Hallo,
der Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung hat die Schweigepflicht, die sein Chef mir explizit zugesichert hatte, verletzt.
Details eines vertraulichen Gespräches mit besagtem Chef wurden beim örtlichen Friseur breit getreten.
Könnte man dagegen vorgehen und wenn ja, wie am Besten?
Das Gespräch mit der Leitung werde ich morgen suchen.
Danke und lieben Gruß,
tajeetah
Rechtliche Frage: Schweigepflicht verletzt
wurden denn namen genannt?
Ja.
Ja und am besten über einen Anwalt.
Danke dir.
Das kommt wohl maßgeblich darauf an, was das für eine "öffentliche Einrichtung" ist und welchen Beruf die Person ausübt.
Eine Erzieherin im Kindergarten hat keine gesetzliche Schweigepflicht.
Eine gesetzliche Schweigepflicht haben nur bestimmte Berufsgruppen: Ärzte, Banker, Anwälte, Priester...
Das ist falsch.
Die meisten ErzieherInnen haben zusätzlich einen Text zur Schweigepflicht im Vertrag und
werden auch in dem von dir verlinkten Text unter "Sozialpädagogen" mit einbezogen.
Selbstverständlich darf eine Erzieherin eines Kindergartens nicht beim Frisör über die Familien quatschen (auch wenn ich jetzt nicht weiß, ob es eine Erzieherin war).
GrussGruss Susanne
hallo!
die frage ist wohl eher, wie du beweisen willst, dass das tatsächlich passiert ist. da steht dann aussage gg. aussage und wird zu nichts als ärger deinerseits führen, auch wenn das blöd ist.
lg