Baustellenlärm nachts

Zwei Grundstücke neben unserem Haus (Eigentumswohnung) wird seit ein paar Wochen durch eine Baufirma ein neues Mehrfamilienhaus gebaut. Der Keller ist schon fertig und nun wird damit begonnen, das Erdgeschoss zu bauen.

Seit der Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag läuft dort jetzt jede Nacht ein Gerät, keine Ahnung was, wir nehmen mal an, ein Trocknungsgerät, welches in den Kellerbereich gestellt wurde. Es ist ein dauerhaftes Geräusch über die ganze Nacht (es kann auch sein, dass dieses Geräusch auch am Tag vorhanden ist, nur da nimmt man es durch den Lärm der Bauarbeiten nicht wahr). Es war im übrigen auch das ganze Wochenende da.

Das Geräusch ist ähnlich, wie wenn ein Auto vor dem Haus steht und die ganze Zeit der Motor läuft. Es ist auch durch die geschlossenen Fenster hin hörbar.

Wir sind weißgott nicht lärmempfindlich, wohnen an einer Zufahrtsstraße zur Autobahn und in der Einflugschneiße des Flughafens, aber dieses Geräusch nervt einfach und lässt uns nicht ruhig schlafen.

Müssen wir das hinnehmen? Bei geschlossenem Fenster schlafen können wir nicht gut, da wir selbst im Winter (außer bei Minusgraden) das Schlafzimmerfenster immer angekippt haben.

Bin am überlegen, eine e-mail an die Baufirma zu schreiben oder dort anzurufen.

Danke für eure Tipps.

lg kruemel

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Hallo,

ruf doch mal beim Ordnungsamt an.;-)

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hatte ich mir auch schon überlegt, aber das sind ja dann gleich härtere Bandagen

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Ich würde als allererstes mal den Bauherrn ansprechen und fragen ob das notwendig ist und wie lange das noch anhält... Ist kein Bauherr rauszubekommen oder anzutreffen gibts garantiert einen Vorarbeiter und den würde ich ebenfalls ansprechen. Wenn sich da nicht einer zuständig fühlt würde ich zumindest mal beim Ordnungsamt nachfragen...

Wie gesagt versuch es erst mal über die Baufima bzw. den Bauherrn oft findet man da ja eine regellung!

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Grundlos steht das Teil nicht das ist schonmal Fakt.

Bei dem Regen die letzen Wochen, irgendwie muss das Mauerwerk ja trocknen und was nutzt es wenn es nur ausserhalb der Ruhezeiten das Teil an ist.
Ihr kocht ja auch auf durchgehender Hitze und macht den Herd nicht alle 2 minuten für 5 Minuten aus.

Oder sollen die Bauherren ein feuchtes Fundament hinnehmen das denen in den nächsten Jahren unterm Arsch wegschimmelt nur damit die Herrschaften angenehm schlafen können?

Die armen Leute! Da entsteht schon ein Nachbarschaftskrieg noch lange bevor es die Nachbarn überhaupt gibt!

*kopfschütteln*

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Das hat nichts mit Nachbarschaftskrieg zu tun und wir sind auch nicht die einzigen, die nachts nicht richtig schlafen können.

Ist schon alles richtig, dass das trocknen muss, aber es kann nicht sein, dass wir und auch andere Mieter unseres Hauses schlaflose Nächte verbringen müssen :-[ ... du kannst gern mal eine Nacht bei uns schlafen, dann würdest du sowas nicht mehr schreiben

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Die Antwort regt mich grad so auf, dass ich die Hälfte vergessen habe.

Zwischen unserem Haus und dem Baugrundstück befinden sich noch zwei Grundstücke, da kann man sich vorstellen, die laut die Bewohner das nachts empfinden.

Außerdem habe ich das Augusthochwasser 2002 hier live und in Farbe miterlebt und weiß, was Trocknungsgeräte für ein Geräusch machen, so einen Lärm jedenfalls nicht

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Die Lärmschutzverordnung kannst du googlen. Dort stehen die exakten Zeiten für solche Geräte in reinen Wohngebieten und in gemischten Gebieten drin (?).

Alles was außerhalb dieser Zeiten passiert ist Ruhestörung.
Da ihr weder ausreichend informiert wurdet und auch kein Ansprechpartner vor Ort ist, würde ich nachts die Polizei rufen, wegen Ruhestörung. Es fällt dann in deren Zuständigkeit den Verursacher ausfindig zu machen.

Sofern der Verursacher gefunden wird, muss er entweder abschalten oder Lärmschutzmaßnahmen treffen (ja, sowas gibt es).

Alles Gute,
H.H.

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danke dir für den Tip, werde mich da mal kundig machen und wenn das ein Verstoß ist, mich erstmal an die Baufirma wenden. Kann man ja auch erstmal versuchen, ohne Ordnungsamt oder Polizei zu klären

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Klar, im Guten ist immer der erste Weg.
Aber es ist auch nicht schlecht, dann schon die einschlägigen Verordnungen und Paragraphen zu kennen und den Bauunternehmer darauf hinzuweisen, dass er die sicherlich auch kennt... ;-)