Nebenkosten für Aufzug nach qm² aufgeschlüsselt korrekt?

Hallo,

mich interessiert folgender Sachverhalt: wir wohnen in einem Haus, das sowohl Wohnungen als auch Gewerbe (?) beinhaltet, also Arztpraxen.

Die Kosten für den Aufzug werden nach qm² Wohnfläche/Gewerbefläche verteilt. Ich überlege nun ob das richtig ist, weil zum Beispiel die Nutzung des Aufzugs durch die Arztpraxen wesentlich häufiger ist als durch uns - ich meine, macht es nicht einen Unterschied (im Hinblick auf Wartung/Abnutzung) was auch immer ob z.B. zwei Personen 2x täglich den Aufzug nutzen oder 30x pro Tag Patienten damit fahren?

Würde mich einfach mal interessieren.

Gruß snowwhite

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Also bei uns ist das auch Anteilmäßig an der qm Zahl der Wohnung.

Wenn man es so sieht nach deiner Rechnung müssten ja die, die ganz oben wohnen auch mehr zahlen müssen als die im 1. oder 2. Stock die den vieleicht nie nutzen, die müssen es auch anteilmäßig zahlen.

Wie willst du das sonst berechnen? Nach Persohnenanzahl die damit fährt? Geht ja wohl schlecht!

Und meistens sind Gewerbemieten für Praxen ja schon etwas teurer als normaler Wohnraum in der Grundmiete.

LG

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Hallo

aber der Aufzug gehört zu den Nebenkosten, nicht zu der Grundmiete. Keine Ahnung, wie man sowas berechnet. Und Mieter im Erdgeschoss zahlen doch auch keine Aufzugsgebühr, wenn ich mich nicht täusche.

Das Gleiche gilt im Prinzip für die Müllabfuhr - wir produzieren garantiert weniger Müll als der Zahnarzt - und zahlen nach qm².
Gruss snowwhite

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Hallo!
Ja, das ist elider so. Nebenkosten werden entweder nach qm oder Personen im Haushalt berechnet! Wir zahlen auch das doppelte an Hausmeistenkosten/Schneebeseitigung... obwohl wir auch nicht mehr verursachen. Allerdings werden die Gewerbe glaube bei uns ind er rechung gesondert aufgeführt. das hab ich jetzt aber nicht im Kopf. Ruf doch mal beim vermieter an und frag da nach!
lg julia

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Ich kann Dir nur dringend raten wenigstens einmal einen Fachmann zu beauftragen, der die Nebenkostenabrechnung überprüft.

Gerade wenn Wohnraum und Gewerberaum zusammenliegen und abgerechnet werden gibt es viele Fehlerquellen bei dem Gewerbekosten zu Unrecht beim Wohnungsmieter verbleiben.

Wird die Grundsteuer korrekt berechnet (Gewerbe zahlt z.B. höhere).

Wird der Müll korrekt abgerechnet (ein Lebensmittelgeschäft produziert z.B x-fach mehr Müll)

Wird das Wasser richtig abgerechnet?

usw.

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Hallo,

ich glaube, wenn Gewerbe und Mietwohnung in einem Haus zusammen liegen, muss ein Vorwegabzug für die Gewerbeeinheiten erfolgen. Der Rest wird nach dem angegebenen Schlüssel im Mietvertrag verteilt.

Aber die Wartung ist doch unabhängig von der Anzahl der Nutzer. Sie fällt doch in der Regel nur einmal im Jahr an. Egal ob nur einer den Fahrstuhl benutzt, 1000 oder gar keiner.

LG

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Guten Tag,

die rechtliche Antwort ist hier zu finden:

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

"7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,

hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage"

In der Umsetzung ist die Umlage auf die Mieter nach qm korrekt. Entscheidend ist hier die Einigkeit der Eigentümer, diese legen den Umlageschlüssel fest. Bei einem" Schlüssel " nach Anzahl der Einheiten. wären Sie bestimmt eher im Nachteil, da die Arztpraxen eine größere Fläche nutzen.

Eine höhere Nutzung sollte in der Gewerbemiete verankert werden.
Das lässt sich aber leider nicht von Ihnen prüfen.

Fazit: alles korrekt

Viele Güße Michael Geissler