen, mir aber schriftlich bestätigen lassen, dass damit alle Abnutzungen abgeglichen sind und beim Auszug nicht nochmal mit übernommen werden müssen. Bin gespannt, ob er darauf eingeht.
vg, m.
"Von daher würde ich auf seinen Vorschlag eingehen, mir aber schriftlich bestätigen lassen, dass damit alle Abnutzungen abgeglichen sind und beim Auszug nicht nochmal mit übernommen werden müssen. Bin gespannt, ob er darauf eingeht."
Darauf wird der Vermieter, wenn er nicht ganz blöd ist, wohl nicht eingehen.
"Darf er die Miete trotzdem erhöhen?!"
M.W. ist das kein Grund für eine Mieterhöhung. Ihr solltet aber bedenken, dass der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen kann, sofern dessen Haltung lt. Mietvertrag genehmigungspflichtig ist und ihr seine Genehmigung nicht eingeholt habt.