Körperverletzung - ist man da machtlos?

huhu,

hier hat sich Folgendes ereignet:

es gibt einen mann, der jeden anpöbelt, der sich seines erachtens falsch verhält. er droht dann mit schlägen und rühmt sich damit, schon jemanden verprügelt zu haben.

nun fährt ein mann mit seinem pkw verbotenerweise einen waldweg entlang. der "pöbler" sieht das am fenster, nimmt einen stock und rennt auf die straße, er stellt sich vor das auto und fängt an zu schimpfen. der autofahrer steigt aus und fragt, was das soll. daraufhin bekommt er mit dem stock eine über den kopf gezogen.

der täter flüchtet in seine wohnung und ruft die polizei, das opfer ruft ebenfalls die polizei.

der täter gibt an, das opfer hätte ihn geschubst, daraufhin hätte er sich mit seinem spazierstock gewehrt. zeugen gibt es keine. ein nachbar hat den streit gehört, wird aber als zeuge nicht anerkannt, weil er nichts gesehen, sondern nur gehört hat.

die polizei meinte, das ganze würde "im sande verlaufen", da der täter eine gegenanzeige gestellt hat.

leider hat in der vergangenheit keiner den pöbler ernst genommen und die drohungen angezeigt. der nachbar, der das ganze gehört hat, wurde wenige tage zuvor ebenfalls bedroht und hat das nun nachträglich zur anzeige gebracht.

dieser mann geht absolut vorsätzlich mit einem knüppel aus dem haus und haut einem anderen menschen auf den kopf! da hätte sonst was passieren können.

hat hier wer ne ahnung, ob der täter etwas zu erwarten hat?

ihm sollte das handwerk gelegt werden, bevor was schlimmeres passiert.

lieben dank

fee

1

Zwischen "schubsen" und "Stock auf den Kopf hauen" besteht ja doch ein himmelweiter Unterschied. Der Geschlagene sollte sich auf jeden Fall in ärztliche Behandlung begeben, dann ist das nämlich auch kein Bagatelldelikt mehr, wenn die Verletzung (Schwellung bspw.) dokumentiert wurde.

Ich würde die Anzeige als Geschädigter auf jeden Fall laufen lassen. Und mich selbstverständlich von einem guten Anwalt vertreten lassen.

2

Wenn er mit einem Stock/Knüppel zugeschlagen hat, ist der Tatbestand von §224 StGB in Form der gefährlichen Körperverletzung erfüllt. Das ist kein Antragsdelikt, sondern muss von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden. Der Täter gibt ja an, er hätte in Notwehr gehandelt....naja... Frage ist, ob er glaubwürdig ist. So lapidar würde ich das nicht abtun, ist wohl eine Frage der Würdigung der Aussagen.

Im Moment könnt ihr wohl nur abwarten.

LG
Rufinchen

3

Notwehr meint auch immer adäquate Mittel.
Wenn dich jemand mit Wattebäuschen bewirft, ist es nicht angemessen, den mit einem Gewehr zu erschiessen.

Mal ganz abgesehen davon...
Der Vorfall fand weg von zu Hause des Pöblers statt. Das heisst, er hat das Haus mit dem Knüppel verlassen. Dann muss er sich aber rechtfertigen, wieso er eine "Waffe" mit in die Öffentlichkeit nimmt. Ausserdem, warum er zielstrebig mit den Knüppel zum Autofahrer ging. Da wird er schon Probleme haben, das plausibel zu begründen.

Der Autofahrer und der Nachbar sollen die Aussage schön laufen lassen und einen guten Anwalt nehmen und Arztzeugnis, der die Verletzung dokumentiert.

4

Sieh mal, du nimmst ja schon eine Würdigung des Sachverhaltes und der Aussagen wahr. Genau das ist ja Aufgabe der Staatsanwaltschaft, damit es zum Strafgericht geht, dh. sie verfasst eine Anklage und dann nach der Beweisaufnahme wird der Strafrichter das Ganze würdigen.

Ich persönlich finde die Aussage des Polizisten ein bisschen gewagt, denn nach Beschreibung der TE kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Staatsanwalt nach dem Ermittlungsverfahren keinen dringenden Tatverdacht hat.

Einen Anwalt brauchst du nicht als Zeuge, es sei denn du willst als Nebenkläger auftreten. Dafür hat man ja den Staatsanwalt. Einen Anwalt würde ich mir erst suchen, wenn etwas aufgrund der Gegenanzeige kommt, vorher braucht man kein Geld dafür rauszuwerfen.
Wenn aber der Geschlagene Schadenersatz oder Schmerzensgeld möchte, wird das ja auf dem zivilrechtlichen Weg verhandelt, dann würde ich mir einen Anwalt nehmen. Aber ich würde erst einmal das Strafverfahren abwarten.