Hallo Mädels und Jungs,
die Überschrift ist leider nicht aussagekräftig genug, aber mir fällt keine gescheitere ein.
Es gibt um folgenden Sachverhalt:
Am Sonntag haben mein Dad, mein Mann und ich uns ein Fahrzeug angesehen, welches wir haben möchten, über den Preis wurde verhandelt, der Verkäufer musste aber selbst erst noch mit seiner Frau reden.
Heute habe ich ihn nochmal angerufen und gefragt ob sie damit auch einverstanden sei. - Ist sie.
Da wir mit dem Verkäufer ausgehandelt haben, dass wir für dieses Fahrzeug 7500€ weniger zahlen würden, als er haben wollen würde nun meine Frage:
wenn er jetzt jemanden findet (das Fahrzeug ist noch bei Eb.. Klein...) der ihm seinen Wunschpreis zahlen würde, könnte der Verkäufer dieses tun und uns absagen, obwohl ich eine mündliche, telefonische Zusage (ohne Zeugen) habe?
Sorry für die Länge des Textes, aber ich hoffe er es dennoch verständlich.
lg quedi
Mündliche Zusage Kaufvertrag
Hallo,
normalerweise ist eine Kaufvertrag auch mündlich wirksam. Aber wie du bereits sagst: Du hast keine Zeugen, von daher könntest du es nicht nachweisen.
vg, m.
Hallo!
7500€ sind eine Stange Geld...
Denke, ein Kaufvertrag kommt erst schriftlich zustande und wenn er kurzfristig doch noch jemand anderen findet, der ihm mehr zahlt, wäre er ja blöd, dann demjenigen nicht das Auto zu verkaufen...
LG, k.
Flasch. Ein Kaufvertrag ist formfrei und kommt u.a. auch mündlich zustande
Okay, habe es gerade nachgelesen...
Aber es könnte trotzdem schwierig werden, wenn der VK sich doch noch quer stellt und die TE keine Zeugen hat.
Aber so wie ich es verstanden habe, ist dem ja nicht so bzw. die TE wollte sich nur für den Fall der Fälle informieren.
Hallo,
das ein Kaufvertrag auch mündlich gültig ist hast du ja schon gesagt bekommen.
Allerdings wäre ich extrem vorsichtig wenn ein Verkäufer auf 7500€ (!!!) verzichtet bzw. sich um soviel herunterhandeln lässt.
Das riecht für mich nach: "Nur schnell weg mit dem Ding, dann ist es deren Problem"!
Liebe Grüße
Tine
"Allerdings wäre ich extrem vorsichtig wenn ein Verkäufer auf 7500€ (!!!) verzichtet bzw. sich um soviel herunterhandeln lässt."
Kann na so pauschal nicht sagen, wenn man den Preis und das "Fahrzeug" nicht kennt.
Wenn es z.B. eine Jacht für EUR 1 Mio ist, sind EUR 7500,- Rabatt nicht viel.
Auf der sicheren Seite bist Du erst, wenn Du den von beiden Seiten unterschriebenen, schriftlichen Kaufvertrag hast.
Auch wenn ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich gilt, es ist nahezu unmöglich diesen nachzuweisen, es sei denn, Du hast Zeugen, die dabei waren, wie ihr das Geschäft "per Handschlag" abgeschlossen habt. Das ist bei Dir ja nicht der Fall.
Wenn es sich bei dem "Fahrzeug" allerdings um ein Schiff oder Flugzeug handeln sollte (Auto ist es ja offensichtlich nicht), können andere Regeln gelten.
Hier gilt ein Kaufvertrag oft erst dann, wenn der Eigentumswechsel im Register eingertragen oder notariell beurkundet wurde (ähnlich wie bei Immobilien).
Um was für einen Gesamtpreis geht es denn?
Hallo,
es geht statt 26500€ um19000€.
lg quedi
Hallo, wenn es zum Streitfall kommen sollte, dast Du keine Chance.
"Da wir mit dem Verkäufer ausgehandelt haben, dass wir für dieses Fahrzeug 7500€ weniger zahlen würden,"
Hat der Verkäufer denn überzogene Vorstellungen, oder warum habt ihr den Preis so extrem gedrückt?
BTW: M.W. sind nicht nur schriftliche Kaufverträge bindend. Nur nützt euch das nix, wenn ihr letztendlich nicht beweisen könnt, dass ein mündlicher Kaufvertrag geschlossen wurde.