In Scheidung, erneut schwanger

Hola,

richtig oder nicht, ich stelle einfach mal die Frage hier.
Ein Mann lebt in Scheidung / Trennung zu seiner Nochfrau, die erneut schwanger ist ( anderer Mann ) und im Mai entbinden wird.
Die Scheidung wird bis dato wahrscheinlich nicht rechtskraeftig sein und nur mit viel Glueck vor der Geburt des Kindes.

Sollte das Kind noch vor der Scheidung geboren werden, wird automatisch der Nochehemann als Vater eingetragen?

Oder bei Scheidung kurz vor der Entbindung wird dann der EX Mann automatisch nicht mehr eingetragen?
Wie verhaelt sich die rechtliche Lage?

Danke fuer eure Antworten!

Saludos

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Hi!

Ihr könntet VOR der Geburt zum Jugendamt gehen und dort eine
Vaterschaftsanerkennung machen.
Das erspart euch die Rennerei nach der Geburt.
Die Vaterschaftsanerkennung dann zur Anmeldung beim Standesamt mitnehmen,
wenn das Kind angemeldet wird.

So habe ich es vor 10 Jahren gemacht.

LG Steffi

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Hola

Allen lieben Dank fuer die Antworten.

Ich bin nicht betroffen sondern der Bruder meiner Freundin.

Schoenen Tag euch allen.

Saludos

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Das klappt aber nicht.Kann sie kein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorlegen,steht der Nochmann in der Geburtsurkunde.
Ich hatte das erst 2007. Trotz Vaterschaftsanerkennung des richtigen Vaters und Vaterschaftsaberkennung meines damals Nochmannes sowie meiner Zustimmung (alles schriftlich beim Standesamt gemacht) hatte ich bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil meinen Exmann in der Geburtsurkunde meiner Tochter.

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Hallo

Vor dem Gesetz gilt der Ehemann der Mutter als Vater wenn das Kind vor der Scheidung zur Welt kommt.
Dnach kann dann Mutter oder auch der bald Exmann eine Vaterschaftsanfechtung anstreben. Denn solange der Exehemann als Vater gilt ist er auch unterhaltspflichtig.

Wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist und das Kind danach geboren wurde entscheidet die Mutter was in der Geburtsurkunde steht.

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Hallo Saludos,

ich kann Dir nur von meiner eigenen Erfahrung berichten, die schon 10 Jahre her ist. Schwanger vom jetztigen Mann und noch verheiratet. Kind wurde im März geboren, Scheidung erst im Oktober gewesen.

Nach der Geburt wurde in der Geburtsurkunde der Nachname meines ExMannes eingetragen. NAch dem KH Aufenthalt sind wir SOFORT zum Jugendamt gegangen. Dort hat mein jetztiger Mann eine VAterschaftsanerkennung gemacht und somit hieß unser Sohn so wie er. Unser Sohn hatte den Nachnamen quasi nur im KH bis alle Formalitäten geklärt waren. Wie es allerdings jetzt ist, kann ich Dir nicht sagen. ;-)

LG pinguin011

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Hallo,

bei meiner Tante und meinem Onkel war es so, dass der Noch-Ehemann als Vater eingetragen wurde. Vor dem Gesetz galt mein Cousin als ehelich geboren und damit ist automatisch der Ehemann der Vater. Ist aber schon einige Jahre her und ich hab keine Ahnung, ob das noch immer so gehandhabt wird.

Gruß
Sassi

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Soweit ich informiert bin gilt ein Kind juristisch noch als scheinbar ehelich, wenn es bis zu 9 Monaten nach der Scheidung geboren wurde. Zumindest kann ich mich daran erinnern, das mein Anwalt während meiner Scheidung mal so etwas fallen lies.

Inwiefern sich das inzwischen auf eine Vaterschaftsanerkennung auswirkt weiß ich nicht.